Standesämter Datenschutzbestimmungen

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  • Carmen1452
    Erfahrener Benutzer
    • 02.07.2012
    • 1831

    Standesämter Datenschutzbestimmungen

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum:
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: Niederösterreich Wien
    Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]:
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):


    Hi,

    ich habe da ein kleines Problem und da es Österreich betrifft habe ich es in dieses Unterforum gestellt. Von der Schwester meiner Uroma fehlen mir noch fast alle Daten. Ich weiß das sie 1894 in Wien geboren ist aber nicht genau wo und Wien ist groß. Sie war in Wöllersdorf Niederösterreich mit einem Arzt verheiratet. Wann sie den Arzt geheiratet hat weiß ich aber auch nicht genau. Sie ist dann im Mai 1977 in einem Pflegeheim in Wiener Neustadt gestorben. Ich dachte mir jetzt ich frage beim Standesamt in Wiener Neustadt nach. Weil im Sterberegister steht dann ja drin wo genau sie geboren ist. Somit würde ich den Taufeintrag leichter finden. Da ich von ihr auser einer Todesanzeige keine Dokumente habe kann ich auch nicht nachweißen das ich mit ihr Verwandt bin. Folgendes habe ich jetzt als Antwort vom Standesamt Wiener Neustadt bekommen.

    Das Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher und die zu diesen
    gehörigen Sammelakten, sowie das Recht auf Ausstellung von
    Personenstandsurkunden und Abschriften steht nur Personen zu, auf die
    sich die Eintragung bezieht, sowie sonstige Personen, deren
    Personenstand durch die Eintragung berührt wird. Ebenso berechtigt
    Urkunden zu lösen sind direkte Vorfahren oder Nachkommen.

    Mir würde jetzt gerne interesieren wie da genau die Bestimmungen sind. Ich habe schon zwei mal bei Standesämtern in Österreich nach gefragt und habe immer sofort ohne einen Nachweiß Auskunft bekommen. Allerdings war mir da immer die Standesamts Nummer bekannt. Wenn mir das jemand erklären könnte wäre nett. Weil wenn ich Pech habe und die zwei haben nicht in Wöllersdorf geheiratet dann werde ich ja niemals ihren Taufeintrag finden. Ich kann ja nicht alle Pfarren in Wien anschreiben.

    Mfg Carmen
    Mfg Carmen

    habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.
  • PeterS
    Moderator
    • 20.05.2009
    • 3621

    #2
    Hallo Carmen,
    ab 1.4.2013 werden in Österreich die Sperrfristen mit dem neuen Personenstandsgesetz geändert. Bei Sterbefällen gilt dann nur mehr noch 30 Jahre (anstelle von 100 Jahren dzt. gem. PStG § 41) .
    Siehe hier

    den § 51 Abs. 5 lit. 3

    D.h. dass Du dann bezüglich des Sterbeeintrages von 1977 uneingeschränktes Einsichtsrecht (in Deinem Fall als "Fremde") haben solltest.

    Viele Grüße, Peter

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    • Carmen1452
      Erfahrener Benutzer
      • 02.07.2012
      • 1831

      #3
      Hi,

      danke für die Antwort. Das es früher 100 Jahre waren wusste ich. Auch von der Änderung habe ich was gehört. Aber ich wusste nicht genau ob das nur für die Kirchen oder auch für die Standesämter gilt. Danke das du auch gleich das Gesetzblatt raus gesucht hast. So kann ich mich da ja noch mal melden und auf den § verweisen. Dann muss sie die Daten ja raus rücken hoffen wir es mal.

      Mfg Carmen
      Mfg Carmen

      habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

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      • 1975reinhard
        Erfahrener Benutzer
        • 30.10.2008
        • 325

        #4
        Zitat von Carmen1452 Beitrag anzeigen
        Hi,

        So kann ich mich da ja noch mal melden und auf den § verweisen. Dann muss sie die Daten ja raus rücken hoffen wir es mal.
        ...wenn es die Damen und Herren vom Standesamt ganz genau nehmen, aber erst ab dem 1. Apr.
        Gruß
        Reinhard
        Forschungsgebiete:

        waldviertel-genealogie.jimdo.com/
        • NÖ (Waldviertel): Region Gmünd, Weitra, Schrems, Döllersheim

        suedmaehren-genealogie.jimdo.com/
        • Südmähren: Gebiet um Joslowitz

        traunviertel-genealogie.jimdo.com/
        • OÖ: Traunseeregion, Ampflwang, Ottnang,...

        http://sudeten-genealogie.jimdo.com/
        • Böhmen: Beneschau (bei Prag), Königgrätz, Nechanitz, Winterberg/Prachatitz
        • Schlesien: Gebiet um Wigstadtl
        • (Süd-)Mähren: Lispitz

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        • Carmen1452
          Erfahrener Benutzer
          • 02.07.2012
          • 1831

          #5
          Hi,

          wie kommst du auf den 1. Aprill. Das Gesetz ist doch verabschiedet worden und steht im Gesetzblatt.

          Mfg Carmen
          Mfg Carmen

          habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

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          • PeterS
            Moderator
            • 20.05.2009
            • 3621

            #6
            Mit heutigem Stichtag ist noch diese

            Version gültig.
            Die Novelle soll am 1.4.2013 in Kraft treten.

            Grüße, Peter

            Kommentar

            • Carmen1452
              Erfahrener Benutzer
              • 02.07.2012
              • 1831

              #7
              Hi,

              danke für die Info. Ich werde es aber trzodem mal jetzt probieren. Weil wenn ich bis zum 1 April warte bringt mir das nicht so viel. Ich fahre nämlich am 1 März wieder zu meinen Großeltern nach Österreich. Und ich dachte mir das ich mit dem Auszug aus dem Sterbebuch schon mal vorher den Taufeintrag suche kann. Weil im Taufeintrag ist dann vielleicht verzeichnet wann und ob sie in Wöllersdorf geheiratet hat. Sonst muss ich in Wöllersdorf so lange im Buch suchen. Ich weiß auch nicht wie kooperativ die in der Pfarre sind. Ich habe sie wegen der Trauung schon mal angeschrieben und nie eine Antwort bekommen. Hab es nämlich schon mal erlebt das es hieß leider habe ich keinen Zugriff die betreffende Person ist nicht da. Und wir geben nicht so gerne Auskunft. Mal schauen was raus kommt. Hoffe ich bekomme es vielleicht noch.

              Mfg Carmen
              Mfg Carmen

              habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

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              • carinthiangirl
                Erfahrener Benutzer
                • 12.08.2006
                • 1608

                #8
                Das Gesetz gilt trotzdem erst ab 1.April - ganz einfach!
                Auch wenn du es trotzdem JETZT versuchts.

                Probier´s mal mit den Historischen Meldedaten Wien, aber dazu müsstest du vermutlich ein genaues Geburtsdatum haben, als nicht nur das Jahr.
                Und ob es ohne Bezirk und Adresse funktioniert weiss ich nicht, würde es aber versuchen da es nicht viel Aufwand über E-mail ist -> Zuständige Stelle:
                Historische Meldeunterlagen (1904-1975) - Auskunft
                Das Wiener Stadt- und Landesarchiv informiert über die Auskunft über historische Meldeunterlagen (1904-1975).

                Wenn es klappt erfährst du da vermutlich einiges....

                Und wie war ihr Geburtsname und die Vornamen der Eltern? Damit könntest du in der Grabsuche nach den Eltern suchen und mit Glück eine best. Gegend eingrenzen, so sie immer oder länger dort lebten. Das wäre auch für die Anfrage bei den Meldedaten hilfreich.
                Zuletzt geändert von carinthiangirl; 28.01.2013, 15:33.

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                • Carmen1452
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.07.2012
                  • 1831

                  #9
                  Hi,

                  also ihr Name war Gisela Fiedler geborene Petrus. Ich weiß nur durch eine Ausweißkarte das sie ihn Wien 1894 geboren ist. Sie hat dann auch nicht lange in Wien gelebt. Weil ihre Schwester meine Urgroßmuter ist 1899 in Mitterndorf an der Fischa geboren. Die Schwestern hatten aber nicht den gleichen Vater. Ihre Mutter und ihr Stiefvater sind auch in Mitterndorf beerdigt worden. Aber das Grab gibt es leider nicht mehr. Ich habe aber von meinem Opa ein Foto aber darauf kann man nicht sehr viel erkennen. Es waren insgesamt drei Schwestern. Aber von den Nachkommen gibt es quasie nur noch meinen Opa als Nefen. Sie selber hatte keine Kinder und der andere Neffe lebt auch schon lange nicht mehr. Ich weiß auch wo sie beerdigt wurde und zwar da wo sie lange gelebt hat in Wöllersdorf da war sie mit einem Arzt verheiratet. Aber das Grab gibt es wahrscheinlich auch nicht mehr. Mein Problem ist halt ich weiß nicht genau wann und ob sie den Arzt in Wöllersdorf geheiratet hat. Und die Geburt ist ja in irgendeiner Pfarre in Wien verzeichnet.

                  Ich probiere es halt jetzt noch mal. Wenn sie sich wieder verweigert versuche ich halt in Wöllersdorf die Trauung zu finden. Finde ich da nichts kann ich es ja im April noch mal versuchen. Ran kommen werde ich an die Daten schon. Es wäre für mich halt jetzt eine Erleichterung.

                  Mfg Carmen
                  Mfg Carmen

                  habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

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                  • Carmen1452
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.07.2012
                    • 1831

                    #10
                    Hi,

                    also ich habe jetzt noch mal geantwortet. Mal schauen wie die Rückmeldung ist. Ich habe auch Sachen in der E-mail angegeben die eigentlich nur Verwandte wissen können zum Beispiel den Namen des Mannes und so. Vielleicht lenkt sie ja ein und kopiert mir die Sachen wenn nicht muss ich halt warten mal schauen was raus kommt.

                    Mfg Carmen
                    Mfg Carmen

                    habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

                    Kommentar

                    • Carmen1452
                      Erfahrener Benutzer
                      • 02.07.2012
                      • 1831

                      #11
                      Hi,

                      habe jetzt noch mal eine Antwort bekommen und zwar von einer anderen Person vom Standesamt und die Antwort war noch blöder

                      Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage betr. der Datenbekanntgabe von Frau
                      Fiedler. Wie bereits erklärt, dürfen wir Ihnen leider keine Hilfe
                      leisten. Sie stehen in keinem Verwandtschaftsverhältnis gerader Linie zu
                      der Verstorbenen und die 30-Jahres-Frist ist deutsches Recht.

                      die blicken es da aber auf keinem Auge. Scheinbar bin ich da jetzt auch an blöde Standesbeamte geraten. Vor allem der Satz mit dem deutschen Recht das bedeutet ja sie weiß gar nichts von der Gesetzesänderung. Gut ich habe keinen Link in die E-mail geschrieben. Ich habe nur von der Gesetzesänderung geschrieben und den § genannt. Aber trozdem ist doch mieß das Verhalten. Vor allem es gibt ja keinen Verwandten in gerader Linie. Die Frau hatte keine Kinder. Mein Opa ist der letzte noch lebende Neffe. Ich muss jetzt mal überlegen wie ich da weiter mache. Ich könnte es auch ruhen lassen und einfach in Wöllersdorf nach der Trauung schauen. Und erst wenn ich da nichts finde weiter zu machen beim Standesamt. Aber scheinbar haben die da an sowas kein Interesse was irgendwie schade ist.

                      Mfg Carmen
                      Mfg Carmen

                      habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

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                      • #12
                        Hallo Carmen,

                        ich verstehe Sie nicht.

                        Es gibt ein Personenstandgesetz, welches Anfragen zu diesen Daten regelt. Und in Österreich wird es ab 1.4.2013 ein neues Gesetz geben.

                        Bis dahin gelten die bisherigen Gesetze. Aber das wurde Ihnen hier ja schon ein paar Mal mitgeteilt.

                        Wie können Sie in dieser von Ihnen gewählten Art (ich werde mal sehr vorsichtig sein) über Menschen reden, die ihre Vorschriften einhalten? Da müssen wir uns nicht wundern, wenn Ahnenforscher ab und zu Schwierigkeiten bei ihren Anfragen an Ämter oder Archive haben.

                        Ihnen ist schon klar, dass Ihr Text weltweit gelesen werden kann. Doch, ich muss es einfach sagen: in diesem Zusammenhang von "blöde" und "mies" zu sprechen, ist glatt eine Unverschämtheit!!!

                        Joanna

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                        • Carmen1452
                          Erfahrener Benutzer
                          • 02.07.2012
                          • 1831

                          #13
                          Hi,

                          ich habe jetzt zweimal bei Standesämtern angefragt in Österreich. Und ich habe da immer ohne Nachweiß auskunft bekommen. Ich habe auf den Seiten der Gemeinden auch niergends Informationen zur Ahnenforschung gefunden. Also nicht so wie in Deutschland wo man sich ans Stadtarchiv wenden muss mit Gebühr und so. Und deswegen habe ich das jetzt versucht. Ich habe bis jetzt auch immer vermieden Standesämter zu kontaktieren weil das die Staatlichen Institutionen sind und nicht die kirchlichen. Ich kann schon verstehen wenn sie jemand an das Gesetz hält ist auch in Ordnung. Ich fand allerdings den Satz das sei deutsches Recht doch komisch. Weil wenn ich nicht meine Deutsche Adresse angegeben hätte hätte Sie das gar nicht gesagt. Es wird mir damit ja unterstellt als wüsste ich über die Österreichischen Gesetze nicht bescheid was ja nicht der Fall ist. Das war nur meine Kritik. Weil wenn die betreffenden Standesbeamten richtig informiert gewähsen wären dann hätten sie ja auch schreiben können es tut mir leid aber das neue Gesetz ist noch nicht in Kraft wir können die Daten erst im April raus geben. Das wäre ja auch in Ordnung gewesen. Das war nur meine Kritik. Wahrscheinlich lasse ich das jetzt eh ruhen und vielleicht finde ich ja in Wöllersdorf die Trauung und dann brauche ich das Standesamt nicht mehr. Hoffen wir es mal. Wenn nicht muss sie mir ja im April die Daten raus geben.

                          Mfg Carmen
                          Mfg Carmen

                          habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

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                          • Carmen1452
                            Erfahrener Benutzer
                            • 02.07.2012
                            • 1831

                            #14
                            Hi,

                            zu meiner Entschuldigung muss ich noch sagen das ich bei der ersten Antwort von PeterS das Datum 1.4 überlesen habe. Fand wahrscheinlich die Neuerung so spannend das ich das Datum überlesen habe. Ich finde es halt komisch das manche einfach so alles raus geben und andere ganz genau sind. Aber Menschen sind halt verschieden. Aber trozdem Danke an die wo mir geantwortet haben. So weiß ich wenigstens das sie mir im April Auskunft geben müssen.

                            Mfg Carmen
                            Mfg Carmen

                            habe nach langer Zeit wieder angefangen zu forschen. Meine aktuellen Gebiete Ruhrgebiet und Ostwestfalen.

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                            • carinthiangirl
                              Erfahrener Benutzer
                              • 12.08.2006
                              • 1608

                              #15
                              ::: Ich beziehe mich auf Ihre Anfrage betr. der Datenbekanntgabe von Frau
                              Fiedler. Wie bereits erklärt, dürfen wir Ihnen leider keine Hilfe
                              leisten. Sie stehen in keinem Verwandtschaftsverhältnis gerader Linie zu
                              der Verstorbenen und die 30-Jahres-Frist ist deutsches Recht. :::

                              > ich habe jetzt zweimal bei Standesämtern angefragt in Österreich. Und ich habe da immer ohne Nachweiß auskunft bekommen. Ich habe auf den Seiten der Gemeinden auch niergends Informationen zur Ahnenforschung gefunden. <
                              da hast du einfach Glück gehabt, weil in Österreich nimmt man es manchmal nicht so genau wie in Deutschland. Andererseits kannst du dann aber auch auf Leute treffen, die sich genau daran halten. Und da es sich um ein AMT handelt muss man das auch akzeptieren und kann nicht erwarten, dass es überall so ist.

                              > Ich fand allerdings den Satz das sei deutsches Recht doch komisch..... Weil wenn ich nicht meine Deutsche Adresse angegeben hätte hätte Sie das gar nicht gesagt. <
                              Nun das war genau DARAUF bezogen, also dass es dort so ist und in Österreich NOCH nicht. Ein präziser Satz. Würde ich in dem Fall auch gemacht haben. Eigentlich einen normale Reaktion. Da es sich bei dir um eine Nebenlinie handelt in dem Fall, da ist es einfach so mit der Datenschutzsperre. Kein Standesamt gibt dir dazu Auskunft, erst wenn die Sperrfrist vorbei ist (ausser dem wo du anscheinend so Glück hattest).

                              Wenn ein Gesetz im Parlament verabschiedet/abgesegnet ist muss es erst einmal in Kraft treten, das dauert wiederum eine Zeitlang. Das ist überall so - vermutlich auch in Deutschland. Also schätze dich glücklich, dass es in dem Fall so bald ist und freue dich, statt dich über normales Amtsverhalten zu ärgern. Amtspersonen muss man immer sehr vorsichtig möchte fast sagen "liebevoll" behandeln, dann hat man viel mehr davon. ;-)

                              Ob sie nun in Wr. Neustadt oder Wöllersdorf begraben ist, weisst du allerdings bis jetzt noch nicht, oder? Oder verstehe ich das falsch?
                              Zuletzt geändert von carinthiangirl; 29.01.2013, 20:50.

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