Bürger von ... was bedeutet das?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • hessischesteirerin
    Erfahrener Benutzer
    • 08.06.2019
    • 1330

    Bürger von ... was bedeutet das?

    In manchen Kirchenbücher lese ich immer .. XY ist Bürger von .. .
    oder hat geheiratet ... und sie war eine ...von XYZ

    Bis dato bin ich davon ausgegangen, dass diese Person in das Bürgerrecht hat, da er dort geboren ist. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein, jedenfalls nicht meiner eigenen Familiengeschichte, denn ein Ahn ist zwar Bürger von, ist aber dort lauf OFB nicht geboren.

    Kann mir Jemand weiterhelfen, wie ich das zu verstehen habe?
  • Xtine
    Administrator
    • 16.07.2006
    • 28371

    #2
    Hallo,

    schau mal hier zum Bürgerrecht unter Gewinn bei Zuzug
    Das wäre also auch möglich.
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

    Kommentar

    • didirich
      Erfahrener Benutzer
      • 02.12.2011
      • 1344

      #3
      Hallo sigrungaerber
      Im Ort wo ich wohne gibt es ein Dokument zum "Bürger-Recht" und man kann lesen:
      Bürger-Recht
      Ene jede Manns-und Frauen-Person,
      so allhier, zu Friolzheim, zu Bürger ange=
      nommen wird, also auch jede Person, wann
      die ausser dem Fleken zeucht, und das Bür=
      gerrecht aufsagt, ist schuldig Dreißig Schilling
      Heller, zu Bürger-Recht zu geben, davon
      gehören dem Kl. Hirsau, gemeinen Fleken,
      und dem Heiligen Friolzheims, jedem den
      Dritteil, thut jedem zu seiner Gebühr
      --------- Zehen Schilling Heller.
      und werden die jedes Jahres gefallende
      Bürgerrechten von dem Heiligen-Pfleger
      ordentl. errechnet. y.

      Kommentar

      • hessischesteirerin
        Erfahrener Benutzer
        • 08.06.2019
        • 1330

        #4
        wenn ich das richtige deute, kann man das Bürgerrecht annehmen

        ach es ist kompliziert, ich glaub, mein Ahn war ein Halunke anstatt Handelsmann - da stimmt so einiges nicht

        Kommentar

        • Xylander
          Erfahrener Benutzer
          • 30.10.2009
          • 6447

          #5
          umgekehrt, man musste angenommen werden und dafür zahlen.
          Viele Grüße
          Xylander

          Kommentar

          • hessischesteirerin
            Erfahrener Benutzer
            • 08.06.2019
            • 1330

            #6
            Zitat von Xylander Beitrag anzeigen
            umgekehrt, man musste angenommen werden und dafür zahlen.
            Viele Grüße
            Xylander
            das käme hin .. wäre der Fall, wenn besagter Mann eine Dame von dort geheiratet hat.
            vielen Dank

            Kommentar

            • scheuck
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2011
              • 4383

              #7
              Bürgerrecht

              Zitat von sigrungaerber Beitrag anzeigen
              wenn ich das richtige deute, kann man das Bürgerrecht annehmen
              Hallo,

              "annehmen" ist vielleicht nicht so ganz richtig ausgedrückt, denn zumindest in Wesel war das Bürgerrecht nicht kostenfrei , wobei sich die Summe, die zu zahlen war, offenbar nach den finanziellen Möglichkeiten des "Bewerbers" gerichtet hat.

              In Wesel scheinen bis 1806 10 Rtlr üblich gewesen zu sein, wobei in einigen Fällen das Bürgerrecht auch gratis vergeben wird.
              Herzliche Grüße
              Scheuck

              Kommentar

              Lädt...
              X