Hintergründe eines Familiengeheimnisses

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  • viktor
    Erfahrener Benutzer
    • 17.01.2007
    • 1187

    Hintergründe eines Familiengeheimnisses

    Um den unehelichen Erzeuger meiner Großmutter Pauline *1887 wurde zeitlebens ein Geheimnis gemacht. Die Urgroßmutter weigerte sich standhaft den Vater zu benennen.
    Das konnte ich vor einigen Jahren herausbekommen: Pauline wird fernab der thüringischen Heimat ihrer Mutter im westfälischen Niesen (heute Willebadessen) am 9.10.1887 geboren. Die Eltern laut Geburtsurkunde:
    Mühlenbauer Heinrich Litz wohnhaft zu Niesen, katholischer Religion und die Ehefrau Mathilde Litz, geb. Mahr evang. Religion
    Ein Jahr später wird auf diese Urkunde ein Randvermerk gesetzt:
    Laut Amtsgericht Tenneberg (Herzogtum Gotha) ist das Kind unehelich geboren. Die Mutter beeidete vor diesem Gericht, dass sie niemals verheiratet gewesen war.
    Demnach ist die Mutter Mathilde mit ihrer Tochter einige Monate nach der Geburt wieder in die thüringische Heimat nach Mechterstädt zurückgekehrt.
    Das Kind erhielt einen amtlich bestellten Vormund.
    Was für eine Geschichte mag sich hinter dieser Geburtsurkunde verbergen?
  • Friedhard Pfeiffer
    Erfahrener Benutzer
    • 03.02.2006
    • 5079

    #2
    RE: Hintergründe eines Familiengeheimnisses

    Die vom Amtsgericht Tenneberg angelegte Akte wird jetzt im Staatsarchiv Gotha, Schloß Friedenstein, 99867 Gotha, liegen und dort einsehbar sein.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

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    • viktor
      Erfahrener Benutzer
      • 17.01.2007
      • 1187

      #3
      Die Akte wurde leider nach Ablauf einer Lagerfrist vernichtet. Nur ein Vermerk im Bestandsregister war noch vorhanden.

      Kommentar

      • Friedhard Pfeiffer
        Erfahrener Benutzer
        • 03.02.2006
        • 5079

        #4
        Original von viktor
        Die Akte wurde leider nach Ablauf einer Lagerfrist vernichtet. Nur ein Vermerk im Bestandsregister war noch vorhanden.
        Ein Vermerk im Amtsgericht oder ein Vermerk des Staatsarchivs? Auf einen Vermerk des Amtsgerichts können Sie nicht vertrauen. Dieses hat die Archivalien dem Staatsarchiv "anzubieten". Nur wenn dieses entschieden hat, dass es nicht aufbewahrungswürdig erachtet wurde, ist nichts mehr zu machen.
        Mit freundlichen Grüßen
        Friedhard Pfeiffer

        Kommentar

        • viktor
          Erfahrener Benutzer
          • 17.01.2007
          • 1187

          #5
          Das Staatsarchiv Gotha schreibt, dass die gesuchten Unterlagen nicht mehr vorhanden seien. Eine entsprechende Akte über Mathilde Mahr war zwar im Findbuch des Justizamt Tenneberg eingetragen (Fotokopie) aber nie ins Staatsarchiv gelangt.

          Zitat: "....aber nie ins Staatsarchiv gelangt(ein entsprechender Vermerk fehlt), sondern wohl von der Behörde vernichtet worden. Auch in dem nicht sehr umfangreichen Bestand Herzogliches Amtsgericht Tenneberg findet sich keine Spur, ebenso nicht im Bestand Herzogliches Landgericht Gotha."

          Auf der Fotokopie des Findbuches befinden sich Stempel "Vernichtet 1928"

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