Hallo Zusammen,
vor kurzem habe ich hier folgendes gelesen:
erstheiratende Bauernsöhne, die den Hof übernahmen, wurden auch als JUNGER GESELL bezeichnet
Gibt es diesen Ausdruck nur für Bauensöhne?
Muss dieser Sohn denn auch den Hof übernehmen?
Wie alt kann ein junger Gesell maximal sein um noch als solcher bezeichnet zu werden?
Müsste er als Hausgenoss bezeichnet werden wenn der Vater noch leben und/oder er denn Hof nicht übernehmen würde?
In meinem Fall hat der ältere Bruder nicht geheiratet somit hat der Junge Gesell tatsächlich den Hof übernommen.
Leider bin ich im Forum nicht fündig geworden.
Gruß Thomas
vor kurzem habe ich hier folgendes gelesen:
erstheiratende Bauernsöhne, die den Hof übernahmen, wurden auch als JUNGER GESELL bezeichnet
Gibt es diesen Ausdruck nur für Bauensöhne?
Muss dieser Sohn denn auch den Hof übernehmen?
Wie alt kann ein junger Gesell maximal sein um noch als solcher bezeichnet zu werden?
Müsste er als Hausgenoss bezeichnet werden wenn der Vater noch leben und/oder er denn Hof nicht übernehmen würde?
In meinem Fall hat der ältere Bruder nicht geheiratet somit hat der Junge Gesell tatsächlich den Hof übernommen.
Leider bin ich im Forum nicht fündig geworden.
Gruß Thomas
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