Zitat:
Zitat von eisbear01
Hallo Christine,
ja, stimmt. Das habe ich komplett überlesen. Aber, ich frage mich, warum er es nach 7 Jahren erneuern muss? Die amerikanische Staatsbürgerschaft ist doch bestimmt auch unbegrenzt gültig und die Auswanderer wurden ja aus der bayerischen Staatsbürgerschaft entlassen. Dann wären sie ja staatenlos?
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Hallo Marco,
dieses Dokument ist nur die "Declaration of Intention". Damit hat man noch keine US Staatsbürgerschaft. Es sind daher keine Einbürgerungsurkunden.
So wie sich die Urkunde von 1921 liest, hat er immer noch die Deutsche Staatsbürgerschaft.
Viele Grüße
Kai