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  • dirkpeters
    Erfahrener Benutzer
    • 21.10.2008
    • 811

    #16
    Sehr geehrter Herr Graef von Adametz,

    keiner in diesem Forum wollte Ihnen zu nahe treten. Ich hatte nur gefragt, wo es vorgekommen ist, dass im Zuge der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung neuer Geburtsurkunden mit falschem Inhalt ausgestellt wurden.

    Die Aufenthaltsgenehmigung wird im allgemeinen vom Zielland (in diesem Fall Deutschland) ausgestellt. In Zuge dieses bürokratischen Vorgangs werden keine Geburtsurkunden ausgestellt, sondern die Personalpapiere geprüft (im allgemeinen der Reisepass).

    Das Ausstellen von Geburtsurkunden ist in Deutschland Aufgabe des Standesamtes. Welche Nachweise im Falle eines Verlustes einer im Ausland ausgestellten Geburtsurkunde oder des Nichtvorhandenseins einer solchen bei einer Geburtsurkunde zu erbringen sind, ist in Deutschland mit Sicherheit gesetzlich geregelt.

    Sollte durch Angehörige einer deutschen Botschaft oder eines Konsulats gegen geltendes deutsches Recht verstoßen worden sein, so ist das kein Fall für dieses Forum, sondern für ein deutsches Verwaltungsgericht.

    Allerdings wird vermutlich auch dieses für den Nachweis der Abstammung und der Falscheintragung Nachweise verlangen.

    Viele Grüße

    Dirk
    Familienforschung Peters - Datenbank - OFB Schillingstedt

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    • Hina
      Erfahrener Benutzer
      • 03.03.2007
      • 4661

      #17
      Zitat von Graef von Adametz Beitrag anzeigen
      Ich wuerde mit den gemachten Aeusserungen nicht zu weit austreten, denn die Wuerde des Menschen sollte jeder wahren, wenn er nicht gerade aus der Gosse kommt. Ich kenne die Richtlinen wonach Kinder in Adelsfamilien erzogen werden. Was ist da verkehrt? Denen wird Ordnung, Kultur, Anstand und das Lernbeduerfnis beigebracht.
      Hallo Herr Graef von Adamez,

      daran ist gar nichts verkehrt, ich bin in einer eben solchen Familie aufgewachsen.

      Meine Äußerung zu einigen "gestrigen", die bei jeder sich bietenden Gelegenheit ihren Unmut über demokratische Verhältnisse äußern und zudem gerne demonstrieren, dass sie eigentlich von "höherem Stande" sind, damit auch die Menschenwürde anderer verletzen, entsprechen durchaus meinen Erfahrungen. Dass das kein Pauschalurteil ist, versteht sich doch von selbst und das hatte ich auch mit keiner Silbe geäußert.

      Ich wäre auch bestimmt die letzte, die das Beamtentum verteidigen würde. Das halte ich genauso für eine überholte Sache, zumal anhand der Beamtenprivilegien weder Effizienz, noch Kompetenz messbar sind. Dennoch bleibe ich dabei, dass die Demokratie eine folgerichtige Entwicklung der Gesellschaft war. Wäre die Monarchie für breite Schichten der Bevölkerung akzeptabel gewesen und nicht vor allem für die bessergestellten Bevölkerungsschichten, würde es sie in vielen Ländern sicher auch heute noch geben. Meine Familie war übrigens auch nicht sonderlich begeistert über die Abschaffung der Monarchie, zumal sie direkt in königlichen Diensten standen.

      Natürlich sollten auch die demokratischen Staaten nicht mit dem Paradies verwechselt werden aber jeder Bürger dieser Staaten hat ein aktives und ein passives Wahlrecht. Er kann also jeder Zeit davon Gebrauch machen. Ein Wahlrecht für alle zu Zeiten der Monarchie gab es jedoch nicht.

      Im Übrigen möchte ich auch nicht alle Monarchien über einen Kamm scheren. Ich lebe selbst in einer parlamentarischen Monarchie und sie funktioniert hervorragend, nämlich demokratisch.

      Viele Grüße
      Hina
      "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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      • felidae
        Erfahrener Benutzer
        • 01.08.2007
        • 446

        #18
        Ich wuerde mit den gemachten Aeusserungen nicht zu weit austreten, denn die Wuerde des Menschen sollte jeder wahren, wenn er nicht gerade aus der Gosse kommt.

        Auch Menschen die aus der Gosse kommen haben eine Menschenwürde. Diese ist unantastbar und im Grundgesetz verankert.

        Ihre Aussage ist einfach menschenverachtend und überheblich.

        felidae
        Man kann das Leben nur rückwärts verstehen, leben muss man es vorwärts!

        Suche nach FN:
        Hoersch(e)ler (Köln-Junkersdorf, Götzenkirchen (heutiges Horrem))
        Zimmermann (Köln-Bickendorf)
        Truv(w)e (Köln-Bickendorf, evtl. Belgien, Frankreich)
        Marx (Köln-Bickendorf und Wien)
        Hol(t)z (Goetzenkirchen (heutiges Horrem))
        Schmitz (Goetzenkirchen (heutiges Horrem))

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        • anika
          Erfahrener Benutzer
          • 08.09.2008
          • 2631

          #19
          Adelstitel

          Hallo
          Graf von Adametz

          Zum Zitat: Ich kenne die Richtlinien wonach Kinder in Adelsfamilien erzogen werden. Was ist da verkehrt?

          Wenn ich Richtung England blicke bin ich froh das meine Söhne nicht so geartet sind wie einige Sprösslinge des Hochadels.

          Zum Zitat: denn die Würde des Menschen sollte jeder wahren, wenn er nicht gerade aus der Gosse kommt.

          Lesen sie doch mal das Deutsche Grundgesetz.

          Sie wollen einen fairen Dialog führen?
          Ihre eigene Forderung war es Personen und deren Abstammung nicht zu verunglimpflichen.
          Ich würde mal nachdenken
          anika
          Ahnenforschung bildet

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          • hermie
            Erfahrener Benutzer
            • 09.10.2007
            • 1100

            #20
            Guten Morgen,

            um hier einen fairen Dialog zu fuehren sollte man es unterlassen Personen und deren Abstammung zu verunglimpfen.
            Das gilt auch für Sie Herr von Adametz! Ich beziehe mich da auf die von Ihnen geschriebenen Sätze.
            Ich wuerde mit den gemachten Aeusserungen nicht zu weit austreten, denn die Wuerde des Menschen sollte jeder wahren, wenn er nicht gerade aus der Gosse kommt. Ich kenne die Richtlinen wonach Kinder in Adelsfamilien erzogen werden. Was ist da verkehrt? Denen wird Ordnung, Kultur, Anstand und das Lernbeduerfnis beigebracht
            Das gilt auch für die Menschen die Ihres Erachtens nach aus der "Gosse" stammen. Diese Menschen, besitzen oftmals mehr Würde und Anstand wie der von Ihnen umjubelte Adel! Auch wurde oder wird Ihnen genauso viel Kultur, Ordnung und Lernbedürfnis beigebracht. Nur letzteres wurde ihnen größtenteils verwehrt. Da sollten Sie nochmals drüber nachdenken und Ihre Meinung revidieren. Es gibt genug Negativbeispiele. Sie sollten sich nicht in dasselbe Licht stellen. Was allerdings das Beamtentum und die Privlegien der Abgeordneten betrifft, muss ich Ihnen Recht geben. Ich denke das hat sich eigentlich überholt und gehört abgeschafft. Es wird nur keiner tun wollen! Aber bei mir gibt es auch einige, die ihr "von" über die Jahre behalten haben (auch über die DDR-Zeit hinaus). Das war zwar kein Privileg sondern ganz einfach ein Bestandteil des Namens. Es wurden jdazu ja auch schon Beispiele genannt. Einer von diesen kam auch aus dem Osten und von Schwierigkeiten ist mir dort nichts bekannt. Habe mich öfters mit ihm und seiner Frau unterhalten.
            Dann wurde ihnen ein Stueck Papier (Geburturkunde) ausgehaendigt
            Diese Stück Papier wie Sie es genannt haben, ist eine von Amtswegen (da haben wir es wieder) ausgestellte und beglaubigte Urkunde!

            Lassen wir es dabei bewenden und wünsche allen einen schönen Tag

            Gruss Hermie
            Suche in M-V: FN "Bekendorf, Brüning, Krüger, Krull, Hartig, Frick, Gads, Schwarz, Hintz, Schmidt, Täge, Winkelmann, Witthohn, Poels, Schliemann, Krohn, Knaak, Hagedorn, Daniels, Magerfleisch, Luckow, Krei(y), Eschenhagen, Richter, Schade, Heidtman"
            Pommern: FN "Jahnke, Kretschmer, Wolter, Lade, Beiersdorf, Zander, Kühn, Gehrke, Conrad, Abraham, Mauritz"
            Westpreußen: FN "Her(r)mann, Lezonka, Borowska, Tucholsky"
            USA: FN "Heidtman, Piland" / England: FN "Gehrke, Buxton, Piland"

            Kommentar

            • Johannes v.W.
              Erfahrener Benutzer
              • 02.05.2008
              • 1150

              #21
              Ein ursprünglich interessantes Thema, das auf eine schiefe, mißverständliche Ebene geraten ist und nun vollkommen auszuarten droht.
              Das ist schade und letztlich unnötig.

              Gruß
              Johannes v.W.
              Dergleichen [genealogische] Nachrichten gereichen nicht nur denen Interessenten selbst, sondern auch anderen kuriosen Personen zu einem an sich unschuldigen Vergnügen; ja, sie haben gar oft in dem gemeinen Leben und bei besonderen Gelegenheiten ihren vielfältigen Nutzen. Johann Jakob Moser, 1752

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              • Paulchen
                Erfahrener Benutzer
                • 28.11.2008
                • 316

                #22
                Anika123: "Graf von Adametz"

                Wunderbar! Das passiert unserem Forscherkollegen aus Down Under sicher öfters...

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                • Hina
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.03.2007
                  • 4661

                  #23
                  Liebe Forscherfreunde,

                  ich möchte Euch auch gerne bitten, an dieser Stelle wieder zum Thema zurückzukehren.

                  Es stand noch die Frage im Raum, ob es tatsächlich in der BRD oder DDR Fälle gab, in denen die Aufenthaltsgenehmigung nur unter der Bedingung erteilt wurde, dass auf die adeligen Titel verzichtet wurde.

                  Ich denke, hier ging es nicht um die Aufenthaltsgenehmigung, bei der den Antragstellern generell keine neuen Geburtsurkunden ausgestellt wurden, sondern um die in der Regel damit verbundene Einbürgerung dieses deutschstämmigen Personenkreises in die BRD oder DDR. Und hierbei dürfte es in beiden Ländern die Regel gewesen sein, dass die adligen Titel weder als Namensbestandteil noch als Titel in den Papieren erschienen, obwohl es dazu keinen standesamtlichen Verwaltungsakt gab. Das lag jedoch nicht an der Willkür einzelner Beamter, sondern an den Gesetzen der BRD und der DDR.

                  Bei den im Jahre 1919 in Deutschland lebenden deutschen Adelsfamilien wurde per Verwaltungsakt eine Namensänderung, in der deutsche adelige Titel zum Namensbestandteil wurden, vollzogen. Mir ist diesbezüglich auch kein anderes Land bekannt, dass eine eben solche gesetzliche Regelung hatte. Anderswo blieben es also Titel, sofern sie überhaupt geführt werden durften.

                  Beantragten also diese zugezogenen deutschstämmigen Familien nach dem 2. WK die Einbürgerung in der BRD oder DDR, verloren sie automatisch ihre adeligen Titel, da diese Titel weder in der BRD noch in der DDR als anerkannte Titel galten. Eine gesetzliche Grundlage für die Eingliederung adeliger Titel in die Familiennamen gab es ebenso weder in der BRD noch in der DDR. Demzufolge kann es auch keine standesamtlichen Unterlagen zu einem Titelverzicht oder zur Namensänderung dieser Personen geben. Per Verwaltungsakt kann man nur (freiwillig oder unfreiwillig) Titel ablegen, die ansonsten auch gesetzlich anerkannte Titel sind. Das traf hier nicht zu. Es spielte also auch keine Rolle, ob es sich um deutsche oder ausländische Titel handelte. Bei ausländischen Titel erscheint es vielen nur einfach logischer.

                  Viele Grüße
                  Hina
                  "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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