Hallo Kim,
da wäre ich aber auch verärgert. Möglicherweise findest du eine Argumentationsmöglichkeit für die Einsichtnahme wenn du in das betreffende Landesarchivgesetz schaust?
Eheeignung ist schon das richtige Wort. Festgestellt wurde diese im Eheeignungszeugnis.
LG,
Antje
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