Melderegisterauskunft zu recht verweigert?

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  • IchVersuchsMal
    Erfahrener Benutzer
    • 24.01.2016
    • 642

    #16
    Es geht auch mit einfacher Registrierung. Allerdings macht bei dem Online Angebot ausgerechnet diese Gemeinde nicht mit

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    • Valentin1871

      #17
      Zitat von IchVersuchsMal Beitrag anzeigen
      Allerdings macht bei dem Online Angebot ausgerechnet diese Gemeinde nicht mit
      Na bei dem Datenschutzbeauftragten, kein Wunder

      Kommentar

      • IchVersuchsMal
        Erfahrener Benutzer
        • 24.01.2016
        • 642

        #18
        Ich bin mal auf die Antwort von meiner heutigen Mail gespannt.

        Das irre ist ja, das ich in Garmisch auch eine Melderegisterauskunft wollte. Da kam heute die Ablehnung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden kann. Das Interessante ist, das die dort gesuchte Person seit vier Jahren verstorben ist und ich rauskriegen wollte wo die Hochzeit/ der Tod war. Wobei die Antwort aus Germisch nach einer Auskunftssperre klingt.

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        • Andrea1984
          Erfahrener Benutzer
          • 29.03.2017
          • 2545

          #19
          Die Sperrfrist bei verstorbenen Personen beträgt 30 Jahre, so ich mich nicht irre.
          Da sind 4 Jahre leider noch ein wenig zu früh, um mehr herausfinden zu können.
          Vielleicht gibt es ein Grab der Person, wo man zumindest die Lebensdaten nachlesen kann ?
          Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
          Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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          • anika
            Erfahrener Benutzer
            • 08.09.2008
            • 2631

            #20
            Melderegisterauskunft zu recht verweigert?

            Hallo

            Dazu fällt mir folgendes ein, ist zwar nicht hilfreich zu deinem Problem aber jede Behörde scheint das in Deutschland anders zu regeln.

            Mein Mann hat einen Namensvetter mit gleichem Geburtsjahr nur unterschiedlichem Geburtstag und Geburtsort.

            Der Namensvetter hatte Mietschulden und die Wohnungsbaugesellschaft hat dann bei der Stadt angerufen um zu erfahren wo ihr säumiger Mieter nun wohl sein könnte.

            Jemand bei der Stadtverwaltung hat daraufhin die Adresse meines Mannes herausgegeben, die Wohnungsbaugesellschaft hatte einen Schuldtitel des säumigen Mieters und hat beim Amtsgericht die Vollstreckung beantragt.

            Uns wurde daraufhin das Konto gesperrt, Daueraufträge wurden nicht überwiesen und wir hatten den Ärger der auch mit einigen Kosten verbunden war.

            Die Stadtverwaltung konnte angeblich nicht nachvollziehen wer unsere Daten der Wohnungsbau Gesellschaft mitteilte hatte. Somit blieben wir auf den Kosten sitzen, wir haben nun bei der Stadtverwaltung einen Sperrvermerk damit so etwas nicht wieder vorkommt.

            Soviel zur Weitergabe von Daten, ich freue mich auch wenn mir ein Städtischer Mitarbeiter mit einem Blick in den PC Daten mitteilt aber an meiner Erfahrung kann man auch feststellen das der Schuss auch nach hinten losgehen kann


            anika
            Ahnenforschung bildet

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            • Xtine
              Administrator
              • 16.07.2006
              • 28326

              #21
              Hallo Andrea,

              Zitat von Andrea1984 Beitrag anzeigen
              Die Sperrfrist bei verstorbenen Personen beträgt 30 Jahre, so ich mich nicht irre.
              Das hat hier nichts mit Sperrfrist zu tun, die meisten, die sowas beantragen, suchen ja nach lebenden Personen! Siehe auch das leider negative Beispiel von anika.
              Es liegt hier wohl eher ein Sperrvermerk vor, den jeder selbst beantragen kann.
              Viele Grüße .................................. .
              Christine
              sigpic .. .............
              Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
              (Konfuzius)

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              • IchVersuchsMal
                Erfahrener Benutzer
                • 24.01.2016
                • 642

                #22
                Bisher gibts keine Email von der Gemeinde. Vielleicht hat mein Link denen etwas zum Nachdenken gegeben.

                Naja. Ich müsste da zukünftig eh noch mehr Melderegisterauskünfte holen. Dann bin ich mal gespannt ob die alle mit der gleichen Begründung abgelehnt werden.

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                • Andrea1984
                  Erfahrener Benutzer
                  • 29.03.2017
                  • 2545

                  #23
                  Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                  Hallo Andrea,



                  Das hat hier nichts mit Sperrfrist zu tun, die meisten, die sowas beantragen, suchen ja nach lebenden Personen! Siehe auch das leider negative Beispiel von anika.
                  Es liegt hier wohl eher ein Sperrvermerk vor, den jeder selbst beantragen kann.
                  Ups, da hab ich das verwechselt. Mein Fehler.

                  Das mit dem Sperrvermerk finde ich irgendwie nur fair: Da könnte ja ein jeder kommen und sagen er ist verwandt, dabei stimmt es nicht. Es gibt halt einen Datenschutz und den sollte man schon respektieren, gegenüber lebenden Personen ganz besonders.
                  Zuletzt ge?ndert von Andrea1984; 22.02.2018, 20:11.
                  Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                  Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

                  Kommentar

                  • Valentin1871

                    #24
                    Zitat von Andrea1984 Beitrag anzeigen
                    Das mit dem Sperrvermerk finde ich irgendwie nur fair: Da könnte ja ein jeder kommen und sagen er ist verwandt, dabei stimmt es nicht.
                    Du hast es scheinbar noch nicht richtig verstanden, die einfache Meldeauskunft nach § 44 BMG ist nicht nur für Verwandte oder Ahnenforscher gedacht, sondern für jedermann.

                    Kommentar

                    • Xtine
                      Administrator
                      • 16.07.2006
                      • 28326

                      #25
                      Hallo Andrea,

                      Du musst noch nicht mal verwandt sein! Die Adresse zu einer Person kann jeder erfragen!
                      Viele Grüße .................................. .
                      Christine
                      sigpic .. .............
                      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                      (Konfuzius)

                      Kommentar

                      • Andrea1984
                        Erfahrener Benutzer
                        • 29.03.2017
                        • 2545

                        #26
                        Zitat von Valentin1871 Beitrag anzeigen
                        Du hast es scheinbar noch nicht richtig verstanden, die einfache Meldeauskunft nach § 44 BMG ist nicht nur für Verwandte oder Ahnenforscher gedacht, sondern für jedermann.
                        Ach so ist das. Dennoch heißt es nicht, nur weil sie für jeden zugänglich ist, dass man das Recht auch ausnützen darf, wenn es gesetzliche oder andere Gründe gibt, die dagegen sprechen.

                        Das heißt, ich könnte z.B. die Adresse eines weitschichtigen Verwandten herausfinden und man dürfte mir diese Auskunft einfach so geben, wenn ein triftiger Grund z.B. Ahnenforschung vorliegt ?

                        Was ist aber, wenn der Verwandte nicht gefunden werden will oder, allgemein, seine Adresse nicht hergibt, aus gutem Grund z.B. er ist Opfer des Enkeltricks am Telephon geworden und daher misstrauisch, steht nicht im Telephonbuch etc.

                        Kontaktaufnahme wäre also möglich, wenn man die Adresse hat. Ob sie auch erwünscht ist bzw. erfolgreich ist, das steht auf einem anderen Blatt.
                        Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                        Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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                        • anika
                          Erfahrener Benutzer
                          • 08.09.2008
                          • 2631

                          #27
                          Melderegisterauskunft zu recht verweigert?

                          Hallo

                          Bei meinen Mann wird man als Privatperson, dazu zählen auch Firmen, Vermieter usw. bei der Stadtverwaltung keine Meldeauskunft mehr bekommen.

                          Dazu dient ja der Sperrvermerk.

                          anika
                          Ahnenforschung bildet

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                          • OliverS
                            Erfahrener Benutzer
                            • 27.07.2014
                            • 2938

                            #28
                            Zitat von Andrea1984 Beitrag anzeigen
                            Ach so ist das. Dennoch heißt es nicht, nur weil sie für jeden zugänglich ist, dass man das Recht auch ausnützen darf, wenn es gesetzliche oder andere Gründe gibt, die dagegen sprechen.

                            Das heißt, ich könnte z.B. die Adresse eines weitschichtigen Verwandten herausfinden und man dürfte mir diese Auskunft einfach so geben, wenn ein triftiger Grund z.B. Ahnenforschung vorliegt ?

                            Was ist aber, wenn der Verwandte nicht gefunden werden will oder, allgemein, seine Adresse nicht hergibt, aus gutem Grund z.B. er ist Opfer des Enkeltricks am Telephon geworden und daher misstrauisch, steht nicht im Telephonbuch etc.

                            Kontaktaufnahme wäre also möglich, wenn man die Adresse hat. Ob sie auch erwünscht ist bzw. erfolgreich ist, das steht auf einem anderen Blatt.
                            Andrea, welche gesetzlichen Gründe, die gibt es bei Meldeauskunft nicht.
                            Ja du kannst jede Person in Deutschland anfragen, so ist dad Gesetz.
                            Du brauchst KEIN GRUND nicht mal einen unwichtigen angeben! Ob Ahnenforschung, Neugierde oder ähnlich, egal.
                            Wer das nicht möchte muss eine Sperre einrichten lassen beim Meldeamt.
                            Hoffe alle deine Fragen erwischt zu haben
                            Zuletzt ge?ndert von OliverS; 23.02.2018, 08:56.
                            Dauersuchen:

                            1) Frau ?? verwitwerte WIECHERT, zwischen 1845 und 1852 neu verheiratete SPRINGER, wohnhaft 1852 in Leysuhnen/Leisuhn
                            2) GESELLE, geboren ca 1802, Schäfer in/aus Kiewitz bei Schwerin a.d. Warthe und seine Frau Henkel
                            3) WIECHERT, geboren in Alikendorf (Großalsleben) später in Schönebeck

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                            • Valentin1871

                              #29
                              @Andrea1984: Wie bereits in Beitrag #6 angemerkt, ist das Österreich auch groß nicht anders, siehe § 18 MeldeG.

                              Kommentar

                              • Andrea1984
                                Erfahrener Benutzer
                                • 29.03.2017
                                • 2545

                                #30
                                Oliver S. Danke für deine Hilfe. Nun ist es mir klar, was mit Sperrvermerk gemeint ist.

                                Anika. Gutes Beispiel. Danke dafür.

                                Die gesuchte Person möchte augenscheinlich nicht privat kontaktiert werden, lese ich aus den Beiträgen heraus. Was ja auch das gute Recht der privaten Person ist.
                                Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                                Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

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