Belobungen

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    Belobungen

    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden

    Ausgabe 18. Februar 1870

    Belobung:

    Der Fährmann Heinrich Kruse aus Lahde hat in der Nacht vom 30./31. November v.J. den Flößer Andreas Koch aus Vaake, dessen Floß an der hiesigen Weserbrücke zerschellt wurde, von einem abgerissenen Theile desselben, nachdem derselbe 3 Stunden lang stromabwärts getrieben war, in der Nähe von Petershagen aus der Gefahr des Ertrinkens gerettet.

    Der Fährmann Kruse hat sich durch diese löbliche Handlung anerkennenswertes Verdienst erworden, welches wir hierdurch gerne öffentlich bekunden.

    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden

    Ausgabe 15. Januar 1876

    42. Der Cigarren-Arbeiter August Koch aus Oehnhausen hat im April v.J. den 11jährigen Knaben Wüsdicker, Pflegesohn des Badewärters Schirmer und im November v.J. die 16jährige Friederike Steinmeyer, Pflegetochter des Tischlers Hundertmark, beide aus Oehnhausen, mit großer Entschlossenheit und nicht ohne eigene Gefahr vom Tode des Ertrinkens aus den angeschwollenen Fluthen des Kanals gerettet.

    Wir machen hierdurch diese lobenswerte That mit dem Bemerken öffentlich bekannt, daß wir dieselbe durch Bewilligung einer Geldprämie belohnt haben.

    Minden, den 4 Januar 1876

    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen, Ausgabe 27. Mai 1870

    Am 11. April d. J. hat der Ackerer Mathias Nolden aus Creuzau das 4 Jahre alte Töchterchen des Johann Dohmen, Fabrikarbeiter daselbst, welches in den dort belegenen tiefen Teich gefallen, vom Tode des Ertrinkens gerettet, indem er selbst in den Teich sprang und das Kind dem Wasser entriß. Wir bringen diese anerkennenswerte That hiermit öffentlich zur Kenntniß

    Aachen den 20. Mai 1870

    Belobung

    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Aachen Ausgabe 19. Mai 1870

    Am 6. Januar d. J. hatte der sechsjährige Andreas Hubert Reinartz aus Dürboslar das Unglück, auf der dünnen Eisdecke eines circa 12 Fuß tiefen Weihers einzubrechen und würde wohl unfehlbar ertrunken sein, wenn nicht der vierzehnjährige Knabe Reiner Bücher aus Dürboslar, die eigene Gefahr nicht achtend, beherzt über die schwankende Eisdecke sich gewagt, dem Ertrinkenden hülfreiche Hand geleistet und ihn so gerettet hätte. Zufolge höherer Veranlassung bringen wir diese verdienstliche Handlung des Bücher hiermit zur öffentlichen Kenntniß mit dem Bemerken, daß des Königs Majestät geruht haben, die Verleihung des Ehrenzeichens für Rettung aus Gefahr an den Bücher in Aussicht zu stellen, sobald derselbe in ein selbstständigeres Lebensverhältniß eingetreten sein wird.

    Aachen den 15. Mai 1870

    Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Ausgabe 7. October 1876

    Der Tagelöhner Joseph Wasmuth zu Peckelsheim im Kreise Warburg hat am 3. ds. Mts. den 8jährigen Sohn des Arbeiters Müller daselbst mit großer Entschlossenheit und eigener Gefahr vom Tode des Ertrinkens gerettet. Diese lobenswerthe That wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

    Da andere bei dem vorgedachten Unglücksfalle anwesende Personen die Rettung des vorgedachten Kindes unterlassen, so haben wir dem Wasmuth außer der vorstehenden Belobigung auch noch eine Geldprämie zahlen lassen.

    Minden den 27. september 1876
  • Konni
    Erfahrener Benutzer
    • 19.08.2008
    • 2999

    #2
    Düsseldorfer Amtsblatt 1852

    Am 7. d. M. wurde der Bergmann Georg Pierburg aus Dümpten zu Wellinghofen in einem 52 Fuß tiefen Brunnen durch Einstürzen desselben verschüttet.

    Nach 20stündiger unermüdeter Arbeit und unter Gefährdung des eigenen Lebens gelang es dem Steiger Franz Spickermann zu Dümpten, im Vereine mit den Bergleuten Wilhelm Ortmann, Georg Kox, Heinrich Frankenbusch und Moritz Spicker aus Wellinghofen, den Verunglückten glücklich vom sicheren Tod zu erretten.

    Diese menschenfreundliche, mit größter Aufopferung vollbrachte Handlung wird hierdurch belohnend zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

    Düsseldorf den 16. September 1852

    Des Königs Majestät haben geruht, den Gebrüdern, Seidenweber Tillmann Birker und Schieferdecker Heinrich Wilhelm Birker zu Süchteln das allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen, als Anerkenntniß des Verdienstes, welches dieselben sich durch Rettung des am 18. August vom Blitze getroffenen Kirchthurmes in Süchteln erworben haben.

    Düsseldorf den 21. November 1852

    Der Fabrikarbeiter Bernhard Engels aus Duisburg hat unter der Mitwirkung des Güterbewahrer von der Rüll zwei Kinder des Brückenwärters Bresser vor dem Ertrinken im Rheinkanal zu Duisburg gerettet.

    Wir bringen diese menschenfreundliche That anerkennend zur öffentlichen Kenntniß.

    Düsseldorf den 20. Dezember 1852

    Der Schankwirth Carl Schöter in Wesel hat am 4. v. M. durch rasche Entschlossenheit den 4jährigen Sohn des Taglöhners Hasters unter eigener Lebensgefahr vor dem Ertrinken im Stadthafen zu Wesel gerettet.

    Wir bringen diese menschenfreundliche That hierdurch anerkennend zur allgemeinen Kenntniß.

    Düsseldorf den 10. Juni 1857

    Der Cigarrenmacher Jakob Werring aus Emmerich hat am 26. Juli den Knaben Jakob Arntz daselbst, welcher an einer 20 Fuß tiefen Stelle in den Rhein gestürzt war, durch seine Entschlossenheit vom Tode des Ertrinkens gerettet. Diese lobenswerthe und menschenfreundliche That bringen wir hierdurch anerkennend zur öffentlichen Kenntniß.

    Düsseldorf den 18. September 1857

    Der Rentner Franz van Straelen zu Goch hat am 11. August d. J. durch muthige Entschlossenheit zwei Knaben im Alter von 11 und 12 Jahren vor dem Ertrinken im Niersflusse gerettet.

    Wir bringen diese menschenfreundliche That hierdurch anerkennend zur allgemeinen Kenntniß.

    Düsseldorf dem 10. Oktober 1857

    Bei der im Laufe des Monats Dezember v. J. stattgehabten großen Wasserfluth, welche unter andern dem im Kreise Neuß angelegten Heerdter Damm im sogenannten Heerdter Loch mit einem Durchbruch drohte, haben sich der Bürgermeister Nilges, der Gutsbesitzer Peter Joseph Reinartz, der Sohn des Gutsbesitzers auf der Dyckhoff, Wilhelm Wehrhahn, und der Ackermann Burmann durch rastlose Thätigkeit zur Beseitigung der Gefahr rühmlichst ausgezeichnet und die gegründetsten Ansprüche auf den Dank des Publikums und der Behörden erworben, welches wir hiermit in Anerkenntniß ihrer Verdienste bekannt machen.

    Düsseldorf, den 8. Februar 1837

    Am 22. November v. J. hat der Taglöhner Johann Becker aus Winterswick bei Rheinberg die Ehefrau des Ackerwirthes Husmann aus Kohlenhuck aus großer Lebensgefahr errettet, als sie in einem Kutschkarren, eben von ihrem scheu gewordenen Pferde in den Stadtgraben gestürzt zu werden bedroht wurde.

    Wir bringen diese muthvolle That, mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kunde, daß dem Becker die Rettungs-Prämie bewilligt worden ist.

    Düsseldorf, den 8. Februar 1837

    Der Gendarm Römer, der Kleidermacher Wilhelm Nagel und der Schuhmacher Carl Ulenbroich hierselbst haben sich am 27. Februar Abends das Verdienst erworben durch ihre gemeinschaftlich geleistete Hülfe die Rettung eines Menschen vom Wassertode bewirkt zu haben.

    Wir bringen diese lobenswerthe Handlung hierdurch anerkennend zur öffentlichen Kenntniß.

    Düsseldorf, den 15. April 1837
    Viele Grüsse
    Konni

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    • Konni
      Erfahrener Benutzer
      • 19.08.2008
      • 2999

      #3
      Der Jagd-Aufseher Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrixh von Preußen, Herr Gustav Kamphausen zu Himmelgeist ht sich bei einem Brande zu Mickeln durch seine ausdauernde Thätigkeit und Unerschrockenheit in Leitung der Rettungs-Maaßregeln besonders ausgezeichnet, welches wir unter belobender Anerkennung hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen.

      Düsseldorf, den 15. April 1837

      Am Abend des 26. August v. J. hat der Tagelöhner Albert Sobrée zu Emmerich den 6jährigen Knaben des dasigen Land- und Stadt-Gerichts-Directors Arndt, mit Namen Hermann, welcher aus einem unweit des Hafenmundes liegenden Nachen in den Rhein gestürzt war, mit eigener Gefahr gerettet, als er bereits von der Strömung ergriffen und dem Versinken nahe war.

      Wir bringen diese muthvolle that mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kunde, daß dem Sobrée eine Belohnung von 30 Rthlr. höhern Orts bewilligt worden ist.

      Düsseldorf, den 30. Mai 1837

      Als am 21. v. M. die zwölfjährige Tochter des Schreiners Joseph Gehlen hierselbst, Namens Carolina, in der Nähe der neuen Fleischhalle in den Rhein gestürz war, sprang der auf das Hülfegeschrei herbeigeeilte Schiffer Theodor Errang, völlig angekleidet, in den Strom, ergriff das Kind, als es dem Untergange nahe war, und überreichte es dem Kahnenmeister Wilhelm Schilder und dem Schiffer Johann Müller, welche zur Rettung desselben ebenfalls herbei geeilt waren.

      Wir bringen diese menschenfreundliche und lobenswerthe Handlung zur öffentlichen Kunde.

      Düsseldorf, den 7. Juli 1837

      Als am 18. März 1835 das 7jährige Töchterchen des Tagelöhners Johann Mühlenhaus zu Grefrath, Anna Catharina, mit seiner Mutter nach Schmalbruch gehen und den Niersfluß über einen schmalen Steg passiren sollte, fiel dasselbe in den Fluß und würde ums Leben gekommen sein, wenn nicht der auf das Hülfgeschrei der Mutter herbeigeeilte Mühlenknecht Gisbert Backes mit eigener Lebensgefahr das Kind gerettet hätte.

      Wir haben dem Backes eine Prämie angewiesen und bringen diese menschenfreundliche lobenswerthe Handlung hierdurch zu öffentlichen Kunde.

      Düsseldorf, den 12. Juli 1837

      Die unverehelichte Margaretha Ohren zu Neukirchen im Kreise Grevenbroich ist für die Sorgfalt und Milde, mit welcher sie den von mehreren Individuen der Gemeinde Hülchrath heimlich überfallenen und tödtlich verwundeten Ackerknecht Ohren bis zu seinem, nach fünfwöchentlichen Leiden erfolgten, Tode gepflegt hat, höhern Orts eine Belohnung von 15 Rthlr. bewilligt worden, welches wir hierdurch zur öffentlichen Kunde bringen.

      Düsseldorf, den 27. Juli 1837

      Bei dem am 29. Juni auf dem Gute des Ackerers Benninghoven in Ellscheid stattgehabten Brande hatten zwei Miethbewohner ihr ganzes Mobilar verloren.

      Es bedurfte nur einer Anregung des Bürgermeisters von Haan, als die Bewohner der Gemeinden Ellscheid, Millrath, Ober- Mittel und Unterhaan, Gruiten und Obgruiten mit baaren Unterstützungen für jene Brandbeschädigten bereitwillig zur Hülfe kamen, und über 200 Thaler unter sich aufbrachten, welche zu dem fraglichen Zwecke abgegeben worden sind.

      Diese wohlthätige Handlung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

      Düsseldorf, den 15. August 1837
      Viele Grüsse
      Konni

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      • Konni
        Erfahrener Benutzer
        • 19.08.2008
        • 2999

        #4
        Am 5. v. M. haben der Holzschneider Adolph Engels und der Tagelöhner Anton Gassen zu Hotdorf, mit eigener Lebensgefahr, den in den Rhein gefallenen neunjährigen Knaben Hermann Adolphs vom Tode gerettet indem beide demselben nachgeschwommen sind als er vom Strome fortgerissen worden, und Anton Gassen den bereits gesunkenen Knaben wieder aufzufinden und zu retten das Glück hatte.

        Indem wir diese menschenfreundliche mit Selbstaufopferung unternommene Lebensrettung belobend zur allgemeinen Kunde bringen, bemerken wir, daß Adolph Engels sich bereits vor mehreren Jahren um die Lebensrettung eines in den Rhein gefallenen Menschen verdient gemacht hat.

        Düsseldorf, den 26. September 1837

        Der Wirth und Ackerer Johann Esser zu Rondorf hat am 27. Dezember v. J. mit großer Nächstenliebe den 7 Jahre alten Knaben Stephan Berrisch aus Rondorf, welcher auf einem Weiher durch das Eis gebrochen und dem Ertrinken nahe war, gerettet, war wir hiermit belobend zur öffentlichen Kenntniß bringen.

        Cöln, den 24. Februar 1879
        Königliche Regierung

        Der Feldhüter Friedrich Brauscheidt aus Hackenberg hat am 31. Dezember v. Jhs. mit großer Entschlossenheit den Schuhmacherlehrling Wilhelm Schürfeld aus Neustadt vom Tode des Ertrinkens gerettet, war wir hiermit belobend zur öffentlichen Kenntniß bringen.

        Cöln, den 17. Februar 1879
        Königliche Regierung

        Der Gerbergeselle Balthasar Neuchelmann zu Hersel hat am 30. Juli d. Js. den Tagelöhner Peter Schmitz wohnhaft zu Duisdorf, welcher beim Baden im Rheine dem Ertrinken nahe war, mit großer Entschlossenheit gerettet, war wir hiermit belobend zur öffentlichen Kenntniß bringen.

        Cöln, den 4. August 1879
        Königliche Regierung

        Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Ordre vom 8. d. Mts. dem Fabrikanten Carl Alexander Baldus zu Friedrichsthal im Kreise Gummersbach für die Rettung der Arbeiterinnen Emilie Irle und Julie Kind vom Tode des Ertrinkens in der Agger das Verdienst-Ehrenzeichen für Rettung aus Gefahr zu verleihen geruht.

        Cöln, den 22. November 1879
        Königliche Regierung
        Viele Grüsse
        Konni

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        • Konni
          Erfahrener Benutzer
          • 19.08.2008
          • 2999

          #5
          Des Königs Majestät haben dem Schifferknecht Heinrich Meuwsen aus Duisburg für die im Juni v. J. mit eigener Lebensgefahr bewirkte Rettung des Johann Dückerhoff aus dem Lippenmühlen-Kolk zu Dorsten, die Rettungs-Medaille mit dem Bande zu verleihen geruht.

          Düsseldorf, den 30. Dezember 1836

          Als am 31. Mai d. J. der Pumpenmacher Hubert van Brynen, der Schmiedemeister Wilhelm Hunk und der Blechschläger Carl Derksen in der Tiefe eines Bunnens am kleinen Markte zu Cleve in Lebensgefahr gerathen waren, haben sich zu deren Rettung der Kaufmann Leonhard, Schenkwirth A. Court, Nagelschmied J. Jansen am meisten ausgezeichnet. Dem ersten ist durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 6. v. M. die Rettungs-Medaille am Bande, den beiden letztern auf Grund derselben Allerhöchsten Kabinets-Ordre die Erinnerungs-Medaille verliehen worden.

          Außerdem haben sich um die Rettung des van Brynen und Consorten der Maurer Kohl, Barbier Linz, Zimmermann Preister, Brunnenmacher Michels, Seiler Peters, Kleinhändler Meising und Maurerhandlanger Ulrich durch menschenfreundliches unerschrockenes und beharrliches Bemühen sehr verdient gemacht. Den fünf erstern hat das Königliche hohe Ministerium des Innern und der Polizei angemessene Geldprämien zu bewilligen geruht, was wir hiermit zur öffentlichen Kunde bringen.

          Düsseldorf, den 18. Oktober 1837
          Viele Grüsse
          Konni

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          • anika
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            • 08.09.2008
            • 2631

            #6
            Amtsblatt Düsseldorf 1842

            Bei der löschung des am 16 . des Monats in der Wohnung des Ackerers Mathias Leufgen zu Grevenbroich ausgebrochenen Brandes haben die Einwohner der benachbarten Ortschaften durch schnelle Hülfeleistung, namentlich aber, der Kamienfeger Joh. Müller von Laach, der Ackerknecht Backhausen aus Grevenbroich, der Dachdecker Franz Josef Brend und der Spritzen-Aufseher Nicolas Ludwichs, sich vorzüglich ausgezeichnet, was hierdurch belobend öffentlich Kunde gebracht wird.
            Von den Auswärtigen Feuerspritzen war die von CapellenGilverath die Erste auf der Brandstätte, was ebenfalls öffentliche Anerkennung verdient.
            Düsseldorf, den 24. Mai 1842


            Amtsblatt Düsseldorf 1842

            Der Holzbauer Heinrich Boot von Galgensteg, im Kreis Kleve, hat sich bei der Löschung eines am 1. Mai ausgebrochenen Waldbrandes rühmlich ausgezeichnet, welches belobend und mit dem Vermerken hiemit bekannt gemacht wird, daß demselben eine Prämie von 10 Rthlr. bewilligt worden ist.
            Düsseldorf, den 17. August 1842


            Amtsblatt Düsseldorf 1842

            Belobende Anerkennung

            Der Steuermann Joh. Ropertz aus Uerding, hat am 1. Juni d.J fünf Personen, von Ehingen, Georg Clenterius und dessen Frau, Wilhelm Döllen und dessen Frau, ferner Elisabeth Benten, mit großer Geistesgegenward, vom sicheren Wassertode im Rhein gerettet, wofür demselbst eine Prämie von 10 Thlr. bewilligt worden ist, und welches hierdurch belobend zur öffentlichen Kunde gebracht wird.
            Düsseldorf, den 5. August 1842

            anika
            Ahnenforschung bildet

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            • Konni
              Erfahrener Benutzer
              • 19.08.2008
              • 2999

              #7
              Der Tagelöhner Caspar Broß zu Essen hat am 21. Februar d. J. den dortigen Gymnasiasten Wilh. Reinhard mit eigener Lebensgefahr vom Wassertode gerettet, so wie den ertrunkenen Gymnasiasten Theodor Ascherfeld zu retten gesucht, welche edle Handlung wir hiermit belobend zur öffentlichen Kenntniß bringen, mit dem Bemerken, daß dem Broß eine Prämie von 10 Rthlr. bewilligt worden ist.

              Düsseldorf, den 3. April 1832

              Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Kabinetsordre vom 14. v. M. dem Mühlen-Gehülfen Clemens Vollrath zu Geldern für die von ihm mit eigener Lebensgefahr zu drei verschiedenen Malen bewirkten Lebens-Rettungen dreier Personen aus dem Wasser das allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.

              Düsseldorf, den 6. Oktober 1832

              Die in dem Zeitungsbericht vom 28. v. M. enthaltene Anzeige von dem menschenfreundlichen Benehmen des Schneidergesellen Birkeling zu Mettmann gegen die in Armuth versunkenen Angehörigen seines verstorbenen Meisters ist Mir wohlgefällig gewesen und Ich beauftrage hierdurch die Regierung, diese Belobung durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen; auch will Ich dieselbe ermächtigen, den hülflos zurückgebliebenen Kindern des Schneidermeisters Schorn ein Gnadengeschenk zu ihrer Unterstützung zu gewähren.

              Berlin, den 22. October 1832
              (gez.) Friedrich Wilhelm

              An die Regierung zu Düsseldorf
              Mit Bezugnahme auf der bereits in dem Amtsblatte St. Nr. 83 p. 544 geschehenen Erwähnung des wohlthätigen und menschenfreundlichen Benehmens des Birkeling gegen die verwaiste und verarmte Familie seines Meisters, beeilen wir uns vorstehende Allerhöchste Kabinetsordre zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.

              Düsseldorf, den 2. November 1832
              Viele Grüsse
              Konni

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              • Konni
                Erfahrener Benutzer
                • 19.08.2008
                • 2999

                #8
                Am 11. d. M. Abends 5 Uhr wurde das Wohnhaus der Wittwe Schmitz zu Titz, im Landkreise Jülich, nebst Scheune und Pferdestall ein Raub der Flammen. Aus der Gemeinde sowohl als aus der Nachbarschaft eilten Hülfeleistende gleich herbei, und ihren unermüdlichen Anstrengungen, begünstigt durch vortheilhafte Richtung des Windes, verdankt man es, daß dem weitern Fortschreiten des Feuers bald Einhalt gethan werden konnte, so daß nicht nur die zunächst anschießende Nachbargebäude, sondern selbst der neben dem abgebrannten Hause stehende Kuhstall gerettet wurden. Besonders ausgezeichnet durch Kühnheit und entschlossene Thätigkeit haben sich: 1) der Feldhüter Jacob Görtz, 2) der Wagener Jacob Bruckmann, und 3) der Tagelöhner Nicolas Gillessen daselbst; und es gereicht uns zum Vergnügen, deren desfallsigen Verdienst hierdurch belobend anzuerkennen.

                Aachen, den 24. Januar 1833
                Königl. Regierung, Abtheilung des Innern

                Am Abend des 6. dieses Mts. brach zu Nörvenich, im Landkreise Düren, Feuer aus, wodurch ein Wohnhaus eingeäschert und ein Nebengebäude beschädigt wurde. Nur dem angrestrengten Eifer und der hülfreichen Thätigkeit der schleunig herbeigeeilten Nachbarn verdankt man die Verhütung größeren Schadens; wobei sich die Einwohner Jacob Robens, Vicar Tillmann, Pet. Jos. Schmitz und Ant. Jac. Hochscheid noch besonders auszeichneten. Es gereicht uns zum Vergnügen, deren Bemühungen hierdurch öffentlich anzuerkennen.

                Aachen, den 12. März 1833
                Königl. Regierung, Abtheilung des Innern

                Am 3. December v. J. hatten die Einwohner von Pier (Kreis Düren) Theodor Kleinschmidt, Jos. Korf und des Letzteren Sohn Franz Korf, als sie im Begriff waren über die Ruhr zu fahren, das Unglück, von dem stark angeschwollenen Strome fortgerissen zu werden, als die beiden Knechte auf dem Bilderhof daselbst, Peter Füssenack und Edmund Kurth, vorzüglich aber der Spinner Adam Bauer zu Düren, herbeieilten um mit eigener Lebensgefahr die obengedachten drei Personen aus der großen und augenscheinlichen Gefahr, welche sie bedrohte, retteten. Indem wir dieses zur öffentlichen Kenntniß bringen, bezeigen wir gerne den genannten Peter Füssenack, Edmund Kurth und Adam Bauer unsere Anerkennung Ihres bei dieser Gelegenheit an den Tag gelegten lobenswerthen und aufopfernden Benehmens.

                Aachen, den 25. April 1833
                Königl. Regierung, Abtheilung des Innern

                Am 6. d. Mts. brach in einem Kuhstalle zu Gereonsweiler, im Landkreise Jülich, Feuer aus, welches mit solcher Schnelligkeit um sich griff, daß in einer halben Stunde, außer jenem Stalle, noch vier Häuser in Asche gelegt wurden. Nur der angestrengten Thätigkeit der Einwohner von Gereonsweiler sowohl, als auch der zu Hülfe herbeigeeilten Nachbarn, ist die Verhütung größeren Unglücks zu verdanken. Besonders ausgezeichnet beim Löschen haben sich aber 1) der Weber Franz Joseph Plum, 2) der Wagner Arnold Boimanns und 3) der Schuster Mathias Schumacher, alle drei zu Gereonsweiler wohnhaft; und es gereicht uns zum Vergnügen, solches hiermit öffentlich anzuerkennen.

                Aachen, den 28. Mai 1833
                Königl. Regierung, Abtheilung des Innern

                Bei einer in der Nacht vom 19. zum 20. v. M. in Erkelenz von dem Kupferschläger Heysers mit drei Gehülfen vorgenommenen Brunnenreparatur traf dieselbe das Unglück, daß sie sämmtlich von der sich in der Tiefe des Brunnens entwickelnden verderblichen Gasarten betäubt die Besinnung verloren. Nachdem jedoch von Seiten der diesen Unglücklichen zu Hülfe geeilten Einwohnern von Erkelenz unter Anleitung des dortigen Bürgermeisters und des Dr. Lucas der Versuch gemacht worden war durch Hinuntergießen von Kalk, durch Schießen etc. den Brunnen von jener verderblichen Luft in etwas zu reinigen, wagte sich der dortige Landwehrartillerist Peter Leonard Aretz in den Brunnen, mußte jedoch anfangs, da die Stickluft ihm die Kraft benahm, von diesem Unternehmen abstehen. Mit großer Selbstverläugnung wiederholte er jedoch diesen Versuch zu 5 verschiedenen Malen in vereinter Anstrengung mit dem Maurermeister Lavallée und beiden gelang es auch auf diese Weise allmählig sowohl die vorgedachten drei Arbeiter als den Meister Heysers ans Tageslicht zu bringen. Leider vermochten die von den anwesenden Aerzten ununterbrochen angewendeten Rettungsversuche nur zwei der gedachten Gehülfen dem Leben wiederzugeben. Der dritte Geselle sowie der Meister Heysers waren bereits verschieden. Indem wir diesen unglücklichen Vorfall über welchen wir auch höheren Orts zu geeigneter Anerkennung Bericht erstattet haben, hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringen, gereicht es uns zur besonderen Genugthuung allen bei denselben thätig gewesenen Einwohnern von Erkelenz unsern Beifall, insbesondere aber dem Landwehrartilleristen Aretz und dem Maurermeister Lavallée unsre Anerkennung mit der von ihnen bewiesenen rühmlichen Anstrengung zu erkennen zu geben.

                Aachen, den 20. Juli 1833
                Königl. Regierung, Abtheilung des Innern
                Viele Grüsse
                Konni

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                • Konni
                  Erfahrener Benutzer
                  • 19.08.2008
                  • 2999

                  #9
                  Bei dem am 12. Mai d. J. zu Gilverath in der Bürgermeisterei Hemmerden Statt gehabten Brande, wodurch 6 Häuser, 5 Ställe und 3 Scheunen eingeäschert worden sind, haben sich folgende Personen durch Entschlossenheit und Verachtung eigener Lebensgefahr besonders ausgezeichnet:

                  Vincenz Könen, Achsner aus Capellen;
                  Johann Müller, Kaminfeger aus Laach, Bürgermeisterei Elsen;
                  Donatus Faßbender, Ackergehülfe aus Capellen;

                  wofür denselben Prämien, erstern beiden, jedem von 5 Thlrn., letzterem, welcher, im Begriff zwei Menschen aus einem brennenden Hause zu retten, durch den Einsturz eines Daches verschüttet und vom Feuer sehr beschädigt worden, von 10 Thlrn., von uns bewilligt worden sind. Außerdem ist der Herr Lieutenant von Avemann im Königl. 17ten Infanterie-Regimente, zur Zeit in Cantonirung auf dem Bockerather Hofe in der anschließenden Bürgermeisterei Holzheim, mit einer Anzahl Soldaten sofort zur Brandstätte geeilt und hat durch Wort und Beispiel ersprießliche Hülfe geleistet.

                  Düsseldorf, den 6. Juni 1839

                  Beim Löschen des am 24. Dezember v. J. im Hause der Wittwe Engels in hiesiger Neustadt ausgebrochenen Brandes, haben sich folgende Personen ausgezeichnet:

                  1) Schier zu Volmerswerth, welcher mit seinem Pferde die erste Feuerspritze zur Brandstätte gebracht hat;
                  2) Franz Jansen hieselbst, welcher beim Löschen nicht allein mehrere seiner Kleidungsstücke verdorben, sonder sich auch am Körper beschädigt hat;
                  3) Schreiner Schlechter;
                  4) Werkmeister Wimmer;
                  5) Joseph Brocks;
                  6) Wilhelm Kurholz, sämmtlich aus der Neustadt, welche ebenfalls, so wie
                  7) der Dachdecker Baeker und
                  8) der Hypothekenamts-Assistent Leopold Custodis hierselbst,

                  beim Löschen ersprießliche Dienste geleistet haben, was hierdurch belobend bekannt gemacht wird.

                  Düsseldorf, den 17. Juli 1839

                  Dem Bergmann Johann Schulte zu Baldeney, Bürgermeisterei Kettwig, ist für die am 11. Juli mit eigener Gefahr bewirkte Rettung des Heinrich Durchleuchter vom Ertrinken in der Ruhr eine Prämie von 5 Rthlr. von uns bewilligt worden.

                  Düsseldorf, den 15. August 1839
                  Viele Grüsse
                  Konni

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                  • Konni
                    Erfahrener Benutzer
                    • 19.08.2008
                    • 2999

                    #10
                    Der Handlungsdiener Friedrich Carp zu Emmerich hat den achtjährigen Knaben Heinrich Mühlenweg, welcher daselbst in den Rhein gestürzt war, vor dem Tode gerettet, indem er in das an jener Stelle 20 Fuß tiefe Wasser sprang, den Verunglückten faßte und schwimmend an Land brachte. Wir bringen diese edle, menschenfreundliche Handlung hiedurch belobend zur öffentlichen Kunde.

                    Düsseldorf, den 28. August 1839

                    Bei Löschung des, in der Gemeinde Flehe, am 14. August d. J. bei dem Ackersmann Anton Nolden ausgebrochenen Brandes, haben sich vorzüglich ausgezeichnet:

                    1) Theodor Inhofen, Stellmacher zu Bilk;
                    2) Andreas Inhofen, Bruder des Ersteren, ebenfalls Stellmacher;
                    3) der Schreiner Clarenbeck zu Bilk;
                    4) der Tagelöhner Peter Nolden daselbst;
                    5) der Gärtner Franz Scheurenberg aus Hamm;
                    6) Catharina Adolphs aus Flehe;
                    7) Sophia Schmitz daselbst;
                    8) Johann Rinkes aus Volmerswerth.

                    Wir bringen dieses hiedurch belobend mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß auch noch von vielen anderen Individuen bei Gelegenheit dieses Brandes anerkennungswerthe Hülfe geleistet worden ist.

                    Düsseldorf, den 14. Oktober 1839

                    Der Leiendecker Stumph zu Sonnborn hat den auf der Straße in einem ganz hülfslosen Zustande gefundenen, todtkranken Weber, Anton Luhn in seine sehr beschränkte Wohnung aufgenommen, ihn zu erquicken versucht, und als seine Bemühungen, den Kranken wieder zu beleben, fruchtlos geblieben, die Leiche bis zum Beerdigungstage in seiner Wohnung behalten, ohne auf irgend eine Entschädigung Anspruch zu machen. Wir bringen diese wahrhaft menschenfreundliche Handlung hiedurch belobend zur öffentlichen Kunde.

                    Düsseldorf, den 6. April 1836

                    Am 7. dieses hatten zwei Knaben aus Urdenbach, Namens Peter Becker und Jacob Wimmer, welche, aus der Catechisation von Benrath kommend, durch den dortigen Schloßpark nach Hause gehen wollten, und unvorsichtiger Weise ihren Weg über das bereits mürbe gewordene Eis des Schloßweyers nahmen, das Unglück, durch das Eis in die Tiefe des Weyers zu fallen.
                    Beide wurden mit eigener Lebensgefahr von dem Steuerdiener Vollmacher aus dem Wasser gezogen, und der zu Benrath stationirte Königliche Hauptmann Herr Hürche ließ sie gleich in seine Wohnung, in ein erwärmtes Zimmer bringen, und die zur Rettung der Scheintodten erforderlichen Apparate herbeischaffen.
                    Wenn gleich alle Versuche zur Wiederbelebung dieser Knaben ohne Erfolg geblieben sind, so sehen wir und doch veranlaßt, das kühne Benehmen des Steuerdieners Vollmacher sowohl, als die thätige Sorgfalt und Mitwirkung des Herrn Hauptmanns Hürche bei dem Wiederbelebungs-Versuche hiermit öffentlich anzuerkennen.

                    Düsseldorf, den 17. März 1829
                    Viele Grüsse
                    Konni

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                    • Konni
                      Erfahrener Benutzer
                      • 19.08.2008
                      • 2999

                      #11
                      Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 18. v. M. dem Kaminfeger Cremer zu Wermelskirchen für die von ihm mit eigener Lebensgefahr bewirkte Lebens-Rettung des Tagelöhners Mathias Lennartz aus Lennep vom Ertrinken das allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.

                      Düsseldorf, den 7. Februar 1833

                      Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Cabinets-Ordre dem Thor-Controleur Wimmer hierselbst für die von ihm bewirkte gefahrvolle Dämpfung des am 11. Januar 1815 Statt gehabten Brandes an dem Thurme der hiesigen Lambertus-Pfarr-Kirche das allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen geruht.

                      Düsseldorf, den 25. Februar 1833

                      Am 4. v. M. hatte der achtjährige Sohn des zu Neuß wohnenden Gerbers, Friedrich Oepen, Anton, das Unglück, in den Erftfluß zu fallen. Auf den Zuruf des Metzgermeisters Joseph Hüpgen, welcher den untersinkenden Knaben bemerkte, rettete der herbeigeeilte Heinr. Wilh. Fausten das Kind, indem er selbst ins Wasser sprang und es hierauf dem Hüpgen übergab. Dieser trug den leblosen Knaben in das Haus der Eltern und brachte noch vor dem Erscheinen des bald herbeigerufenen Arztes durch eben so zweckmäßige als sorgsame Hülfeleistung den Knaben ins Leben zurück. Dem Fausten ist eine Prämie von 5 Rthlr. für die bewirkte Rettung des A. Oepen bewilligt worden. Die menschenfreundliche Handlungsweise des Hüpgen und des Fausten veranlaßt uns, dieselbe belobend zur öffentlichen Kunde zu bringen.

                      Düsseldorf, den 6. Juli 1833

                      Am 22. v. M. versuchte zu Elberfeld eine Frau, wahrscheinlich in einem Anfalle von Wahnsinn, ihrem und dem Leben ihrer zwei Kinder in der Wupper ein Ende zu machen. Das älteste Kind, 12 Jahre alt, wurde durch den 16jährigen Heinr. Zapp, und die Mutter mit dem jüngsten dreijährigen Kinde durch den Maurergesellen Johann von Schemm vom Tode gerettet. Wir bringen diese edle Handlung hiemit belobend zur öffentlichen Kunde und bemerken, daß dem H. Zapp eine Prämie von 5 Rthrl., dem J. von Schemm aber eine von 10 Rthlr. angewiesen worden ist.

                      Düsseldorf, den 18. Juli 1833
                      Viele Grüsse
                      Konni

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                      • anika
                        Erfahrener Benutzer
                        • 08.09.2008
                        • 2631

                        #12
                        Amtsblatt Düsseldorf 1824

                        Durch angestrengter Thätigkeit ist es dem Polizeidiener Lange zu Kempen,
                        und dem Flurschützen zu Schmalbruch gelungen, die Aufgreifung des aus
                        dem Gefängnisse zu Roermond entwichenen Verbrechers Mathias Lahr
                        zu bewirken.
                        In dem wir diese rühmliche That hirdurch zur öffentlichen Kunde bringen,
                        bemerken wir zugleich, daß den beiden genannten Personen eine Prämie
                        zuerkannt wurde
                        Düsseldorf, den 12. Januar 1824

                        anika
                        Ahnenforschung bildet

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                        • #13
                          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden, Ausgabe 3. Juni 1864

                          Das etwa 5 Jahre alte Kind des Maurers Saarmann zu Herford stürzte am 12. März in die durch vorhergegangene Regengüsse angeschwollenen Fluthen der Aa.
                          Auf den Hülferuf umstehender Personen eilte der Hausvater der dortigen Strafanstalt, Felsch, herbei und warf sich, obschon selbst noch an den Folgen eines gastrischen Fiebers leidend, in das kalte, scharf strömende Wasser.
                          Es gelang ihm, das bereits von den Fluthen fortgeführte Kind glücklich zu retten, welche rühmliche That wir hiermit gern zur öffentlichen Kenntniß bringen.

                          Minden, den 22. Mai 1864

                          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden, Ausgabe 8. Juli 1864

                          Der Färber August Stedefeder junior zu Herford hat sich bei dem am 14. d. M. durch Blitzschlag stattgehabten Brande des Hauses Nr. 687 auf der Herforder Radewig durch muthiges Benehmen ausgezeichnet und durch seine entschlossene Thätigkeit zur baldigen Löschung des Feuers wesentlich beigetragen. Wir nehmen gern Veranlassung, diese lobenswerte Handlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

                          Minden, dem 25. Juni 1864

                          Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden, Ausgabe 28. Juli 1865

                          Am 10. Mai d. J. hat der Stellmacher Joseph Bokel zu Neuhaus den 4jährigen Sohn des Tagelöhners Johann Brüscke durch seine Entschlossenheit aus der Gefahr des Ertrinkens in der Pader errettet.
                          Wir nehmen gern Veranlassung, diese menschenfreundliche Handlung des Bokel hiermit belobigend öffentlich zur Kenntniß zu bringen.

                          Minden, den 18.Juli 1865

                          Amtsblatt der königlichen Regierung zu Minden, Ausgabe 20. October 1865

                          Der Leibzüchter Heinrich Neiske zu Boke, Kreises Büren, hat am 16. August d. J. den Knaben Ferdinand Heiermeier aus Boke mit großer Entschlossenheit und eigener Lebensgefahr vom Tode des Ertrinkens aus dem Gunnebach gerettet. Diese lobenswerthe That wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß wir dem Reiske dieserhalb eine Prämie von 10 Thlr. bewilligt haben.

                          Minden, den 9. October 1865

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