Hallo Joanna,
Grundsätzlich mußten alle Kirchenbücher die bis 1949 geführt wurden an die staatlichen Gemeindeverwaltungen abgegeben werden. Die Bände, welche noch den gesetzlichen Schutzfristen unterliegen, befinden sich auch heute noch dort. Alle anderen Bücher wurden nach und nach an die staatlichen Gebietsarchive abgegeben und sind frei einsehbar. So dürften sich in den Pfarrämtern eigentlich keinerlei Matriken aus der Zeit vor 1950 mehr befinden.
Zitat:
Zitat von Forschung Schuster
weiß jemand von Euch ob man Kirchenbücher im Standesamt selber auch durchschauen darf? (Zeitraum 1892-1945)?
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Hallo Christoph,
offiziell soweit ich weiß nicht, da hat Joanna recht. Wenn man vorher einen netten Kontakt aufbaut (in tschechisch!) ist (vor allem in Dörfern) vieles möglich (selbst erlebt)
Offiziell gibt es auf Grundlage des Gesetzes 301/2000, §§8 und 25 Auskunft an bzw. über folgende Personen: Ehemann, Ehefrau, Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel und Urenkel in Form einer (kostenpflichtigen) Personenstandsurkunde in tschechischer Sprache.
Gruß
Mario