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Alt 20.01.2014, 14:45
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fxck fxck ist offline männlich
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Standard Unklarheiten beim Begriff des "Kaufschilling"

Jahr, aus dem der Begriff stammt: zwischen 1700 und 1800
Region, aus der der Begriff stammt: Böhmen, Kreis Tachau

ich habe aus dem Archiv in Nepomuk bei Pilsen recht viele Grundbücher abfotografiert und jetzt auch ausgewertet.
Besonders schwer tue ich mich mit dem Begriff "Kaufschilling". Anfangs glaubte ich, dass dies nur "Kaufpreis" bedeutet. Jedoch steht immer wieder eine Rechnung nach folgendem Schema:
Ein Hof geht für einen Kaufschilling von 400,- Gulden an den Käufer. Der Kaufschilling gebührt folgenden Personen:
Je 100,- zwei Personen
Je 28 Gulden paar Zerquetschte sechs weiteren Personen sowie dem Käufer selbst!
Da dem Käufer auch 28 Gulden gebühren, verstehe ich den Begriff nicht.

Kasstor

dem Käufer konnten doch aus einem anderen Recht heraus ( zB Hypothek o Pfand ) Rechte am Kaufpreis zustehen, so dass er aus der Ablösung dieses Rechts eben selber Geld erhielt.

Friederike

ich denke, Kaufschilling ist gleichzusetzen mit Kaufpreis,
schau mal hier bitte:
http://books.google.de/books?id=rnZE...illing&f=false
Scrolle hoch bis Seite 416, dort wirst du fündig.

Alter Mansfelder

hier ergänzend noch ein Link auf das Deutsche Rechtswörterbuch:
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/...fschilling.htm

Schmid Max

Du musst die 2 Sachen auseinanderhalten, einmal den Kaufpreis,
das vertraglich vereinbarte Entgelt für den Kaufgegenstand einerseits (= Kaufschilling)
und
2)wer was von diesem Entgelt erhält.
Das zweitere kann neben dem Kauf andere rechtliche Grundlagen haben
z.B. Abtretungen, Schulden, Hypotheken, zu verrechnende Gegenleistungen usw. usw.

fxck

Ich werde wohl nochmal ganz genau in den Verträgen suchen müssen, um herauszufinden, warum dem Käufer auch ein Teil des Kaufpreises gehört. Die Idee, dass eine Schuld auf dem Hof liegt, klingt recht plausibel. Generell finde ich die Kaufverträge echt anstrengend zu verstehen...
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