im Standesamt suchen

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  • müsli84
    Benutzer
    • 12.10.2015
    • 85

    im Standesamt suchen

    Hallo,

    ich möchte am Dienstag bei mir ins Standesamt gehen und dort in die Personenstandsregister (oder wie genau das auch heißt) reinschauen. Habe bereits dort hingeschrieben und sie meinten, dass ich vorbei kommen soll. Aber meine Frage wie das dann abläuft, haben sie mir nicht beantwortet. Ich möchte wissen ob ich dann die Bücher, die ich möchte, erhalte und dort dann durchschauen kann. Oder muss ich dann sagen was ich suche und sie kopieren mir das dann? Und mit welchen Kosten kann ich ungefähr rechnen. Ist ja sicher überall unterschiedlich, aber ich möchte einen ungefähren Preis haben.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    mfg
  • Aras
    Benutzer
    • 02.06.2015
    • 45

    #2
    Bist bisschen naiv

    Du kannst nur Zugriff auf die Einträge nehmen, auf die du auch Anspruch hast. Siehe § 62 ff PStG.

    Die Bücher kriegst du nicht in die Hand. Niemals. Sie zeigen dir höchstens die Seite. Die Sammelakte und den Registereintrag kannst du als Kopie bekommen.

    Kommentar

    • müsli84
      Benutzer
      • 12.10.2015
      • 85

      #3
      Zitat von Aras Beitrag anzeigen
      Bist bisschen naiv

      Du kannst nur Zugriff auf die Einträge nehmen, auf die du auch Anspruch hast. Siehe § 62 ff PStG.

      Die Bücher kriegst du nicht in die Hand. Niemals. Sie zeigen dir höchstens die Seite. Die Sammelakte und den Registereintrag kannst du als Kopie bekommen.
      Es ist mir ja klar, dass ich das nicht bei lebenden Personen darf, sprich von den letzten Jahrzehnten. Aber ich habe gelesen, dass wenn die Fristen abgelaufen sind, ich das komplette Buch durchschauen kann. Und nur in dem Bereich suche ich ja. Na dann muss ich mich Dienstag überraschen lassen

      Aber danke für die Antwort

      lg

      Kommentar

      • Aras
        Benutzer
        • 02.06.2015
        • 45

        #4
        Ja, wenn die Schutzfrist abgelaufen ist. Dann kommen die Register aber ins Archiv und sind nicht mehr im Standesamt...

        (5) Für die Fortführung der Personenstandsregister und der Sicherungsregister gelten folgende Fristen:
        1.
        Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre;
        2.
        Geburtenregister 110 Jahre;
        3.
        Sterberegister 30 Jahre.
        §5 PStG

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        • M. Lützeler
          Erfahrener Benutzer
          • 16.11.2009
          • 214

          #5
          Zitat von Aras Beitrag anzeigen
          ... kommen die Register aber ins Archiv und sind nicht mehr im Standesamt...
          Nicht immer die eigenen Erfahrungen pauschalisieren ;-) Es gibt auch Standesämter, die archivieren.

          Grüße

          Matthias

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          • müsli84
            Benutzer
            • 12.10.2015
            • 85

            #6
            Gestern war ich nun beim Standesamt und hatte eine sehr nette Standesbeamtin. Die Bücher liegen bis 1874 in diesem Standesamt, gleichzeitig gilten für den Ort auch die Kirchenbücher. Da ich nur die Daten vervollständigen möchte und keine Kopien benötige, sucht sie für mich sogar kostenlos, wenn Sie Zeit hat.

            mfg

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