Alter bei Eheschließung

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  • Praxeda
    Benutzer
    • 29.12.2013
    • 86

    Alter bei Eheschließung

    Liebe Mitforscher,
    zunächst bitte ich um Entschuldigung, falls dieses Thema schon behandelt wurde und ich es nicht gefunden habe: Ich bin auf eine Merkwürdigkeit gestoßen und wüßte gerne, ob das sein kann, daß nämlich in der zweiten Hälfte des 18. Jh. ein Jüngling im Alter von 17 Jahren geheiratet hat? Mir ist ein so junges Heiratsalter noch nirgends begegnet. Erklären kann ich es mir nur mit der Familiensituation des jungen Mannes. Die Eltern und die beiden älteren Geschwister waren schon tot, es gab aber fünf jüngere Geschwister im Alter von vier bis fünfzehn Jahren. Vielleicht mußte er heiraten, damit die Kinder versorgt waren? Seine Braut wäre übrigens auch erst sechzehn Jahre alt gewesen. Sie war Halbwaise, aber die Mutter schon längst in zweiter Ehe verheiratet. Interessanterweise ist das erste Kind der beiden, das ich finden konnte, erst dreieinhalb Jahre nach der Eheschließung geboren worden. Mußten die vielleicht ein paar Jahre warten, bis sie ein bestimmtes Alter erreicht hatten, um die Ehe vollziehen zu dürfen? Die Frage stellt sich, weil in den Heiratsmatriken von Dürnholz (Drnholec) in Südmähren - um diesen Ort handelt es sich - bis weit in die zweite Hälfte des 18. Jh. das Alter der Brautleute nicht angegeben wird und in den Taufmatriken nicht die Hausnummer des Elternhauses. Trotzdem bin ich ziemlich sicher, daß ich die richtige Spur verfolge.

    Vielleicht kann mir jemand bestätigen, daß es so frühe Eheschließungen gegeben hat?

    Vielen Dank und lieben Gruß
    Praxeda
  • der_Lenz
    Erfahrener Benutzer
    • 21.10.2009
    • 225

    #2
    Das kam durchaus vor. Ich habe eine solche Ehe noch viel Später. Eine meiner Ahninen heiratete noch 1935 16-jährig und bekam mit 15 Jahren, also bereits vor der Ehe, das erste Kind. Das zweite folgte mit 18 Jahren.
    War im Memelland, dörflich-ländlicher Charakter. Ist in solchen Gebieten des Öfteren vorgekommen, soweit mir bekannt.
    Zuletzt geändert von der_Lenz; 27.11.2017, 01:39.
    Vollständige Liste meiner FN: hier
    Suche insbesondere nach:
    Rahm
    in Bärnau, Thomas in Frankfurt a. d. Oder, Abraham in Danzig,
    Lenz in Mohrungen und Steppuhn & Skalischus in Ostpreußen


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    • Opa98
      Erfahrener Benutzer
      • 26.04.2017
      • 1120

      #3
      Meine Urgroßmutter heiratete 1922 mit 17 Jahren. Der Vater musste einwilligen.

      LG
      Opa98
      ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
      Guiseppe Mazzini

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      • GiselaR
        Erfahrener Benutzer
        • 13.09.2006
        • 2176

        #4
        Eine solche Gesetzeslage bestand bis weit nach WK II: Frauen ab 16 Jahren, Männer ab 18 J, jeweils mit Zustimmung der Eltern. Ansonsten ab 21 J (Volljährigkeit). Dann war natürlich keine Zustimmung mehr nötig.
        Ich erinnere mich nicht genau, aber ich glaube, das wurde erst in den 70ern geändert, in einem Aufwasch mit der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre.

        In Fürsten- und Herrscherhäusern kamen noch viel frühere Heiraten vor, teilweise schon ab 12 Jahren. Ob die Ehe dann direkt vollzogen wurde, hing zum einen von Vereinbarungen ab (z.B. Ehevertrag), von der Entwicklungsphase der Braut, oder auch vom Zartgefühl und der Kultiviertheit des Ehemanns, nicht zuletzt auch von dessen Alter und auch Interesse an der Ehefrau.
        Aber für den Hochadel gab es ja schon immer andere Regeln.

        vG
        Gisela
        Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

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        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 15113

          #5
          Zitat von Praxeda Beitrag anzeigen
          ... in den Heiratsmatriken von Dürnholz (Drnholec) in Südmähren - um diesen Ort handelt es sich ...
          Hallo,
          das ist auch nicht ganz mit deutschen Verhältnissen vergleichbar. In vielen ost- u. südeuropäischen Ländern wurde jünger geheiratet.
          Dazu folgender Satz im Bild-Anhang. - Quelle: https://books.google.de/books?id=Tqf...bs_navlinks_s#
          Viele Grüsse
          Angehängte Dateien
          Viele Grüße

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          • DerJungVomDiek
            Benutzer
            • 15.02.2015
            • 99

            #6
            Interessantes Thema. Habe auch so einen Fall im westpreußischen Kreis Strasburg. Dort hat eine (3x)-Urgroßtante von mir im Alter von 16 Jahren ihren damals 26-jährigen Ehegatten geheiratet. Dieser Fall wurde dann auch mit zwei Strichen als Sonderfall gekennzeichnet und mit "yam." (weiß jemand, was das bedeutet?) bezeichnet.

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            • Praxeda
              Benutzer
              • 29.12.2013
              • 86

              #7
              Liebe Alle,
              vielen Dank für die Rückmeldungen. Ich gehe jetzt davon aus, daß die Sache richtig ist, so wie sie sich darstellt.
              Freilich habe auch ich schon mit jeder Menge minderjähriger Brautleute zu tun gehabt. Allerdings war keine Braut jünger als 18 und kein Bräutigam jünger als 20. In Österreich war man noch bis ins 20. Jh. erst mit 24 Jahren volljährig. Einer meiner Urgroßväter hat 1909 mit 23 1/2 Jahren geheiratet und brauchte noch die Einwilligung des Vaters, da war meine Urgroßmutter schon mit dem zweiten Kind schwanger.
              Die in den Heiratsmatriken vermerkten Einwilligungen des Vaters oder sonstigen Vormundes kenne ich, auch in Mähren, erst ab dem 19. Jh. Im konkreten Fall, 1759, fehlen sie leider.

              Nochmals danke und liebe Grüße
              Praxeda

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