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Alt 05.01.2008, 09:40
Joachim v. Roy Joachim v. Roy ist offline
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Standard "Ariernachweis"

Hallo,

Sie haben eine falsche Vorstellung von einem „Ariernachweis“, den es unter dieser Bezeichnung damals überhaupt nicht gab.

Bei den heute sogenannten „Ariernachweisen“ handelt es sich – in aller Regel – um die „Ahnenpässe“, welche vom Berliner Verlag für Standesamtswesen GmbH herausgegeben wurden.
Diese „Ahnenpässe“ waren leere Hefte (!) , die man käuflich erwerben konnte und in die man – anhand der zusammengetragenen standesamtlichen Urkunden - seine eigenen Vorfahren eintrug.

Wer wollte, ging dann mit den gesammelten standesamtlichen Urkunden zu seinem Standesamt und ließ sich die – von eigener Hand in Schönschrift gefertigten - Eintragungen in seinem „Ahnenpaß“ amtlich beglaubigen.

Der „Ahnenpaß“ verblieb im Besitz der Familie (Zweit- und Drittausfertigungen 'hinterlegten' lediglich höhere Nazibonzen oder SS-Angehörige).

Ein Unteroffizier der Wehrmacht benötigte keinen „Ahnenpaß“. Er mag aber einen solchen besessen haben, wenn er sich für die Erforschung seiner Vorfahren interessiert haben sollte.

Die genannten „Ahnenpässe“ erleichtern heute die Familienforschung (vor allem für Anfänger). Sie sind aber oft fehlerhaft, weshalb man die Eintragungen im „Ahnenpaß“ anhand der originalen standesamtlichen Urkunden überpüfen sollte.

Freundliche Grüße vom Rhein
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