Hilfe bei Trauprotokoll

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  • alphabet
    Erfahrener Benutzer
    • 12.05.2012
    • 371

    [gelöst] Hilfe bei Trauprotokoll

    Quelle bzw. Art des Textes: Trauprotokoll
    Jahr, aus dem der Text stammt: Oktober 1762
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Schwalm-Eder-Kreis, Hessen
    Namen um die es sich handeln sollte: Schmitt


    Liebe Helfer,

    ich brauche Hilfe bei einem Trauprotokoll aus dem Jahr 1762 und auch wenn die Qualität nicht die beste ist: Der Text ist schön und zu 90% gelöst. Es sind nur noch ein paar Feinheiten und ich würde mich sehr, sehr, sehr freuen, wenn der ein oder andere eine Idee hat. Die nicht lesbaren Stellen sind mit (...) kenntlich gemacht. Also:

    Ich lese:

    Erschien der Schulmeyster Joh. Henrich Schmitt von Haarhausen
    als Wittiber, so dann Barbara Elisabeth Theißin,
    George Theißens Tochter von Waltersbrück, im Beistand
    dieses ihres Vaters, und zeigten an, dass sie sich zusammen
    ehelich versprochen, auch ihre vorhabende Ehe bereits
    gerichtlich protocollieren lassen, wovon sie auch copiam
    vidimatam, wie auch von dem übergebenen Inventario
    der ersten Frauen Verlassenschaft, beibrachten und
    bathen also ihre Ehe gleichfalls (…) Eheedict gemäß nieder
    zuschreiben. Da nun beide Theile ihr eheliches Versprechen
    nochmals datis manibus bekräftigten, auch der Vater
    seinen Consens nochmals ertheilte, im übrigen aber auch
    keine Blutsverwandschaft oder sonst etwas obstirte, so
    hat man ihrem Suchen stattgethan.
    Die Ehepacta sind (…) folgende:
    1. Wollen beide Verlobte Zeit ihres Lebens (…) dem anderen
    alle christliche und eheliche Liebe und Treue erweisen
    2. Verspricht eingangs gemeldter Bräutigam diese seine
    jetzige Braut zu sich auf seine Güter nach Haarhausen
    zu nehmen, muss ihm (ihr?) solche bestreiten zu helfen und die
    Haushaltung zu führen
    3. Wendet dagegen die Braut in sothane Güther Ein-
    hundertundvierzig Reichsthaler, sage 140 Rth., Niederhessischer
    Währung nebst einer Kuh und zwei (...) wie auch
    gebettet und gekleidet nach Standes Gebühr.
    4.Auf die Sterbfälle ist aus Einwilligung der Eltern
    verabredet, dass wenn er, der Bräutigam, ohne
    Leibeserben vor seiner zeitigen Brauth her versterben
    sollte, dieselbe 50 Reichsthaler und den ihrigen Besitz im
    Hause erben und (...) (...) vitae behalten solte.
    Würde aber der Fall entstehen, dass sie, die Braut,
    vor ihm her versterben sollte, soll er nach Abzug
    des elterlichen Pflichttheils, der einzige Erbe zu
    ihrem Eingebrachten seyn und bleiben. Alles treulich und
    (........). Actum ut supra.



    Habt vielen lieben Dank und einen schönen Sonntag!
    Lg A.
    Angehängte Dateien
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #2
    1. Wollen beide Verlobte Zeit ihres Lebens eines dem anderen

    zu nehmen, muss ihm solche bestreiten zu helfen und die

    Währung nebst einer Kuh und zwei Schaafs wie auch

    Hause erben und ad dies vitae behalten solte.

    sonder Gefährde. Actum ut supra.

    Zuletzt geändert von Verano; 12.08.2018, 22:18.
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 3968

      #3
      4. mit Einwilligung
      jezige Braut


      VG
      mawoi

      Kommentar

      • alphabet
        Erfahrener Benutzer
        • 12.05.2012
        • 371

        #4
        Das ist schonmal super! Vielen lieben Dank! Vielleicht hat noch jemand eine Idee bezüglich der kleinen Abkürzungen im ersten Abschnitt? Ich dachte an sowas wie 'hochfürstliches Eheedict' aber 'hochfürstlich' meint die Abkürzung nicht...Ich habe auch keine Idee, was das den Ehepakt betreffend heissen könnte...

        Kommentar

        • mawoi
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2014
          • 3968

          #5
          Vielleicht Hechf. für herrschaftlich??
          VG
          mawoi

          Kommentar

          • alphabet
            Erfahrener Benutzer
            • 12.05.2012
            • 371

            #6
            Uns wenn das 'e' kein 'e' ist, sondern ein 'r'? Hrchf?

            Kommentar

            • Verano
              Erfahrener Benutzer
              • 22.06.2016
              • 7819

              #7
              Nächster Versuch:

              Hessisch fürstliches?
              Viele Grüße August

              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

              Kommentar

              • alphabet
                Erfahrener Benutzer
                • 12.05.2012
                • 371

                #8
                Hab ich auch schon überlegt, aber irgendwie passt das nicht. Aber danke :-D
                Jemand vielleicht noch eine Idee?

                Kommentar

                • Xtine
                  Administrator
                  • 16.07.2006
                  • 28326

                  #9
                  Hallo,

                  ich denke, der 2. Buchstabe soll ein o sein.
                  Also Hochf. (hochfürstliches) Eheedict

                  Das o in versprochen, 4 Zeilen oberhalb ist auch nicht so "schön"
                  Viele Grüße .................................. .
                  Christine
                  sigpic .. .............
                  Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                  (Konfuzius)

                  Kommentar

                  • alphabet
                    Erfahrener Benutzer
                    • 12.05.2012
                    • 371

                    #10
                    Jetzt sehe ich es auch. Die beiden 'o' sehen beide aus wie 'e'. Vielen lieben Dank, Christine! Hat noch jemand eine Idee wegen des Wortes nach dem Ehepacta?

                    Kommentar

                    • Verano
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.06.2016
                      • 7819

                      #11
                      Zitat von alphabet Beitrag anzeigen
                      Hat noch jemand eine Idee wegen des Wortes nach dem Ehepacta?
                      Am ehesten "Benannt", mit Verdoppelungstrich beim letzten n, aber vorne ist nicht alles so wie es sein sollte.
                      Viele Grüße August

                      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                      Kommentar

                      • alphabet
                        Erfahrener Benutzer
                        • 12.05.2012
                        • 371

                        #12
                        Wäre eine Option, die Sinn macht, erkenne ich aber nicht so recht. Danke trotzdem euch allen! 🤗

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                        • henrywilh
                          Erfahrener Benutzer
                          • 13.04.2009
                          • 11784

                          #13
                          Scheint mir mit k zu beginnen.

                          kurtz

                          Vielleicht kannst du die Stelle noch einmal scannen, so, dass die Zeile nicht gerade an einer Schnittstelle liegt?
                          Schöne Grüße
                          hnrywilhelm

                          Kommentar

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