Ist meine Uroma am 02.11.1892 oder am 03.11.1892 geboren?

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  • Ert
    Erfahrener Benutzer
    • 03.09.2012
    • 224

    Ist meine Uroma am 02.11.1892 oder am 03.11.1892 geboren?

    Hallo,

    zur Geburt meiner Uroma liegt mir der Kirchenbucheintrag und auch der Standesamts-Geburtseintrag vor.

    Leider mit abweichendem Geburtsdatum und auch abweichendem Namen.



    No. 37
    Vorname "Anna Wilhelmine Elisabeth"
    geboren am 03.11.1892 um 5 Uhr morgens

    Im Anhang ist der Standesamts-Geburtseintrag:
    Vorname nur "Anna"
    geboren am 02.11.1892 um 8 Uhr abends

    Wie passt das zusammen?

    Viele Grüße
    Christian
    Angehängte Dateien
  • Kai M
    Erfahrener Benutzer
    • 06.07.2017
    • 232

    #2
    Hallo Christian,

    das passt schlecht.

    Ich nehme mal an, dass in allen weiteren Urkunden (Heirat, Tod) immer der 02.11. als Geburtsdatum genannt wurde, da die standesamtliche Geburtsurkunde Maßgeblich ist.

    Ich würde auch den 02.11. nehmen und mir notieren, dass es ein abweichendes Datum gibt.

    Seltsam finde ich, dass das Kind bereits am 05.11. getauft wurde, die Geburt aber erst am 06.11. beim Standesamt angezeigt wurde.
    Dadurch würde sich aber erklären lassen, warum bei der Taufe mehr Namen als beim standesamtlichen Eintrag genannt wurden.

    Viele Grüße
    Kai

    Kommentar

    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 19713

      #3
      Guten Morgen,
      das Geheimnis wird Deine Urgroßmutter mit ins Grab genommen haben.
      Ich sehe keine Möglichkeit, das heute noch aufzuklären.
      Alles, was man ins Feld führen könnte, wären lediglich Wahrscheinlichkeiten.
      Sämtliche Abweichungen kann man zu erklären versuchen.
      Kann man denn die übrigen Eintragungen der Seite im Taufregister mit den Standesamtseintragungen abgleichen und welche Abweichungen ergeben sich dort?
      Nicht ungewöhnlich ist es, zunächst zu taufen und dann zum Standesbeamten zu gehen.
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

      Kommentar

      • Niederrheiner94
        Erfahrener Benutzer
        • 30.11.2016
        • 786

        #4
        Guten Morgen!


        Ich sehe auch keine Lösung das am Ende aufzuklären. Ich würde den Tag nehmen, an welchem sie immer ihren Geburtstag feierte, wenn das noch herauszubekommen/bekannt ist.



        Allerdings eine Theorie noch:


        Bei der Taufe fragt der Pfarrer wann die Taufe war und der Vater sagte, dass sie vor drei Tagen gewesen sei. (05.11. minus drei Tage = 02.11.). Der Pfarrer verstand das aber als dritten November.


        Gruß
        Fabian

        Kommentar

        • Mismid
          Erfahrener Benutzer
          • 21.02.2009
          • 984

          #5
          Das einzige verwunderliche, finde ich das Standesamtdatum 06.11.1892, denn das war ein Sonntag. Da alle Daten alleine auf Aussagen des Vaters beruhen, kann es durchaus sein dass er sich bei den Angaben vertan hat.

          Kommentar

          • Horst von Linie 1
            Erfahrener Benutzer
            • 12.09.2017
            • 19713

            #6
            17.6.1877 = Sonntag

            Zitat von Mismid Beitrag anzeigen
            Das einzige verwunderliche, finde ich das Standesamtdatum 06.11.1892, denn das war ein Sonntag. Da alle Daten alleine auf Aussagen des Vaters beruhen, kann es durchaus sein dass er sich bei den Angaben vertan hat.



            Guten Tag,
            hier wurde am Sonntag auch ins Register eingetragen:
            Zuletzt geändert von Horst von Linie 1; 09.10.2019, 22:36.
            Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
            Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
            Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

            Und zum Schluss:
            Freundliche Grüße.

            Kommentar

            • Xtine
              Administrator
              • 16.07.2006
              • 28326

              #7
              Hallo,

              welcher Kalender war denn in dieser Region damals gültig?
              Nach Julianischem Kalender war der 6.11.1892 ein Freitag!
              Viele Grüße .................................. .
              Christine
              sigpic .. .............
              Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
              (Konfuzius)

              Kommentar

              • ImkerSandra
                Erfahrener Benutzer
                • 26.12.2018
                • 101

                #8
                Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
                Hallo,

                welcher Kalender war denn in dieser Region damals gültig?
                Nach Julianischem Kalender war der 6.11.1892 ein Freitag!
                Seit dem 16. Jahrhundert gilt meiner Kenntnis nach der gregorianische Kalender und demnach war der 06.11.1892 ein Sonntag

                Dies hilft dem Fragesteller aber auch nicht weiter - denn ich befürchte auch, dass sich das Geburtsdatum nicht mehr 100% herausbekommen lässt (es sei denn, man findet noch weitere Unterlagen)

                LG und einen schönen Nachmittag

                Sandra

                Kommentar

                • Xtine
                  Administrator
                  • 16.07.2006
                  • 28326

                  #9
                  Hallo Sandra,


                  Zitat von ImkerSandra Beitrag anzeigen
                  Seit dem 16. Jahrhundert gilt meiner Kenntnis nach der gregorianische Kalender und demnach war der 06.11.1892 ein Sonntag
                  das kannst Du aber so generell nicht sagen!
                  In protestantischen Gebieten wurde der Kalender mitunter deutlich später eingeführt, oft erst im 18. Jh. sogar bis ins 19. Jh. hinein. Mancherorts (in konfessionell gemischten Gebieten) liefen beide Kalender parallel.


                  Ich weiß nicht, wie es in der Region Münster war.
                  (Nachtrag: Wobei es in Deutschland vermutlich spätestens Anfang 18.Jh. überall umgestellt war.
                  Also doch ein Sonntag)
                  Viele Grüße .................................. .
                  Christine
                  sigpic .. .............
                  Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                  (Konfuzius)

                  Kommentar

                  • ImkerSandra
                    Erfahrener Benutzer
                    • 26.12.2018
                    • 101

                    #10
                    Hallo Christine,

                    danke für die Info - wieder etwas dazugelernt

                    VG Sandra

                    Kommentar

                    • Dickel
                      Erfahrener Benutzer
                      • 29.05.2011
                      • 355

                      #11
                      Hallo Sandra,
                      um das wahrscheinlich richtige Datum zu prüfen, kannst du dir andere Quellen zu Hilfe nehmen:
                      - Duplikat des Sterberegisters aus Detmold, zur Gegenkontrolle des Datums => Landesarchiv Ostwestfalen-Lippe in Detmold
                      - Heirats- und Sterbeurkunde, dort sind je nach Jahr auch Geburtsdaten vermerkt, evtl. als Randvermerk (dann Erstregister)
                      - Sammelakte zur Geburtsurkunde (seit 1892 muss diese erhalten werden)

                      Viele Grüße
                      Thomas

                      P.S. Der gregorianische Kalender wurde im Bistum Münster am 28.11.1583 eingeführt. (Siehe auch hier:http://wiki-de.genealogy.net/Gregorianischer_Kalender). Dass Standesbeamte in der Kaiserzeit auch am Sonntag tätig waren, kann ich mir auch nicht vorstellen, daß wäre aber mal interessant zu wissen. In Adressbüchern aus dieser Zeit werden ab und zu Öffnungszeiten genannt, da könnte man mal nachforschen.

                      Kommentar

                      • Horst von Linie 1
                        Erfahrener Benutzer
                        • 12.09.2017
                        • 19713

                        #12
                        Zitat von Dickel Beitrag anzeigen
                        Dass Standesbeamte in der Kaiserzeit auch am Sonntag tätig waren, kann ich mir auch nicht vorstellen,

                        Hallo,
                        war der 17.6.1877 etwa doch kein Sonntag?

                        Hallo, zur Geburt meiner Uroma liegt mir der Kirchenbucheintrag und auch der Standesamts-Geburtseintrag vor. Leider mit abweichendem Geburtsdatum und auch abweichendem Namen. http://data.matricula-online.eu/de/deutschland/muenster/darup-ss-fabian-und-sebastian/KB008/?pg=118 No. 37 Vorname "Anna Wilhelmine
                        Zuletzt geändert von Horst von Linie 1; 09.10.2019, 22:37. Grund: neue Fundstelle (1877, nicht 1897)
                        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
                        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
                        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

                        Und zum Schluss:
                        Freundliche Grüße.

                        Kommentar

                        • Dickel
                          Erfahrener Benutzer
                          • 29.05.2011
                          • 355

                          #13
                          Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, eine zweite ist auch nur ein Indiz, und wer es genau wissen will:

                          Aus: "Das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875. Von Paul Hischius, Berlin 1890."

                          Auf Seite 53 folgen "Allgemeine Bestimmungen" und somit auch Teile der Geschäftsordnung:

                          §12 Die Geschäfts- und Dienststunden der Standesbeamten
                          Mangels anderer desfalliger Vorschriften ist der Standesbeamte, ..., berechtigt, die Geschäftsstunden zu bestimmen, und zwar nach Maßgabe des Bedürfnisses seines Bezirks, auch wird zur Erledigung eiliger Fälle ... Sonntags eine den Verhältnissen angemessene Geschäftsstunde anzusetzen sein...


                          Hinsichtlich Geburten, genauer im Fall von totgeboren oder in der Geburt verstorben Kindern wird bestimmt, daß eine Anzeige im Sterberegister am nächstfolgenden Tag, auch Sonntag oder Feiertag zu erfolgen hat.
                          (s. S. 82 § 82 Anmerkung 52, zumindest das Land Lippe hat eine eigene Bestimmung erlassen, die es hier von der Verpflichtung befreite)

                          Damit ist geklärt, daß Standesamtseintragungen auch Sonntags erfolgen konnten, auch wenn es heutzutage seltsam erscheint.

                          Kommentar

                          • Ert
                            Erfahrener Benutzer
                            • 03.09.2012
                            • 224

                            #14
                            Hallo zusammen,

                            Zitat von Kai M Beitrag anzeigen
                            Ich nehme mal an, dass in allen weiteren Urkunden (Heirat, Tod) immer der 02.11. als Geburtsdatum genannt wurde, da die standesamtliche Geburtsurkunde Maßgeblich ist.
                            Zumindest auf den Totenzettel trifft das 100%ig zu - siehe Anhang.
                            Weitere Urkunden etc. liegen mir leider nicht vor.







                            Zitat von Kai M Beitrag anzeigen
                            Seltsam finde ich, dass das Kind bereits am 05.11. getauft wurde, die Geburt aber erst am 06.11. beim Standesamt angezeigt wurde.
                            Dadurch würde sich aber erklären lassen, warum bei der Taufe mehr Namen als beim standesamtlichen Eintrag genannt wurden.
                            In wie fern würde sich dadurch erklären lassen, dass bei der Taufe mehr Namen als beim standesamtlichen Eintrag genannt wurden?






                            Eine (eher spontane) Idee kam mir noch in den Sinn - ohne weitere konkrete Anhaltspunkte. Sie wird um so unwahrscheinlicher, je mehr ich darüber nachdenke:

                            Laut Kirchenbuch ist Anna Wilhelmine Elisabeth geboren am 03.11.1892 um 5 Uhr morgens.
                            Laut Standesamt ist Anna geboren am 02.11.1892 um 8 Uhr abends.

                            Könnte es eine Zwillings- oder Mehrlingsgeburt gewesen sein?
                            Wenn z. B. nur ein Kind überlebt hat, und der Taufeintrag einen Kind gilt, der Standesamtseintrag hingegen einem anderen ...

                            Lohnt es, in diese Richtung weiterzuspinnen?


                            Viele Grüße
                            Christian
                            Angehängte Dateien
                            Zuletzt geändert von Ert; 26.02.2020, 12:12.

                            Kommentar

                            • Xtine
                              Administrator
                              • 16.07.2006
                              • 28326

                              #15
                              Hallo Christian,


                              Zitat von Ert Beitrag anzeigen
                              Könnte es eine Zwillings- oder Mehrlingsgeburt gewesen sein?
                              Wenn z. B. nur ein Kind überlebt hat, und der Taufeintrag einen Kind gilt, der Standesamtseintrag hingegen einem anderen ...

                              das glaube ich eher nicht. Normalerweise finden sich in den KB immer Hinweise auf eine Zwillingsgeburt, auch wenn ein Zwilling totgeboren wurde. Zumindest sind mir solche Einträge schon mehrfach begegnet.
                              Viele Grüße .................................. .
                              Christine
                              sigpic .. .............
                              Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                              (Konfuzius)

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