Recht auf Auskunft aus Personenstandsregister?

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  • Hollywood
    Erfahrener Benutzer
    • 22.10.2008
    • 373

    Recht auf Auskunft aus Personenstandsregister?

    Hallo!

    Ich habe mal eine allgemeine Frage zu den Auskünften aus Personenstandsregistern.

    Laut dem Personenstandsgesetz unterliegen die Urkunden folgende Schutzfristen:
    Eheregister (und Lebenspartnerschaftsregister) - 80 Jahre
    Geburtenregister - 110 Jahre
    Sterberegister - 30 Jahre

    Wenn ich nun eine (z. B.) Geburtsurkunde von einer Person haben möchte, die 1900 geboren ist, muss ich dann dem Standesamt genauere Gründe meines Interesses und eine Kopie meines Ausweises zukommen lassen oder kann ich mich auf die "Verjährung" berufen?

    Vielen Dank im Voraus!
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 19748

    #2
    Guten Tag,
    die erste Frage beantworte ich mit JA, die zweite mit NEIN.
    Begründung: § 62 Abs.1 S.2 PStG.
    Personenstandsgesetz § 62 - (1) 1 Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren...
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • Kuschi
      Erfahrener Benutzer
      • 15.06.2011
      • 130

      #3
      Laut Personenstandgesetz gelten Urkunden die die von dir genannten Schutzfristen überschritten haben als Archivgut. Dies gilt auch wenn sie noch nicht an ein Archiv abgegeben wurden und noch beim Standesamt liegen. Somit sind sie frei für alle zugänglich.......hat mir auch mal ein Standesbeamter bestätigt. Leider kennen viele Verwaltungsfachangestellte nicht die genaue Handhabung und somit gibt es immer wieder Komplikationen mit vereinzelten Standesämtern........


      Es gilt nach Ablauf der Schutzfristen das Archivgesetz und nicht mehr das Personenstandgesetz.
      Zuletzt geändert von Kuschi; 15.02.2019, 16:50.
      Ostpreussen

      Kreise: Lötzen, Angerburg, Johannisburg
      Familienname: Kuschmierz, Byczek, Polixa, Saffranski, Brzezinski, Seroka, Hein, Rams, Jenko, Badzio

      Pommern

      Kreise: Neustettin,Kolberg-Körlin,Buetow,Lauenburg
      Familienname: Perlick, Freiberg, Kaufmann, Malschitzky, Kormann

      Kommentar

      • Horst von Linie 1
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2017
        • 19748

        #4
        Stimmt,
        habe den § 5 Abs. 5 überlesen:
        Personenstandsgesetz § 5 - (1) Die Registereinträge sind nach den Vorschriften dieses Gesetzes durch Folgebeurkundungen und Hinweise zu ergänzen und zu...


        Was ist allerdings, wenn die Urkunden Angaben zu weiteren Personen enthalten?
        Der Klassiker ist der Zusatz auf der Heiratsurkunde der Eltern: "1 Sohn Horst geboren StA Fulda 355/1944".
        Dann sperrt das StA Marburg bei lagis den entsprechenden Heiratseintrag, auch wenn er mehr als 80 Jahre alt ist.
        Zuletzt geändert von Horst von Linie 1; 15.02.2019, 16:56.
        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

        Und zum Schluss:
        Freundliche Grüße.

        Kommentar

        • Xtine
          Administrator
          • 16.07.2006
          • 28378

          #5
          Hallo,


          Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
          Was ist allerdings, wenn die Urkunden Angaben zu weiteren Personen enthalten?
          Der Klassiker ist der Zusatz auf der Heiratsurkunde der Eltern: "1 Sohn Horst geboren StA Fulda 355/1944".

          Wenn man Glück hat, ist der Zusatz einfach abgedeckt und auf der Kopie nicht enthalten.
          Wenn man sehr viel Glück hat, hat es der Beamte übersehen und mitkopiert.
          Und wenn man Pech hat, wird die komplette Urkunde gesperrt, bis auch diese Schutzfrist erloschen ist.
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

          .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

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          • Kuschi
            Erfahrener Benutzer
            • 15.06.2011
            • 130

            #6
            Zitat von Xtine Beitrag anzeigen
            Hallo,





            Wenn man Glück hat, ist der Zusatz einfach abgedeckt und auf der Kopie nicht enthalten.
            Wenn man sehr viel Glück hat, hat es der Beamte übersehen und mitkopiert.
            Und wenn man Pech hat, wird die komplette Urkunde gesperrt, bis auch diese Schutzfrist erloschen ist.



            Auch hiermit hatte ich mit dem Standesbeamten angeregt unterhalten. Verweigern können sie dir die Urkunde nicht, auch wenn die Randbemerkungen noch dem Datenschutz unterliegen. Sie müssen dann abgedeckt/geschwärzt kopiert werden. Im schlimmsten Falle gibt es nur eine Abschrift der Urkunde, aber keine komplette Verweigerung.
            Ostpreussen

            Kreise: Lötzen, Angerburg, Johannisburg
            Familienname: Kuschmierz, Byczek, Polixa, Saffranski, Brzezinski, Seroka, Hein, Rams, Jenko, Badzio

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            • WeM
              Erfahrener Benutzer
              • 26.01.2017
              • 1905

              #7
              grüß euch,


              eine Begründung ist m.E. nicht notwendig - ich schreib eigentlich immer so was wie "für meine Familienforschung".


              Den Ausführungen von Kuschi stimme ich voll zu. So auch meine Erfahrung.


              Also, "Hollywood" stell fest, ob der Ort ein Archiv hat und ob das Geburtsregister bereits an das Archiv abgegeben wurde. Im Zweifelsfall immer das Standesamt anschreiben.


              Und nicht eine Geburtsurkunde verlangen, sondern eine Kopie des originalen Geburtsregistereintrags!


              lg, Waltraud

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