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Alt 27.10.2016, 21:59
gustl gustl ist offline
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Hallo Duppauer, hallo Gerd,
ergänzen möchte ich ein Beispiel aus unserer Familie. Das Wappen, ein bürgerliches, ist seit 1633 bekannt und dürfte auch nicht viel früher entstanden sein. Es wurde als Familienwappen geführt, d.h. alle Namensträger dieser Familie haben es benutzt. Es war, da es selbst gestiftet war, wenn das die richtige Formulierung ist und auch der richtige Sachverhalt, nirgendwo eingetragen, bis der letzte Namensträger beschloss, das in den 1960er Jahren nachzuholen. Er hat dann verfügt, dass seine direkten Nachkommen das Wappen weiterführen dürfen, wenn sie denn den eigentlich ausgestorbenen Familiennamen wieder annehmen. (Dass er das selbst für nicht unbedingt wahrscheinlich hielt, sagt ein Nebensatz, der lautet: oder sie führen es eben illegal.) Man kann sich also in diesen Fällen nur nach dem richten, was in der Familie üblich war. Ich empfehle in solchen Fällen einen Besuch im Heimatarchiv, weil gerade bei bürgerlichen Familien vor dem 19. Jhdt. ein Wappen vermutlich einen Grund hatte. Man kann dann bitten, in alten Eheverträgen oder Besitzübertragungsurkunden nach diesem Wappen zu suchen und so das früheste Vorkommen feststellen. Vielleicht ist unser Fall auch gar nicht so selten, denn es handelt sich nicht eigentlich um ein Wappen sondern um ein Siegel, das nach heraldischen Richtlinien wie ein Wappen gestaltet war. Eine Blasonierung, wenn ich diesen Terminus jetzt richtig verwende, hat es nicht gegeben, die früheste Gestaltung als farbiges Wappen stammt aus dem 19. Jhdt. von drei Kaffeetassen! Und da gibt es zwei unterschiedliche Versionen. Die Siegelversionen, Ringe und Petschaften, sind älter. Es gab auch ein Taufgeschirr aus dem 18. Jhdt., auf dem das Wappen zu sehen ist. Ein lieber Kollege hier hat davon eine Abbildung von 1939 gefunden, allerdings war dem Abbilder das Wappen resp. die Stifterfamilie des Geschirrs schon nicht mehr bekannt.

Insofern ergänzt mein Beitrag den von Gerd.

Beste Grüße
Cornelia
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