1715 - Tod oder Rache des Pfarrers? (Hirschland, Elsass)

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  • Ferdix
    Erfahrener Benutzer
    • 24.11.2018
    • 386

    [gelöst] 1715 - Tod oder Rache des Pfarrers? (Hirschland, Elsass)

    Quelle bzw. Art des Textes: Tod ?
    Jahr, aus dem der Text stammt: 01.10.1715
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Hirschland (Krummes Elsass)
    Namen um die es sich handeln sollte: Wetzstein


    Am 01.10.1715 wurde Johann Martin Wetzstein, Sohn von Johannes Wetzstein einem Schulmeister gebürtig aus Wetterau (Hessen), in Hirschland für tot erklärt. Der relativ lange Todeseintrag ist auf folgender Seite einsehbar (komplette rechte Seite des Buches):

    Hirschland - Registres Paroissiaux (Avant 1793) - Paroisse protestante (luthérienne) (Avant 1793) - Registre de baptêmes mariages sépultures 1698-1764 - 3 E 200/1 - 1698-1764


    Würde ihn mir bitte jemand in allen seinen Details transkribieren?

    An diesem Todeseintrag sind einige Dinge seltsam:

    Der angeblich verstorbene Johann Martin Wetzstein wird im Text beschuldigt ein "gottloser Sohn" zu sein, der öffentlich den Pfarrer beleidigt haben soll und Schmachschriften verfasste.

    In Wirklichkeit ist Johann Martin aber erst um 1748 verstorben (irgendwo "in der Fremde" laut Notariatsakten von Hirschland). Er hatte auch nach 1715 noch zwei Kinder gezeugt. Er kann an diesem 01.10.1715 also nicht gestorben sein. Könnte es vielleicht eine Verwechslung mit dem Vater Johannes Wetzstein sein? Dieser soll nämlich laut Dr. Gerhard Hein (Elsassforscher) irgendwann vor 1720 gestorben sein.
    Oder könnte es sein, dass tatsächlich der Sohn Johann Martin Wetzstein gemeint war und dieser vom Pfarrer aus Rache im Kirchenbuch für Tod erklärt wurde? So zumindest die Meinung des Elsassforschers Dr. Gerhard Hein.

    Was meint ihr dazu? Kennt ihr solche Fälle, wo ein Pfarrer einen Todeseintrag als Strafmaßnahme schrieb, obwohl der betroffene offenkundig nicht tot war? Im Anhang findet ihr weitere Details zur Familie Wetzstein in Hirschland.
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von Ferdix; 22.05.2019, 19:30.
    Gruß,
    Alex
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28329

    #2
    Hallo,

    da Vater und Sohn den selben Namen hatten, ist doch auch möglich, daß auch ďer Großvater Johann(es) geheißen hat. Und wenn für den Sohn belegt ist, daß er erst später starb, wird der Pfarrer wohl über den Vater geschrieben haben.
    Ich denke nicht, daß der Pfarrer noch zu seinen Lebzeiten aus Rache einen Sterbeeintrag verfasst hat.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine
    sigpic .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • Ferdix
      Erfahrener Benutzer
      • 24.11.2018
      • 386

      #3
      Der Sohn hieß Johann Martin (Rufname eher Martin) und der Vater hieß Johannes (ohne Martin). Glaube nicht, dass der Großvater gemeint war.
      Gruß,
      Alex

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      • benangel
        Erfahrener Benutzer
        • 09.08.2018
        • 4317

        #4
        Bei myheritage gibt es einen Stammbaum, in welchem ein Johannes Wetzstein 1715 im Alter von 70 Jahren stirbt. Vielleicht kann ja mal ein Abonnent bei myheritage nachsehen, ob es hier genauere geprüfte Informationen hierzu gibt.

        Gruß
        Bernd
        Gruß
        Bernd

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        • Ferdix
          Erfahrener Benutzer
          • 24.11.2018
          • 386

          #5
          Hallo Bernd, du meinst bestimmt den Stammbaum des Nutzers "Frank S". Den Stammbaum kenne ich, der Nutzer hat sich der selben Quelle bedient, wie ich - die Familienbücher Krummes Elsaß von Dr. Gerhard Hein (DVD). Er hat sich wohl dafür entschieden zu glauben, dass mit dem Todeseintrag der Vater Johannes gemeint war. Ich bin mir da aber nicht sicher, daher meine Frage hier. Vielleicht steht noch etwas in dem Todeseintrag das die eine oder andere Theorie bekräftigen könnte. Wenn das jemand lesen könnte...
          Zuletzt geändert von Ferdix; 22.05.2019, 20:42.
          Gruß,
          Alex

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          • benangel
            Erfahrener Benutzer
            • 09.08.2018
            • 4317

            #6
            Der Sterbeeintrag ist wirklich schwer zu lesen. Könnte es viellicht sein, dass der Sohn Johann Martin anläßlich des Todes seines Vaters beim Pfarrer Abbitte geleistet hat? So ähnlich könnte die letzte Zeile lauten. Ansonsten macht es für mich wirklich nur Sinn, dass es der Sterbeeintrag des Vaters Johannes ist.

            Gruß
            Bernd
            Gruß
            Bernd

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            • Malte55
              Erfahrener Benutzer
              • 02.08.2017
              • 1625

              #7
              Moin,
              weder Tod, noch Rache und schon gar kein Sterbeeintrag. Es ist eine NB, mehr nicht. Ein Sterbeeintrag hätte ein Kreuz davor gehabt.
              Hier der Text:
              Den 1ten 8br Ist Johann Martin Wetzstein
              Johannes Wetzsteins (Wetterari) eine Zeitlang alhier
              zu Hirschlanden gewesenen Schulmeister ungerathe-
              ner Gottloser Sohn, wegen seiner offentl: so wohl
              für der hiesigen Gemeinde, als auch im hiesigen
              Pfarrhauß ohne die geringste ihm gegebene Ursach
              wider mich seinen getreuen Seelsorger ausgegossenen
              Schand Schmach und Ehrenrührigen Lästerungen
              und auff freyergassen geschehenen Fluchens über
              mich und die meinigen. Wie auch wegen allerley
              unerweißl: Lügen, und eingegebenen Schmeh=Schrift-
              ten Von Genädiger Herrschaft condemniret worden
              daß er mich auff d(er) Cantzeley im beysein der
              H. Beambten als neml: S. T. Herrn N.
              N. weylands Hochfürstl Idsteinischen? H.
              Delegirten, H. Secretario Flachen? und H. Se-
              cretario Kreutzern?, hiesigen H. Meyers, Joh:
              Theobald Schäffers?, und H. Joh: Michel Schmitts
              Kirchen Censoris und Scheffens, und Johannes Schmitts
              d(er) an Statt des Verreisten anderen Scheffen und Cen-
              sorn zugegen wahr, umb Verzeyhung bitten, und
              hernach fünff Tage im Thurm sitzen, alle Unkosten
              bezahlen und ferneren (exemplarischen) Bestraffungen gewärtig seyn
              solle. Wofern er sich weiter mith Schmäen od(er) sonsten seiner
              bißherigen bösen Gewohnheit nach seinen Seelsorger wider-
              setze, die Abitte ist auff obgemeldten Tag geschehen.
              LG Malte

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              • Ferdix
                Erfahrener Benutzer
                • 24.11.2018
                • 386

                #8
                Super, vielen Dank Malte! Der Sohn hat also den Pfarrer beschimpft und musste am 15.01.1715 Abbitte leisten. Die 5 Tage im Turm (Haft?) musste er anschließend auch noch absitzen oder war das nur eine Androhung falls er zukünftig den Pfarrer weiter beschimpft hätte?

                Bedeutet „freyergassen“ außerhalb der Kirche/des Pfarrhauses?

                Außerdem: Bedeutet das „gewesener“, dass der Vater Johannes bereits tot war, oder nur dass er mal Schulmeister war?
                Gruß,
                Alex

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                • Ulpius
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.04.2019
                  • 942

                  #9
                  Dem Text nach besteht die Strafe aus mehreren Teilen:
                  - um Entschuldigung bitten
                  - dann fünf Tage einsitzen (in dem "Thurm" war die Gefängniszelle des Ortes)
                  - schließlich die Kosten für das gesamte Verfahren übernehmen
                  Hier bedeutet nach meinem Verständnis der Strafen "ferneren" eher zukünftigen als zusätzlichen. Sollte der Mann Wiederholungstäter werden, war er ausdrücklich vorgewarnt und wusste, was dann auf ihn zukommen würde.

                  "freyergassen" = auf freier Gasse, heute: auf offener Straße
                  das gewesenen vor Schulmeister bezieht sich nur auf dieses Wort. Es sagt nicht unbedingt aus, dass der Mann schon tot ist.
                  Zuletzt geändert von Ulpius; 23.05.2019, 23:32.

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                  • Ferdix
                    Erfahrener Benutzer
                    • 24.11.2018
                    • 386

                    #10
                    Vielen Dank für die Aufklärung. Damit sind alle meine Fragen beantwortet.
                    Gruß,
                    Alex

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