Sehr geehrter Herr Graef von Adametz,
keiner in diesem Forum wollte Ihnen zu nahe treten. Ich hatte nur gefragt, wo es vorgekommen ist, dass im Zuge der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung neuer Geburtsurkunden mit falschem Inhalt ausgestellt wurden.
Die Aufenthaltsgenehmigung wird im allgemeinen vom Zielland (in diesem Fall Deutschland) ausgestellt. In Zuge dieses bürokratischen Vorgangs werden keine Geburtsurkunden ausgestellt, sondern die Personalpapiere geprüft (im allgemeinen der Reisepass).
Das Ausstellen von Geburtsurkunden ist in Deutschland Aufgabe des Standesamtes. Welche Nachweise im Falle eines Verlustes einer im Ausland ausgestellten Geburtsurkunde oder des Nichtvorhandenseins einer solchen bei einer Geburtsurkunde zu erbringen sind, ist in Deutschland mit Sicherheit gesetzlich geregelt.
Sollte durch Angehörige einer deutschen Botschaft oder eines Konsulats gegen geltendes deutsches Recht verstoßen worden sein, so ist das kein Fall für dieses Forum, sondern für ein deutsches Verwaltungsgericht.
Allerdings wird vermutlich auch dieses für den Nachweis der Abstammung und der Falscheintragung Nachweise verlangen.
Viele Grüße
Dirk
keiner in diesem Forum wollte Ihnen zu nahe treten. Ich hatte nur gefragt, wo es vorgekommen ist, dass im Zuge der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung neuer Geburtsurkunden mit falschem Inhalt ausgestellt wurden.
Die Aufenthaltsgenehmigung wird im allgemeinen vom Zielland (in diesem Fall Deutschland) ausgestellt. In Zuge dieses bürokratischen Vorgangs werden keine Geburtsurkunden ausgestellt, sondern die Personalpapiere geprüft (im allgemeinen der Reisepass).
Das Ausstellen von Geburtsurkunden ist in Deutschland Aufgabe des Standesamtes. Welche Nachweise im Falle eines Verlustes einer im Ausland ausgestellten Geburtsurkunde oder des Nichtvorhandenseins einer solchen bei einer Geburtsurkunde zu erbringen sind, ist in Deutschland mit Sicherheit gesetzlich geregelt.
Sollte durch Angehörige einer deutschen Botschaft oder eines Konsulats gegen geltendes deutsches Recht verstoßen worden sein, so ist das kein Fall für dieses Forum, sondern für ein deutsches Verwaltungsgericht.
Allerdings wird vermutlich auch dieses für den Nachweis der Abstammung und der Falscheintragung Nachweise verlangen.
Viele Grüße
Dirk
Kommentar