Thema
: gelöst
Burgsteinfurt 1895
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16.10.2020, 23:54
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Das Ehepaar war taubstumm und konnte neben der Zeichensprache auch Lesen und Schreiben. Daher hat der Standesbeamte ihnen den Traueintrag schriftlich vorgelegt und die Trauzustimmung durch ein bejahendes Zeichen abgenommen.
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