Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: 1906
Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Aumetz (dept 57)
Konfession der gesuchten Person(en): Katholisch
Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): Keine Erklärung auf dem Internet gefunden, weder in DE noch in FR
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):
Genaue Orts-/Gebietseingrenzung: Aumetz (dept 57)
Konfession der gesuchten Person(en): Katholisch
Bisher selbst durchgeführte Internet-Recherche (Datenbanken): Keine Erklärung auf dem Internet gefunden, weder in DE noch in FR
Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive):
Hallo,
Gestern habe ich eine Sterbeurkunde aus dem DE ins FR für eine Korrespondentin übersetzt. (Urkunde in der Anlage).
Jetzt stellt sie mir eine interessante Frage, die ich leider nicht beantworten kann.
Warum wurde der Sterbefall durch den Staatsanwalt bei dem Kaiserlichen Landgericht in Metz an Stelle einer gewöhnlichen Urkunde im Register der Gemeinde mitgeteilt ?
Der Mann war noch jung (26 Jahre alt). Er war Schlepper (wahrscheinlich eine gefährliche Arbeit) in der Eisenerzgrube von Aumetz (Frankreich) wo er auch wohnhaft war, aber er war in Hassel (Luxemburg) geboren.
Gibt es da einen juristischen Grund für ein solches Verfahren ?
War der Tod verdächtig ? Ein Unfall mit Verantwortung des Arbeitgebers ?
Also, in welchen Fällen wurde so gehandelt ?
Vielen Danke für Euer Interesse an der Frage.
Armand
Kommentar