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Alt 04.06.2018, 23:36
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GiselaR GiselaR ist offline weiblich
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Wenn alles mit rechten Dingen zugegangen ist, muß jemand die Vertretung übernommen habe. Sie hatten ja einen gesetzlichen Vertreter, den Vormund.


Ob es eine vorzeitige Vollmitgliedschaft als eigenverantwortliches Kirchenmitglied ausnahmsweise möglich war - wie z.B. eine vorzeitige zivile Volljährigkeitserklärung - weiß ich nicht, kann ich mir aber nicht vorstellen. Essentiell war die Kenntnis der Glaubensinhalte, die im Konfirmandenunterricht vermittelt wurden. Anders ging es jedenfalls bei und Evangelen überhaupt nicht. Das ist auch heute noch so. natürlich konnte man die Konfirmandenprüfung schon mit 11 bestehen, vielleicht auch mit 10, aber doch sicher nicht mit 5.

Grüße
Gisela
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