Hallo,
derzeit forsche ich etwas mehr im Bereich meiner Großtanten.
Eine meiner Großtanten bekam 1920 in München eine Tochter.
Aus der Heiratsurkunde geht dies hervor und auch dass der Ehemann das uneheliche Kind als das seinige annahm.
Meine Mutter kann sich dunkel daran erinnern dass dieses Kind verheiratet war aber mit dem neuen Familiennamen war sie sich nicht mehr sicher.
Mit Jahrgang 1920 ist die Wahrscheinlichkeit groß dass dieses Kind bereits verstorben ist.
Der letzte bekannte Wohnort der Tochter war bei der Mutter auf einem Dorf (80 km von München entfernt).
Bei der zuständigen Gemeinde für das Dorf beantragte ich jetzt eine einfache Melderegisterauskunft. Diese wurde mir wegen Persönlichkeitsrechte verweigert.
Wobei ich es eher unwahrscheinlich finde dass jemand mit knapp 100 eine Auskunftssperre hätte.
Diese Großtante hatte noch 3 Kinder die mittlerweile alle schon über 90 Jahre alt wären. Ich befürchte dass mir ggf. zu diesen dann auch keine Melderegisterauskunft erteilt würde.
Irgendwie hatte ich etwas gehofft auf diesem Weg letztendlich etwas mehr über meine Großtante erfahren zu können.
Jetzt stellt sich die Frage ob mir die einfache Melderegisterauskunft zu Recht verweigert wurde.
Den Antrag auf Auskunft stellte ich per Fax und die Ablehnung kam per E-Mail.
Oder sollte ich das Thema einfach mal für die kommenden Jahre abhaken und dann wieder einen Versuch wagen?
Danke,
Jürgen
derzeit forsche ich etwas mehr im Bereich meiner Großtanten.
Eine meiner Großtanten bekam 1920 in München eine Tochter.
Aus der Heiratsurkunde geht dies hervor und auch dass der Ehemann das uneheliche Kind als das seinige annahm.
Meine Mutter kann sich dunkel daran erinnern dass dieses Kind verheiratet war aber mit dem neuen Familiennamen war sie sich nicht mehr sicher.
Mit Jahrgang 1920 ist die Wahrscheinlichkeit groß dass dieses Kind bereits verstorben ist.
Der letzte bekannte Wohnort der Tochter war bei der Mutter auf einem Dorf (80 km von München entfernt).
Bei der zuständigen Gemeinde für das Dorf beantragte ich jetzt eine einfache Melderegisterauskunft. Diese wurde mir wegen Persönlichkeitsrechte verweigert.
Wobei ich es eher unwahrscheinlich finde dass jemand mit knapp 100 eine Auskunftssperre hätte.
Diese Großtante hatte noch 3 Kinder die mittlerweile alle schon über 90 Jahre alt wären. Ich befürchte dass mir ggf. zu diesen dann auch keine Melderegisterauskunft erteilt würde.
Irgendwie hatte ich etwas gehofft auf diesem Weg letztendlich etwas mehr über meine Großtante erfahren zu können.
Jetzt stellt sich die Frage ob mir die einfache Melderegisterauskunft zu Recht verweigert wurde.
Den Antrag auf Auskunft stellte ich per Fax und die Ablehnung kam per E-Mail.
Oder sollte ich das Thema einfach mal für die kommenden Jahre abhaken und dann wieder einen Versuch wagen?
Danke,
Jürgen
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