Berechtigtes Interesse bei Einwohnermeldekartei

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  • mumof2
    Erfahrener Benutzer
    • 25.01.2008
    • 1347

    Berechtigtes Interesse bei Einwohnermeldekartei

    Die Suche betrifft das Jahr oder den Zeitraum: zw. 1943-1957
    Genauere Orts-/Gebietseingrenzung: West-Berlin
    Fernabfrage vor der Beitragserstellung genutzt [ja/nein]: ja
    Zur Antwortfindung bereits genutzte Anlaufstellen (Ämter, Archive, Datenbanken):
    Internetseite Landesarchiv

    Hallo Zusammen,

    ich suche nach der Sterbeurkunde eines Vorfahren, dem Großvater meiner Schwiegeroma. Er wurde 1869 geboren und muss vor 1957 in Berlin gestorben sein, da stand nämlich seine Witwe im Adressbuch. Um die Suche in den Berliner Standesämtern zu vereinfachen, wäre es toll, wenn ich eine Auskunft aus der Einwohnermeldekartei bekommen könnte. Nur, wie weise ich mein "berechtigtes Interesse" nach? Ich könnte (räusper) eine Kopie eines Arierausweises mitschicken, aber ist der politisch korrekt?

    Wie sind Eure Erfahrungen?

    mum of 2
    Viele Grüße
    mum of 2
  • DaveMaestro
    Erfahrener Benutzer
    • 11.03.2012
    • 1593

    #2
    Familienforschung

    Hallo,

    ich gebe normalerweise an, dass ich Familienforscher bin und den mir Verbleib des Verwandten Zweig erforsche. Da die Person schon seit 30 Jahren verstorben ist, berührt man keine Datenschutzrechte mehr und Du bekommst für 28€ beim LABO oder 10€ pro angefragter Person (Landesarchiv Berlin) deine gewünschte Auskunft.

    Gruß Dave

    PS Berlin-West liegt ab 1960 im LABO (Einwohnermeldeamt), Berlin-Ost derzeit ab 1945, maßgeblich ist der Sterbezeitpunkt des letzten Ehepartner.

    Mein Urgroßvater verstarb 1951, seine Ehefrau 1965. Deshalb lagen die Einwohnermeldekartei im LABO und nicht im LAB.


    Kommentar

    • DaveMaestro
      Erfahrener Benutzer
      • 11.03.2012
      • 1593

      #3
      Nachtrag:

      LABO (in der Friedrichstr.)

      http://www.berlin.de/labo/einwohnerw...istung/120732/

      Bei Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft

      • muss das berechtigte Interesse glaubhaft gemacht werden können oder
        Sie haben sogar Nachweise über ein rechtliches Interesse (Durchsetzung von Rechtsansprüchen, wie z.B. Vollstreckungstitel o.ä.)
      • Bei schriftlichen Anfragen
        ist die Verwaltungsgebühr im Voraus zu entrichten (siehe unten)

      Melderegisteraukünfte je angefragte Person 5 EUR.
      Auskunft nach Archivrecht 10 EUR.
      Ist für die Auskunft ein Zugriff auf den Mikrofilm oder das Karteiarchiv erforderlich, erhöht sich diese Gebühr auf 28,00 EUR.

      LAB:


      Das Landesarchiv Berlin verwahrt die nach der Spaltung der Stadt im Westteil rekonstruierte Berliner Einwohnermeldekartei von 1875 bis 1948 für Gesamtberlin und bis 1960 für Berlin (West).

      Die zentrale Einwohnermeldekartei Berlin war 1943 durch einen schweren Bombenangriff, der u. a. das Gebäude des Polizeipräsidiums am Alexanderplatz betraf, stark beschädigt worden. Ende der 1940er Jahre begann der Neuaufbau der Meldeunterlagen, der jedoch durch die unterschiedlichen Kriegsbeschädigungen der zuliefernden Polizeidienststellen sowie die einsetzende administrative Spaltung der Stadt unvollständig bleiben musste.


      Kommentar

      • mumof2
        Erfahrener Benutzer
        • 25.01.2008
        • 1347

        #4
        Zitat von DaveMaestro Beitrag anzeigen

        PS Berlin-West liegt ab 1960 im LABO (Einwohnermeldeamt), Berlin-Ost derzeit ab 1945, maßgeblich ist der Sterbezeitpunkt des letzten Ehepartner.
        Vielen Dank für Deine Info. Auch der obige Hinweis ist für mich von Bedeutung, da seine Ehefrau wahrscheinlich nach 1960 starb. Galt die Gebühr von €28 beim LABO für die Info für beide Ehepartner, oder nur für einen?
        Viele Grüße
        mum of 2

        Kommentar

        • Gertrud Dinse
          Erfahrener Benutzer
          • 09.02.2013
          • 981

          #5
          Hm- wie bekomme ich denn raus, ob es für Berlin-Friedrichsfelde noch Meldekarteien von 1909-1930 gibt? Man will ein Archiv ja auch net mit einer sinnentleerten Anfrage belästigen.

          Gertrud

          Kommentar

          • Klingerswalde39_44

            #6
            Hallo Gertrud,
            vielleicht rufst Du dort an und fragst vorher nach.
            Ansonsten einfach anfragen, mal hat man Glück, mal nicht, selbst wenn es das dasselbe Jahr und der gleiche Stadtbezirk ist, wie ich erfahren durfte.

            Kommentar

            • Gertrud Dinse
              Erfahrener Benutzer
              • 09.02.2013
              • 981

              #7
              Danke. Ich dachte, dass es i-wo im Netz eine Beständeliste gibt. Dann werd ich wohl oder übel dort anrufen und ihnen die Zeit klauen müssen.

              Gertrud

              Kommentar


              • #8
                Hallo,

                was das "berechtigte Interesse" betrifft:

                das Meldeamt Köln-Chorweiler kann in Familienforschung kein berechtigtes Interesse erkennen. Auch eine Beschwerde gegen diese Entscheidung führte leider zu keinem anderen Ergebnis.
                Es ging um meinen verstorbenen Onkel, der aus Schlesien stammte. Diesbezüglich wurde ich mehrfach an das "Geburtsstandesamt" verwiesen, wo es keine Dokumente mehr gibt.....
                Diese Behörde war allerdings auch die einzige, die mir jemals eine erweiterte Meldeauskunft, von denen ich schon etliche eingeholt habe, verweigert hat.

                Offenbar handelt es sich bei dem Begriff des "berechtigten Interesses" um eine Auslegungssache. Toll!

                Im Falle meines Onkels hatte ich allerdings noch eine andere noch ältere Anschrift, und von dort habe ich die beantragte Auskunft problemlos erhalten.

                Viele Grüße,
                Liisa

                Kommentar

                • DaveMaestro
                  Erfahrener Benutzer
                  • 11.03.2012
                  • 1593

                  #9
                  Meldekarten

                  Hallo Getrud,

                  wie bekomme ich denn raus, ob es für Berlin-Friedrichsfelde noch Meldekarteien von 1909-1930 gibt?
                  Der Bestand vor 1945 ist aufgrund Kriegseinwirkung stark dezimiert. In der Regel wird man 10€ alleine für eine solche Auskunft los. Daher frage ich zuerst nur für eine Person an.

                  Hallo Mumof2,

                  Gebühr von €28 beim LABO für die Info für beide Ehepartner, oder nur für einen?
                  Das kommt darauf an, ob auf Mikrofilm geschaut werden muss. Muss z.B. noch per Hand gesucht werden sind dass 10€(Archivauskunft) pro Person. Ich habe bislang zweimal beim LABO angefragt, einmal für 10€ für eine Person und einmal 28€ für eine Person.

                  Gruß Dave

                  PS @Liisa ja Du hast recht, berechtigtes Interesse kann zu einer Auslegungssache werden ;-)


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