Wer kennt sich aus?

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neue Beiträge
  • Marla 1111
    Benutzer
    • 16.06.2013
    • 24

    Wer kennt sich aus?

    Hallo an allle,


    War es um 1770 in Mecklenburg möglich, dass ein Vater sein uneheliches Kind nach dem Tod der ledigen Mutter legalisieren lassen konnte?
    Wenn ja, wo könnte ich dazu etwas heraus finden?


    Gruß
    Renate
  • hmw
    Erfahrener Benutzer
    • 16.06.2016
    • 1369

    #2
    Hallo Renate,

    wenn uneheliche Kinder legitimiert wurden gab es meistens einen Vermerk bei der Taufe. Standesamtsunterlagen kommen bei diesem Fall ja nicht in Frage. Ich forsche viel im Ksp. Kirch Grambow und dort geschah die Legitimation entweder mit der Heirat der Eltern oder manchmal auch ein paar Jahre später. Ob das auch nach dem Tod der Mutter ging weiß ich nicht, halte es aber nicht für ausgeschlossen - mir ist aber kein solcher Fall bekannt.

    Ob es noch Gerichtsunterlagen gibt, kann man sicher herausfinden. Um welchen Ort geht es denn?

    Gruß
    Martin

    Kommentar

    • Marla 1111
      Benutzer
      • 16.06.2013
      • 24

      #3
      Hallo Martin,


      danke für die Antwort. Die erwähnten Fälle durch Heirat oder später sind mir auch bekannt.

      Im Ksp. Pritzier läßt ein Vater seinen Sohn taufen ganz normal, eine Heirat ist in Mecklenburg nicht zu finden. 3 Jahre später heiratet er, ohne dass da mal eine Ehefrau vorher stirbt.

      Daher meine Überlegung ob auch eine Legitimierung zwischen Geburt und Taufe stattgefunden haben könnte.


      Gruß

      Renate

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