Gerichtsakte aus Köln

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  • Gutesbaerchen
    Erfahrener Benutzer
    • 20.12.2007
    • 159

    [ungelöst] Gerichtsakte aus Köln

    Quelle bzw. Art des Textes: Gerichtsakte
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1743/44
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Köln
    Namen um die es sich handeln sollte: Fahnenstich


    Wenn der zu transkribierende Text nicht in deutscher Sprache verfasst ist, sind Sie hier falsch! Siehe gelbe Hinweisbox oben!

    Hallo zusammen,

    hier habe ich eine Gerichtsakte aus Köln, die einen meiner Vorfahren betrifft.
    Leider kann ich nichts lesen.
    Wer ist so nett und könnte mir behilflich sein ?

    Besten Gruß aus Köln
    Angehängte Dateien
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #2
    Liebes Gutesbaerchen und Gruß nach Köln,


    Da sind ja auch einige Wörter in lateinischer Schrift dabei.
    Es wäre schön wenn du bei so einem langen Text ein wenig vorarbeitest.
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • Karla Hari
      Erfahrener Benutzer
      • 19.11.2014
      • 5878

      #3
      hola,

      ich habe mal Lücken gelassen, dort wo ich nicht innerhalb weniger Sekunden erraten konnte, was dort stehen mag.
      Fehler sind ebenfalls enthalten
      2.pdf

      Gnädige Hochbebiethende Herren

      ...weilen Mein principal Christian Schneichel in außen
      be..ter Jahren durch das .... Von Zeitlichen ...
      apluons Commissarin den 10. lauffenden Monat.. aprilis
      publicirtes interlomtum Hochstens Beschehrt darumb
      sich befindet, weilen die in ersterer instantz dem Gegnern
      Fahnenstich angetragene eine (laut ad.........) auferlegte aidliche beant-
      wortung ... pede nicht allein Vorbeygangen, sonderen
      ahnstatt solcher und Verhoffter der ... hemission adp...
      instantiam forth confirmation ersterem Decreti dem prin-
      cipaten Vorgemelt annoch einen beweiß will auffgelegt werden,
      Dahe diese aidts leiste und abschwehrung ...vituim Hul-
      litatij ... .... nicht kan noch mag außeracht ge-
      laßen werden andere Mehrere Beschwör müßen werden
      ad libellum gravatorialem reservirt
      .. Nun dir principal Von alsolchem Hochst gravatorialem
      Bescheidt Spe melioris justitue consequendte das ordina-
      rium revisionis beneficium ... ergriffen, .... ..
      folgen gemeint ist
      Alßglangt Zu E.. Gnaden Anwalts Nahmens oblauth
      unterthänig Gehorsambste Bitt Hoch dieselbe Gnädig Ge-
      reichen wollen, gebettene revisionem ergo jam kein Factam
      depositionem jurium consuctorum Zu erkennen
      ...
      E..: Gnaden
      Unterthänig Gehorsamster
      christiani Schneidel Mandatarius
      qualificatus .. Hens Jansen...
      Lebe lang und in Frieden
      KarlaHari

      Kommentar

      • henrywilh
        Erfahrener Benutzer
        • 13.04.2009
        • 11784

        #4
        Gnädige Hochbebiethende Herren

        aldeweilen Mein principal Christian Schneichel in außen
        bemerckter Sachen durch das Herbeygehendes Von Zeitlichen Hh.
        apluons [appellations?] Commissarien den 10. lauffenden Monathß aprilis
        publicirtes interlocutum Hochstens Beschwehrt darumb
        sich befindet, weilen die in Ersterer instantz dem Gegneren
        Fahnenstich angetragene eine (laut ad.........) aufferlegte aidliche beant-
        wortung tacito[?] pede nicht allein Vorbeygangen, sonderen
        ahnstatt solcher und Verhoffter der Sachen Remission adprimam
        instantiam forth confirmation Ersteren Decreti dem prin-
        cipaten Vorgemelt annoch einen beweiß will auffgelegt werden,
        Dahe diese aidts leiste und abschwehrung citra vitium Hul-
        litatis totius processus nicht kan noch mag außeracht ge-
        laßen werden, andere Mehrere Beschwör müßen werden
        ad libellum gravatorialem reservirt

        Nun wird mein Kaffee kalt.
        Schöne Grüße
        hnrywilhelm

        Kommentar

        • Karla Hari
          Erfahrener Benutzer
          • 19.11.2014
          • 5878

          #5
          das zweite:

          Decretum a quo ..ive adjtum sub Num: 1 ino
          In appellations sachen Meisteren Fahnenstich appellanten
          eins Gegen und wieder Ehrfrau Christiani Schneichel appel-
          latin anderen Theils ergehet auff fleißige Erwegung Beyder
          instantz acten mit Zugezogenem Unpartheyischen rechts rath
          hirmit der Bescheidt werde appettatin die in ...bito 11 ...
          February 1742 quoad postas inibi mentionatas erwehnt
          und eingedingte eondictionem certi .. mintuo und ...
          ubriger forderungs posten dergleichen causam debendi er-
          weßen oder sonst rechts Beständig ahnzeig.. thuen, daß die in
          ubergebener rechnung enthaltene posten animo repetendi
          Hergegeben worden, wes endts prima postferias piofizirt
          wirdt solle solchem... ferner Verordtnet werden was rechtens
          Publicatum 10.. Aprilis N143
          adjunotum Sub Num 2 to
          In Sachen Eheleuthe Schneichel Klägeren eins Gegen und wieder
          Meister Bartholomäum Fahnendeich Beklagten anderen Theils
          ergehet nach fleißiger Verleßung der acten und mit Eige-
          holtem ohnpartheyischen rechtsrath hiemit der bescheidt wurde
          Beklagter mediante juramento catumnia prorio malitio
          deren reception actuario hiermit committirt wirdt über den
          angegebenen empfang derer in der rechnung enthaltener
          posten antworten, Klagende Eheleuthe aber auff das ..hibi-
          tum de 10.. Decembris nuperi a verbis in maßen in
          Gegentheiliger rechnung ... ad verba anfängliche litteren
          darauff stechen laßen, sich spe... erklehren Zu welchem
          ande terminus acti... ahngesetzt wird, soll ferner ergehen
          was rechtens
          Publicath 2.. Marty 1742
          Balthasar Stommel .......
          Lebe lang und in Frieden
          KarlaHari

          Kommentar

          • Jürgen Wermich
            Erfahrener Benutzer
            • 05.09.2014
            • 5692

            #6
            ... Huch, da habe ich aber lange gebraucht, waren ja andere viel schneller.

            Danke, Karla Hari, für die Vorarbeit!

            Auch ich lasse noch Lücken, damit es am Sonntag niemandem langweilig wird:

            Teil 1:

            Gnädige Hochgebiethende Herren

            Aldeweilen Mein principal Christian Schneichel in außen
            bemerckter sachen durch das Hiebeygehendes Von Zeitlichen H...
            apluons Commissarien den 10. lauffenden Monat aprilis
            publicirtes interlocutum Hochstens Beschwehrt darumb
            sich befindet, weilen die in ersterer instantz dem Gegneren
            Fahnenstich angetragene wie (laut adiuncti ret (?) N. 2do) aufferlegte aidliche beant-
            wortung ... pede nicht allein Vorbeygangen, sonderen
            ahnstatt solcher und Verhoffter der sachen remission ad primam
            instantiam forth confirmation Ersteren Decreti dem prin-
            cipaten Vorgemelt annoch einen Beweiß will auffgelegt werden,
            Dahe diese aidts leiste und abschwehrung citra vitium Hul-
            litatis totius pro...us nicht kan noch mag außeracht ge-
            laßen werden andere Mehrere Beschwörnußen werden
            ad libellum gravatorialem reservirt
            Wan Nun der principal Von alsolchem Hochst gravatorialem
            Bescheidt Spe melioris justitiae consequendte das ordina-
            rium revisionis beneficium zu ergreiffen, ... zu affter-
            folgen gemeint ist
            Alßglangt Zu Ew(er) Gnaden Anwalts Nahmens oblaut(end)
            unterthänig Gehorsambste Bitt Hoch dieselbe Gnädig Ge-
            richen wollen, gebettene revisionem ergo jam kain (?) Factam
            depositionem jurium consuetorum Zu erkennen
            ...
            Ew(er) Gnaden
            Unterthänig Gehorsambster
            Christiani Schneichel Mandatarius
            qualificati(onis) J. Hens Jansen (subscripsit)

            Irgendwie bleibt dieser Text nach der Transkription genauso unverständlich wie vorher
            Zuletzt geändert von Jürgen Wermich; 27.11.2016, 12:12.

            Kommentar

            • mawoi
              Erfahrener Benutzer
              • 22.01.2014
              • 3968

              #7
              Hallo, noch ein paar Kleinigkeiten zum ersten Teil:

              Gnädige Hochgebiethende Herren

              aldeweilen Mein principal Christian Schneichel in außen
              bemerckter Sachen durch das Herbeygehendes Von Zeitlichen Hh.
              apluons [appellations?] Commissarien den 10. lauffenden Monathß aprilis
              publicirtes interlocutum Hochstens Beschwehrt darumb
              sich befindet, weilen die in Ersterer instantz dem Gegneren
              Fahnenstich angetragene eine (laut ad.........) aufferlegte aidliche beant-
              wortung facito pede nicht allein Vorbeygangen, sonderen
              ahnstatt solcher und Verhoffter der Sachen Remission adprimam
              instantiam forth confirmation Ersteren Decreti dem prin-
              cipalen Vorgemelt annoch ein(en) beweiß will auffgelegt werden,
              Dahe diese aidts leiste und abschwehrung citra vitium Hul-
              litatis totius processus nicht kan noch mag außeracht ge-
              laßen werden, andere Mehrere Beschwehrnisse werden
              ad libellum gravatorialem reservirt
              VG
              mawoi

              Kommentar

              • henrywilh
                Erfahrener Benutzer
                • 13.04.2009
                • 11784

                #8
                Zitat von Jürgen Wermich Beitrag anzeigen
                Danke, Karla Hari, für die Vorarbeit!
                Mit Recht natürlich.
                Aber Einen hast du übersehen.
                Schöne Grüße
                hnrywilhelm

                Kommentar

                • Jürgen Wermich
                  Erfahrener Benutzer
                  • 05.09.2014
                  • 5692

                  #9
                  Teil 2:

                  Decretum a quo sive adj(unc)tum sub Num: 1mo
                  In appellations sachen Meisteren Fahnenstich appellanten
                  eins Gegen und wieder Ehefrau Christiani Schneichel appel-
                  latin anderen Theils ergehet auff fleißige Erwegung Beyder
                  instantz acten mit Zugezogenem Unpartheyschen rechts rath
                  hiemit der Bescheidt, wurde appellatin die in exhibito 11ma
                  Februarii 1742 quoad postas inibi mentionatas erwehnt
                  und eingedingte condictionem certi ex mintuo (?) und wegen
                  ubriger forderungs posten dergleichen causam debendi er-
                  weißen oder sonst rechts Bestendig ahnzeig... thuen, daß die in
                  ubergebener rechnung enthaltene posten animo repetendi
                  Hergegeben worden, wes endts prima postferias praefigirt
                  wirdt, solle solchem nach ferner Verordtnet werden was rechtens
                  Publicatum 10ma Aprilis 1743
                  adjunctum Sub Num 2do
                  In Sachen Eheleuthen Schneichel Klägeren eins Gegen und wieder
                  Meister Bartholomäum Fahnenstich Beklagten anderen Theils
                  ergehet nach fleißiger Verleßung der acten und mit Eige-
                  hohltem ohnpartheyschen rechtsrath hiemit der Bescheidt, wurde
                  Beklagter mediante juramento catumniae provio (?) malitiae
                  deren reception actuario hiemit committirt wirdt, über den
                  angegebenen empfang derer in der rechnung enthaltener
                  posten antworten, Klagende Eheleuthe aber auff das exhibi-
                  tum de 18va Decembris nuperi a verbis in maßen in
                  Gegentheilliger rechnung etc. usque ad verba anfängliche litteren
                  darauff stechen laßen, sich specifice erklehren Zu welchem
                  ande terminus octidui (?) ahngesetzt wirdt, soll ferner ergehen
                  was rechtens
                  Publicat. 2da Martii 1742
                  Balthasar Stommel rhatts...schbr (subscripsit)
                  Zuletzt geändert von Jürgen Wermich; 27.11.2016, 12:12.

                  Kommentar

                  • Jürgen Wermich
                    Erfahrener Benutzer
                    • 05.09.2014
                    • 5692

                    #10
                    Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
                    Mit Recht natürlich.
                    Aber Einen hast du übersehen.
                    Tschuldigung, *tröst*,

                    Ich hatte nur nach Karla Haris Vorarbeit ergänzt,
                    Deine Ergänzungen hatte ich bei Betätigen von Antworten noch nicht gesehen.
                    Die "Huch"-Bemerkung am Anfang hatte ich später ergänzt.

                    Inzwischen habe ich verglichen, Du hast noch etwas mehr lesen können als ich, ansonsten stimmen wir überein.

                    Also, natürlich auch einen Fleiß- und Qualitätspunkt für Dich!

                    Kommentar

                    • henrywilh
                      Erfahrener Benutzer
                      • 13.04.2009
                      • 11784

                      #11
                      Betrachte Satisfaktion als vollzogen.
                      Schöne Grüße
                      hnrywilhelm

                      Kommentar

                      • Wanderer40
                        Erfahrener Benutzer
                        • 06.04.2014
                        • 881

                        #12
                        Hallo,

                        Teil 1 lese ich so:

                        Teil 1:

                        Gnädige Hochgebiethende Herren

                        Aldeweilen Mein principal Christian Schneichel in außen
                        bemerckter sachen durch das Hiebeygehendes Von Zeitlichen H...
                        apluons Commissarien den 10ten lauffenden Monathß aprilis
                        publicirtes interlocutum Hochstens Beschwehrt darumb
                        sich befindet, weilen die in Ersterer instantz dem Gegneren
                        Fahnenstich angetragene und (laut adjuncti sub N. 2do) aufferlegte aidliche beant-
                        wortung tacito pede nicht allein Vorbeygangen, sonderen
                        ahn statt solcher und Verhoffter der sachen remission ad primam
                        instantiam forth confirmation Ersteren Decreti dem prin-
                        cipaten Vorgemelt annoch einen Beweiß will auffgelegt werden,
                        Dahe diese aidts leiste und abschwehrung citra vitium Nul-
                        litatis totius processus nicht kan noch mag außeracht ge-
                        laßen werden andere Mehrere Beschwernußen werden
                        ad libellum gravatorialem reservirt
                        Wan Nun der principal Von alsolchem Hochst gravatorialem
                        Bescheidt Spe melioris justitiae consequendte das ordina-
                        rium revisionis beneficium zu ergreiffen, auch zu affter-
                        folgen gemeint ist
                        Alßglangt Zu Ew[er] Gnaden Anwalts Nahmens oblaut[end]
                        unterthänig Gehorsambste Bitt Hoch dieselbe Gnädig Ge-
                        reihen wollen, gebettene revisionem ergo sanctium factam
                        depositionem jurium consuetorum Zu erkennen
                        Darahn

                        Ew[er] Gnaden
                        Unterthänig Gehorsambster
                        Christiani Schneichel Mandatarius
                        qualificationis J. Hens Jansen


                        LG
                        Wanderer40

                        Kommentar

                        • Wolfg. G. Fischer
                          Erfahrener Benutzer
                          • 18.06.2007
                          • 4918

                          #13
                          Hallo,

                          zwei kleine Änderungen bzw. Ergänzungen:

                          "Gnädige Hochgebiethende Herren

                          Aldeweilen Mein principal Christian Schneichel in außen
                          bemerckter sachen durch das Hiebeygehendes Von Zeitlichen H[erren]
                          apluons Commissarien den 10ten lauffenden Monathß aprilis
                          publicirtes interlocutum Hochstens Beschwehrt darumb
                          sich befindet, weilen die in Ersterer instantz dem Gegneren
                          Fahnenstich angetragene und (laut adjuncti sub N. 2do) aufferlegte aidliche beant-
                          wortung tacito pede nicht allein Vorbeygangen, sonderen
                          ahn statt solcher und Verhoffter der sachen remission ad primam
                          instantiam forth confirmation Ersteren Decreti dem prin-
                          cipaten Vorgemelt annoch einen Beweiß will auffgelegt werden,
                          Dahe diese aidts leiste und abschwehrung citra vitium Nul-
                          litatis totius processus nicht kan noch mag außeracht ge-
                          laßen werden andere Mehrere Beschwernußen werden
                          ad libellum gravatorialem reservirt
                          Wan Nun der principal Von alsolchem Hochst gravatorialem
                          Bescheidt Spe melioris justitiae consequendte das ordina-
                          rium revisionis beneficium zu ergreiffen, auch zu affter-
                          folgen gemeint ist
                          Alßglangt Zu Ew[er] Gnaden Anwalts Nahmens oblaut[end]
                          unterthänig Gehorsambste Bitt Hoch dieselbe Gnädig Ge-
                          reihen wollen, gebettene revisionem ergo sanctium factam
                          depositionem jurium consuetorum Zu erkennen
                          Darahn

                          Ew[er] Gnaden
                          Unterthänig Gehorsambster
                          Christiani Schneichel Mandatarius
                          qualificationis J. Henr[ich] Jansen"

                          Gruß Wolfgang

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                          • Gutesbaerchen
                            Erfahrener Benutzer
                            • 20.12.2007
                            • 159

                            #14
                            Wahnsinn ...
                            Wie gut Ihr das entziffern könnt.

                            Vielen lieben Dank :-)

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