Einzelnen Beitrag anzeigen
  #5  
Alt 31.10.2019, 17:34
TükkersMitÜ TükkersMitÜ ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.11.2015
Beiträge: 357
Standard

Hallo,
ich hänge mich hier einfach mal ran, weil es thematisch auch zu meinem Fall passt. Bei mir sieht es nämlich ganz ähnlich aus: Mein Ururgroßvater ist 1945 in Landsberg (Warthe) als Zivilist in sowjetische Gefangenschaft geraten. Sein Verbleib konnte nicht geklärt werden, das DRK hat Jahrzehnte später in einem Gutachten geschlussfolgert, dass er im Gefangenenlager verstorben sein muss.

1965 heiratete seine Ex-Frau (1942 geschieden) zum dritten Mal und gab an, dass ihr erster Mann verstorben sei. Er muss also vor 1965 für tot erklärt worden sein. Da meine Ururgroßmutter ihr Scheidungsurteil auf der Flucht nicht mitgenommen hat, musste sie vermutlich schon für ihre zweite Eheschließung 1962 ihren Ex-Mann für tot erklären lassen (als Nachweis, dass die Ehe nicht mehr besteht).

Mir stellt sich nun die Frage, bei welchem Amtsgericht die Todeserklärung stattgefunden hat. Am Wohnort des Verschollenen garantiert nicht, denn Landsberg wurde nach dem Krieg polnisch.



Viele Grüße
Annika
__________________
Eheschließung Philipp Frommel und Maria Catharina Storr um 1800 im Raum Niederwörresbach/Herrstein und Umgebung
Familie Kunde in Pollnow Krs. Schlawe
Schäfer(?) Gottfried Wesenig o.ä. aus Bukow (Groß Jehser) und Umgebung
Pächter Johann George Schimkönig, angeblich aus Lübben, + zwischen 1760 und 1767, zuletzt in Pritzen nachgewiesen

Geändert von TükkersMitÜ (31.10.2019 um 17:35 Uhr)
Mit Zitat antworten