Einzelnen Beitrag anzeigen
  #54  
Alt 15.09.2017, 14:05
Hasenclever Hasenclever ist offline
Benutzer
Themenstarter
 
Registriert seit: 02.09.2017
Beiträge: 33
Standard

@Duppauer/Gerd: habe heute mit dem eHerold telefoniert. Die bringen auch die ADW raus, glaube ich?

Jedenfalls verhält es sich so: sofern ich die Führungsberechtigung nachweisen kann, darf ich auch das dort abgebildete Wappen nutzen. Dies wegen einem möglichen Urheberrecht nicht nutzen zu dürfen, hatte die freundliche Dame als unwahr bezeichnet.
Habe sie bei der Gelegenheit auch gefragt, ob ich das gezeichnete Wappen aus dem Siebmacher nehmen dürfe, da die Blasonierung stimme und vor allem, weil es dem bereits geführten anderer gleichen Namens entspräche. Ihre Antwort (sinngemäß): das könne ich grundsätzlich machen, aber dann sei es eben heraldisch nicht korrekt. Der dort benutzte Kolbenhelm sei den Adelswappen vorbehalten. Sie riet mir klar zur Benutzung der Version in der ADW.
Was das posten in diesem Forum angeht, könne ich das Wappen, welches ich führen darf, selbstverständlich auch posten. Die Frage ob ich konkret einen Scan aus dem Buch selbst posten darf, wußte sie selbst nicht zu beantworten, da das Buch selbst ja einem Urheberrecht unterläge. - Ist aber auch nicht so wichtig.
ICH dürfte das Wappen aber 1:1 abmalen und dann posten.

Ich denke, dass dies dann einer offiziellen Info gleichkommen dürfte. :-)
Mit Zitat antworten