Drei Grundbucheinträge von 1900

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  • DerRastlose
    Erfahrener Benutzer
    • 24.12.2018
    • 125

    [gelöst] Drei Grundbucheinträge von 1900

    Quelle bzw. Art des Textes: Grundbuch Amtsgericht Mühlhausen, Kurrentschrift
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1900
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Mühlhausen (Preußisch Holland), Ostpreußen
    Namen um die es sich handeln sollte: Andreas Rubert, Franz Rubert, Theresia Rubert, Elisabeth Rubert, Adalbert Schulz




    Hallo liebe Community!
    Erneut bitte ich um Hilfe bei der Übersetzung dreier Einträge aus einem Grundbuch.
    Jede Hilfe wäre super, ich versuche seit Monaten mir die Lesbarkeit der Schrift anzueignen, aber ich habe immer noch meine Probleme damit

    Die Bilder der Texte befinden sich hier im Anhang.

    Schönen Gruß,
    der Rastlose
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von DerRastlose; 26.03.2021, 11:19.
  • Ulpius
    Erfahrener Benutzer
    • 03.04.2019
    • 942

    #2
    Das ist doch deutsch, da braucht man nichts zu übersetzen.
    Gar nichts lesbar? Das kann ich bei Bild 2 und 3 eigentlich kaum glauben. Wenigstens die Namen dürften doch bekannt sein.

    Bild 3
    Erbschein
    Es wird hiermit zum öffentlichen
    Glauben bescheinigt, daß der am 14ten
    August 1899 verstorbene Eigenthümer
    Andreas Rubert(?) aus Schoenfließ mit
    der hinterbliebenen Wittwe Elisa-
    beth geborenen Diegner in erster Ehe
    und Gütergemeinschaft gelebt und
    ohne Hinterlassung einer letztwilli-
    gen Verfügung seine Kinder
    aus dieser Ehe
    1. Franz geboren den 31ten Januar 1859
    2. Andreas geboren den 10ten Februar 1867
    3. Therese geboren den 14ten Juni 1880
    als gesetzliche Erben hinterlassen hat.
    M(R?)ühlhausen, den 11. Mai 1900.
    Kr(eis). Pr(eußisch). Holland
    Zuletzt geändert von Ulpius; 26.03.2021, 21:36. Grund: Korrektur

    Kommentar

    • DerRastlose
      Erfahrener Benutzer
      • 24.12.2018
      • 125

      #3
      Zitat von Ulpius Beitrag anzeigen
      Das ist doch deutsch, da braucht man nichts zu übersetzen.
      Gar nichts lesbar? Das kann ich bei Bild 2 und 3 eigentlich kaum glauben. Wenigstens die Namen dürften doch bekannt sein.

      Bild 3
      Erbschein
      Es wird hiermit zum öffentlichen
      Glauben bescheinigt, daß der am 14ten
      August 1899 verstorbene Eigenthümer
      Andreas Rubert(?) aus Schoenfließ mit
      der hinterbliebenen Wittwe Elisa-
      beth geborenen Diegner in erster Ehe
      und Gütergemeinschaft gelebt und
      ohne Hinterlassung einer letztwilli-
      gen Verfügung seine Kinder
      aus dieser Ehe
      1. Franz geboren den 31ten Januar 1859
      2. Andreas geboren den 10ten Februar 1867
      3. Therese geboren den 14ten Juni 1880
      als gesetzliche Erben hinterlassen hat.
      M(R?)ühlhausen, den 11. Mai 1900.
      Kr(eis). Pr(eußisch). Holland
      Hallo Ulpius, vielen Dank für Deine Übersetzung!

      Ich weiß, dass es sich hier um deutsch handelt. Mit Übersetzung meinte ich lediglich eine Übertragung in eine für mich lesbare Schreibung. Und tatsächlich kann ich Kurrentschrift nicht lesen. Die Namen waren mir bekannt, die konnte ich ja entziffern - siehe Einleitung meines Posts

      Kommentar

      • Ulpius
        Erfahrener Benutzer
        • 03.04.2019
        • 942

        #4
        Teil des Vertrags (Seite 2 von mindestens 3) - ein Wort Zeile 17 noch offen

        a) dem Franz Rubert 100m
        Einhundert Mark -
        b) dem Andreas Rubert 1500m
        Eintausend fünfhundert Mark.
        Franz und Andreas Rubert, Ab-
        treter zu 2 und 3, erkennen an
        die ihnen vorstehend abgetretenen Be-
        träge von ihrer Schwester Theresia
        Rubert, der Annehmerin, bereits er-
        halten zu haben und quittieren da-
        rüber.
        Außerdem erkennt der Franz Ru
        bert an, bereits bei Lebzeiten sei-
        nes Vaters von demselben soviel er-
        halten zu haben, daß er mit seinem
        Bruder Andreas Rubert vollständig
        gleichgestellt, mithin nach Zahlung der
        ihm jetzt abgetretenen 100 Mark
        wegen seines Vaters- und dereinstigem
        Muttererbtheils befriedigt ist.
        2. Annehmerin erklärt sich durch die vor-
        stehende Grundstücksübernahme wegen
        ihres Vaters- und dereinstigen Mutter-
        erbtheils
        Zuletzt geändert von Ulpius; 26.03.2021, 22:26. Grund: Letztes Wort Zeile 17 nachgetragen

        Kommentar

        • Ulpius
          Erfahrener Benutzer
          • 03.04.2019
          • 942

          #5
          Ermächtigung des Adalbert Schulz (letzte Seite eines Schriftstücks)

          nnrin obervormundschaftlich ge-
          nehmigt und der Pfleger Besitzer
          Adalbert Schulz aus Schoenfließ
          zur Entgegennahme der Auflassung
          nach Maßgabe dieses Vertrages
          ermächtigt.
          Mühlhausen, den 20. April 1900.
          Kr. Pr. Holland.

          Das "M" von Mühlhausen ist in diesem Schriftstück wie beim Erbschein ziemlich missraten.

          Kommentar

          • DerRastlose
            Erfahrener Benutzer
            • 24.12.2018
            • 125

            #6
            @Ulpius: Vielen vielen lieben Dank für deine Zeit und Mühe! Ich bin dir sehr dankbar!

            Kommentar

            • Ulpius
              Erfahrener Benutzer
              • 03.04.2019
              • 942

              #7
              Das mit dem "Übersetzen" habe ich mir selbstredend gedacht. Das passende Wort heißt "transkribieren" oder auf deutsch: "umschreiben". Übersetzen ist wirklich etwas anderes.
              Viel Spaß beim Weiterforschen.

              Kommentar

              • DerRastlose
                Erfahrener Benutzer
                • 24.12.2018
                • 125

                #8
                Zitat von Ulpius Beitrag anzeigen
                Das mit dem "Übersetzen" habe ich mir selbstredend gedacht. Das passende Wort heißt "transkribieren" oder auf deutsch: "umschreiben". Übersetzen ist wirklich etwas anderes.
                Viel Spaß beim Weiterforschen.
                Schande über mein Haupt! Ich werde zukünftig darauf achten, damit keine Missverständnisse mehr aufkommen

                Kommentar

                • Ulpius
                  Erfahrener Benutzer
                  • 03.04.2019
                  • 942

                  #9
                  Solange man lernt, ist alles gut.
                  Das letzte Wort im Vertrag habe ich inzwischen entziffert und oben (Post 4) eingefügt.

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