Hallo,
mich beschäftigt die Frage:
Gab es im 16. und 17. Jahrhundert Altersober- und -untergrenzen für Paten?
Ich habe da nämlich einen Fall, wo der Pate nur 12 Jahre älter ist als sein Patenkind...
Hoffe auf eure Hilfe + bedanke mich schon mal im voraus!
Lg, Claudia von den bergkellners