Hallo!
Zitat:
Zitat von Malle4
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mit dem 2. N.N. Pflicht Elternteil wenns fehlt ist mir wieder rum völlig neu.
Die Frage wär ob das die Programme von selbst automatisch machen oder nicht eher die Benutzer.
Kann mir auch nicht vorstellen das es in der gedcom Defi vorgeschrieben ist.
Halte ich auch nicht für gut. Denn dann hätte ich ja hunderte "N,N" bei mir drin stehen. Mag zwar toll sein wenn man so leicht auf noch mehr Personen kommt aber es ist schon eher ein Selbstbetrug.
Naja ich mach es nicht :-)
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Ich weiß nicht, wie Benutzer ihre Namen einpflegen und mit welchem Programm
und wie dieses Programm das handhabt.
Ich installiere nicht dutzende Programme und erstelle mir damit GEDCOM-Dateien.
Ich habe hier 6 "Musterdateien" unterschiedlicher Programme, die ich zum Testen
benutze. Darin hat keines einen "fehlenden" Elternteil. Dieses ist auch logisch, da
ein Kind immer Vater und Mutter hat, egal ob bekannt oder nicht. Was hat das mit
Selbsbetrug zu tun?
Die Ahnenblatt-GEDCOM war jetzt die erste dieser Art. Deshalb hatte ich diesen
Fall bisher nicht berücksichtigt. Und wenn ich danach ginge, was der GEDCOM-
Standard vorschreibt, würde ich keine einzige Datei einlesen können. Die kochen
alle ihr eigenes Süppchen.
Zitat:
Zitat von Malle4
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Da es hier kein "richtig" oder "falsch" gibt, habe ich es für mein Programm so fest-
gelegt, daß der Proband (natürlich
) die erste Generation darstellt.