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Alt 11.07.2018, 13:22
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Hallo Florian,


wenn Du nur die reinen Namen und Daten aus der Chronik zusammenfasst, solltest Du keine Probleme haben.
Wenn Du sie Wort für Wort abschreibst, gilt meines Wissens eine Schutzfrist von 70 Jahren. Da das Eingangsdatum von 1918 ist, sollte, auch wenn 30 Jahre daran geschrieben wurde, diese Frist gerade rum sein.

Solltest Du es veröffentlichen wollen, ist es sowieso am besten, wenn Du Dich da mit einem Verein zusammen tust. Entweder regional oder z.B. dem Verein f. Computergenealogie, die sollten sich bezüglich der rechtlichen Situation auch auskennen.

Zitat:
Die einzelnen schon bearbeiteten Seiten kann ich hier ja aus Datenschutzgründen nicht in die Lesehilfe einstellen. Aber den Link einzustellen und die eigene Text-Transkription einzustellen, dass müsste doch in Ordnung sein oder?
Wir halten uns an die gängigen Schutzfristen:
Ehen 80 Jahre
Geburten 110 Jahre (außer die Person ist bereits nachweislich verstorben, dann -->)
Sterbedaten 30 Jahre
Also keine Daten jünger als 30 Jahre einstellen!


Ich schiebe das Thema mal nach Schlesien. Ich glaube dort ist es besser aufgehoben, vorallem für die Suche nach Beteiligung.
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Viele Grüße .................................. .
Christine
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Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
(Konfuzius)

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