subconditione rebaptizata

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  • Mia
    Erfahrener Benutzer
    • 15.07.2013
    • 472

    [gelöst] subconditione rebaptizata

    Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1900
    Region, aus der der Begriff stammt: Oberpfalz

    Hallo liebe Mitforscher,

    in einem Taufeintrag aus dem Jahr 1900 fand ich neben den üblichen Angaben zu Eltern und Paten noch folgenden Zusatz: "subconditione rebaptizata" (ich hatte mir allerdings subconditiore notiert, aber das ist wohl falsch, muss wahrscheinlich subconditione heißen).

    Nach der Befragung von Google komme ich in etwa auf: unter Vorbehalt umgetauft, worunter ich mir allerdings jetzt nichts vorstellen kann.
    Kann es damit zusammenhängen, dass die Eltern erst einen Monat vor Geburt des Kindes geheiratet haben?

    Viele Grüße
    Mia
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4383

    #2
    Hallo, Mia!

    Guck mal hier: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j...FpH_YbMSeqPoUQ

    Da steht dann: "s.cond.reb." Wofür könnte diese (lateinische?) Abkürzung stehen?
    sehr wahrscheinlich: sub conditione rebaptizatus (rebaptizata)
    heißt: "unter der Bedingung wiedergetauft (dass die erste (Not-)Taufe nicht
    gültig war)".


    Würde das für Dich "passen"?
    Herzliche Grüße
    Scheuck

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    • Mia
      Erfahrener Benutzer
      • 15.07.2013
      • 472

      #3
      Hallo Scheuck,
      vielen Dank für die Info!
      Würde das für Dich "passen"?
      Ja, ich denke schon, dass das dann so war wie du schreibst.
      Seh' ich das richtig, dass dann bei Geburt des Mädchens vorsichtshalber eine Nottaufe vorgenommen wurde, weil zu befürchten stand, dass es nicht lange überlebt? Und als sie dann doch am Leben blieb wurde sie noch einmal getauft. War das so üblich?

      Viele Grüße
      Mia

      Kommentar

      • scheuck
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2011
        • 4383

        #4
        Mia,

        Deine Frage kann ich Dir leider nicht beantworten ; ich verstehe schon nicht, warum eine Nottaufe nicht "gültig" oder minderwertig gewesen sein sollte.

        Da müssen die "Kirchen-Kenner" her ...
        Herzliche Grüße
        Scheuck

        Kommentar

        • Mia
          Erfahrener Benutzer
          • 15.07.2013
          • 472

          #5
          Hallo Scheuck,

          ich verstehe schon nicht, warum eine Nottaufe nicht "gültig" oder minderwertig gewesen sein sollte.
          Ja, das geht mir auch so. Vielleicht kann uns hier noch jemand aufklären

          Danke für deine Hilfe, jetzt weiß ich ja schon mal, dass die erste Taufe (warum auch immer) nicht gültig war.

          Viele Grüße
          Mia

          Kommentar

          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15111

            #6
            Hallo,
            hier ist es erklärt: https://de.wikipedia.org/wiki/Sub_conditione

            Also:
            sub conditione rebaptizata = Unter der Bedingung noch einmal getauft, dass vermutet wird, dass die erste Taufe (Nottaufe) nicht fachgerecht durchgeführt wurde.

            "... bei vermutetem Fall stark korrumpierter Taufformel bei der Ersttaufe "

            bzw. die beiden Worte die Du schon erwähntest: "Unter Vorbehalt" noch einmal getauft, weil der Pfarrer nicht genau weiß, ob die Taufformel bei der Nottaufe bereits korrekt gesprochen wurde.
            Falls die Nottaufe korrekt gewesen war, wäre die wiederholte Taufe dann überflüssig bzw. wertlos, daher der Zusatz im Taufbuch, um dies zu kennzeichnen.
            Viele Grüße

            Kommentar

            • henrywilh
              Erfahrener Benutzer
              • 13.04.2009
              • 11784

              #7
              ... und die Nottaufe konnte auch jemand anderes machen als ein Priester - aber nur zu Not. Und wenn diese Not sich nachträglich als irrtümlich heraus stellte, ...
              Schöne Grüße
              hnrywilhelm

              Kommentar

              • fps
                Erfahrener Benutzer
                • 07.01.2010
                • 2152

                #8
                ....zum Beispiel konnte die Hebamme eine derartige Nottaufe vornehmen.
                Die war dann von einem Pfarrer noch einmal "gesichert gültig" zu wiederholen.

                Ich habe diese sonderbare Form von "christlicher" Glaubensauffassung auch nie verstanden....
                Gruß, fps
                Fahndung nach: Riphan, Rheinland (vor 1700); Scheer / Schier, Rheinland (vor 1750); Bartolain / Bertulin, Nickoleit (und Schreibvarianten), Kammerowski / Kamerowski, Atrott /Atroth, Obrikat - alle Ostpreußen, Region Gumbinnen

                Kommentar

                • Huber Benedikt
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.03.2016
                  • 4650

                  #9
                  Die war dann von einem Pfarrer noch einmal "gesichert gültig" zu wiederholen.

                  Das stimmt so nicht !
                  Die Taufe ist (wie dir Firmung und die Priesterweihe) ein einmaliges Sakrament und kann nicht wiederholt werden.
                  Grundsätzlich ist der geweihte Priester zur Spendung der Sakramente zuständig.
                  In Notfällen kann aber jeder getaufte Christ das Sakrament der Taufe spenden. Ebenso kann nur getauft werden wer lebt.
                  Die Taufe sub cond. erfolgt also unter dem Vorbehalt, dass entweder die Nottaufe unwirksam war (z.B. fehlerhafte Taufformel).
                  Formel: Si non baptizatus est....WENN du nicht (schon) getauft bist..."
                  oder bei Zweifeln ob schon tot : Si vivis ....WENN du lebst

                  Also keinesfalls eine Wiederholung.


                  Und wenn diese Not sich nachträglich als irrtümlich heraus stellte,

                  Dann ist die Nottaufe wirksam (wenn die sonstigen Voraussetzungen vorliegen)....Putativnot ist aus der Sicht des Anwenders ein echter Notfall.
                  Zuletzt ge?ndert von Huber Benedikt; 12.03.2017, 09:54.
                  Ursus magnus oritur
                  Rursus agnus moritur

                  Kommentar

                  • Huber Benedikt
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.03.2016
                    • 4650

                    #10
                    Korrektur zu oben:
                    Laut Lehrbuch des kath. Kirchenrechts kann die Nottaufe nicht nur von getauften Christen sondern auch von Häretikern gespendet werden:

                    Zitat:
                    Im Notfalle aber kann und darf jeder Mensch, auch der Häretiker und Ungläubige, taufen, wenn nur die notwendige Materie und Form angewandt wird und die „intentio faciendi, quod facit ecclesia" vorhanden ist.
                    Doch haben dabei unter sonst gleichen Umständen Christen vor NichtChristen, Kleriker vor Laien, Männer vor Frauen den Vorzug. Besonders häufig kommen Hebammen in die Lage, die Nottaufe erteilen zu müssen. Daher haben die Bischöfe dafür zu sorgen, daß dieselben hierüber durch die Pfarrer unterrichtet werden. Sich selbst kann niemand taufen '
                    Zuletzt ge?ndert von Huber Benedikt; 12.03.2017, 09:51.
                    Ursus magnus oritur
                    Rursus agnus moritur

                    Kommentar

                    • henrywilh
                      Erfahrener Benutzer
                      • 13.04.2009
                      • 11784

                      #11
                      Also kurz gesagt:

                      Eine Taufe "sub. cond." soll nur gültig sein, falls ein vorhergehender taufartiger Akt nicht gültig war.

                      (Und doch verhindern diese subtilen dogmatischen Faktoren nicht, dass gelegentlich in China ein Sack Reis umfällt.)
                      Zuletzt ge?ndert von henrywilh; 12.03.2017, 10:32.
                      Schöne Grüße
                      hnrywilhelm

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                      • Huber Benedikt
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.03.2016
                        • 4650

                        #12
                        falls ein vorhergehender....
                        Nicht nur, sondern auch ein ggwärtiger "Si vivis !"
                        Allg. gesagt:
                        Der gerade vorgenommene Akt soll unter folgender Bedingung (= sub cond.) wirksam sein: WENN.....


                        PS: Recht lehrreich ist die Hierarchie der Taufberechtigten....(und da sag mal noch einer was über Diskriminierung der Frauen im Islam ;-))))
                        Zuletzt ge?ndert von Huber Benedikt; 12.03.2017, 11:54.
                        Ursus magnus oritur
                        Rursus agnus moritur

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                        • Anna Sara Weingart
                          Erfahrener Benutzer
                          • 23.10.2012
                          • 15111

                          #13
                          Tja und mein Urgroßvater war Anabaptist (Nazarener).
                          Die lehnen die Kindstaufe richtigerweise ab, welche, genauso wie die Beschneidung, ohne Einverständnis des Kindes erfolgt, und damit die grundlegenden Menschenrechte verletzt.
                          Viele Grüsse
                          Angehängte Dateien
                          Viele Grüße

                          Kommentar

                          • henrywilh
                            Erfahrener Benutzer
                            • 13.04.2009
                            • 11784

                            #14
                            Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                            Die lehnen die Kindstaufe richtigerweise ab, welche, genauso wie die Beschneidung, ohne Einverständnis des Kindes erfolgt, und damit die grundlegenden Menschenrechte verletzt.
                            Bevor der Moderator richtiger Weise diese Diskussion schon im Keim erstickt, will ich noch schnell sagen, dass es ziemlich abstrus ist, die Beschneidung mit den paar Tröpfchen Tauf-Wasser in den gemeinsamen Topf "Verletzung der Menschenrechte" zu werfen.
                            Schöne Grüße
                            hnrywilhelm

                            Kommentar

                            • Anna Sara Weingart
                              Erfahrener Benutzer
                              • 23.10.2012
                              • 15111

                              #15
                              Hallo,
                              ich wollte nur ein Beispiel geben für die hohe Bedeutung des Taufaktes um die es ja in diesem thread geht. Viele Grüsse
                              Viele Grüße

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