Hallo,
die Anführung des BGB hat im vorliegenden Fall keine Aussagekraft, das der Vorgang vor der Einführung des BGB in der ursprünglichen Fassung vom 18.8.1896 erst zum 1.1.1900 zum ersten Mal im Deutschen Reich in Kraft trat. Hier auch nachzulesen.
Viele Grüße
Frank
die Anführung des BGB hat im vorliegenden Fall keine Aussagekraft, das der Vorgang vor der Einführung des BGB in der ursprünglichen Fassung vom 18.8.1896 erst zum 1.1.1900 zum ersten Mal im Deutschen Reich in Kraft trat. Hier auch nachzulesen.
Viele Grüße
Frank
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