Wie führt Ihr verstorbene ungetaufte Kinder in Euren Stammbäumen auf?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • DoroJapan
    Erfahrener Benutzer
    • 10.11.2015
    • 2510

    #16
    Zitat von sommereiche111 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    [...]Unabhängig vom Körpergewicht haben bei allen Totgeburten die Eltern das Recht einen Namen zu vergeben. Sie erhalten für ihr totgeborenes
    Kind eine Geburtsurkunde mit Sterbevermerk. Das gilt auch für Eltern, die ihr Kind abtreiben lassen. Die kleinen Grabsteine für sogenannte
    „Sternenkinder“ können folglich sowohl für Kinder stehen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht lebensfähig waren, als auch für Eltern, die ihre
    Rolle nicht annehmen wollten. Eine Bekannte hatte kürzlich einen solchen Fall in ihrer Verwandtschaft.[...]

    Viele Grüße

    sommereiche111
    Hallo sommereiche111,

    für unser Sternenkind (war eine FG), gab es vom Standesamt eine Art:
    ---
    Bescheinigung
    nach § 31 Absatz 2 der Personenstandsverordnung (PStV)
    ---

    Sieht aus wie eine normale Urkunde ist aber weder eine Sterbe- noch eine Geburtsurkunde. Hier ein Beispiel (ohne Inhalt): https://www.buzer.de/gesetz/8471/a157463.htm

    liebe Grüße
    Doro
    Brandenburg: Lehmann: Französisch Buchholz; Mädicke: Alt Landsberg, Biesdorf; Colbatz/Kolbatz: Groß Köris; Lehniger, Kermas(s), Matzke: Schuhlen-Wiese(Busch)
    Schlesien: Neugebauer: Tschöplowitz+Neu-Cöln (Brieg); Gerstenberg: Pramsen; Langner, Melzer, Dumpich: Teichelberg (Brieg); Kraft: Dreißighuben (Breslau), Lorankwitz
    Pommern-Schivelbein: Barkow: Falkenberg; Bast: Bad Polzin
    Böhmen-Schluckenau: Pietschmann: Hainspach, Schirgiswalde; Kumpf: Alt Ehrenberg 243, 28; Ernst: Nixdorf 192

    Kommentar

    • sommereiche111
      Erfahrener Benutzer
      • 24.11.2006
      • 172

      #17
      Hallo DoroJapan,

      super, genau diese Bescheinigung habe ich gesucht. Hierfür fand ich mehrfach die Bezeichnung "Geburtsbescheinigung mit Sterbevermerk".
      (Mein Beileid zu Deinem Sternenkind.)

      Viele Grüße

      Reinhard
      Ich suche nach Beyreuther, Birke, Boy, Gutte, Voigt und Wagner aus Merkwitz oder Umgebung + Brüllke, Klemke, Sandke und Vollmer - aus und um Crossen/Oder.

      Kommentar

      • sommereiche111
        Erfahrener Benutzer
        • 24.11.2006
        • 172

        #18
        Hallo,

        das Namensrecht und dessen Entwicklung ist für mich zu einer spannenden Sache geworden. Wusstet Ihr, dass das Recht, den Neugeborenen einen oder mehrere Vornamen zu geben nicht nur ein Recht sondern auch eine Pflicht der Sorgeberechtigten ist? Mich hat die Frage interessiert, wass geschieht, wenn Eltern dieser Pflicht nicht nachkommen und im Internet folgende Antwort gefunden:

        In Deutschland ist das Vornamensrecht nicht gesetzlich geregelt. Der Standesbeamte, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, ist für die Beurkundung zuständig. Dieser entscheidet auch, wie viele Vornamen für das Kind zugelassen werden. In der Regel können vier bis fünf Vornamen eingetragen werden.
        Die Geburtsanzeige hat mündlich zu erfolgen. Sollten sich die Eltern zum Zeitpunkt der Geburtsanzeige noch nicht auf einen Namen geeinigt haben, wird das Kind zunächst ohne Vornamen eingetragen.

        Der Vorname kann dann innerhalb von vier Wochen nachgetragen werden. Dieser ist dann allerdings verbindlich und kann später nicht willkürlich verändert werden. Fehlt der Vorname nach vier Wochen immer noch, protokolliert der Standesbeamte die Gründe für die Nicht-Benennung des Kindes. Den Eltern wird dann eine Nachfrist (in der Regel noch einmal vier Wochen) gewährt.

        Kommt jetzt immer noch keine Namensmeldung gibt es eine letzte Frist und Androhung einer Buße. Fehlt der Vorname jetzt immer noch, dann könnte der Standesbeamte einen Vornamen selber bestimmen. Der Europäische Verband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. berichtet, dass dies bis heute erst einmal vorgekommen sei; und zwar weil die Eltern beide bei einem Unfall ums Leben kamen. Der Vorname wurde dann zusammen mit den Großeltern festgelegt.


        Ein anderes Thema ist der Missbrauch der Vornamen. Unter der NS-Herrschaft mussten alle Juden den Vornamen Sara (Frauen) oder Israel (Männer) tragen. Der bisherige Vorname wurde hintenangestellt. Ist das jemandem von Euch in seinen Unterlagen begegnet?

        Und noch etwas zum Schmunzeln. Wir haben hier häufig die Begriffe Totgeburten ect. erwähnt. Wen es interessiert, wie häufig die „Vornamen“ Totgeburt, ungetaufte Tochter, ungetaufter Sohn usw. in Personenstandsregistern vorkommen, kann dies bei geneanet nachschlagen:

        Alles zu dem Vornamen Totgeburt: entdecken Sie seinen Ursprung, seine Häufigkeit im Laufe der Jahrhunderte und eine Karte seiner geographischen Verbreitung.


        Viele Grüße

        sommereiche111
        Zuletzt geändert von sommereiche111; 08.08.2019, 01:35.
        Ich suche nach Beyreuther, Birke, Boy, Gutte, Voigt und Wagner aus Merkwitz oder Umgebung + Brüllke, Klemke, Sandke und Vollmer - aus und um Crossen/Oder.

        Kommentar

        • GiselaR
          Erfahrener Benutzer
          • 13.09.2006
          • 2176

          #19
          Zitat von sommereiche111 Beitrag anzeigen
          .......Sollten sich die Eltern zum Zeitpunkt der Geburtsanzeige noch nicht auf einen Namen geeinigt haben, wird das Kind zunächst ohne Vornamen eingetragen.

          Der Vorname kann dann innerhalb von vier Wochen nachgetragen werden. Dieser ist dann allerdings verbindlich und kann später nicht willkürlich verändert werden. Fehlt der Vorname nach vier Wochen immer noch, protokolliert der Standesbeamte die Gründe für die Nicht-Benennung des Kindes. Den Eltern wird dann eine Nachfrist (in der Regel noch einmal vier Wochen) gewährt. ....

          Hallo,
          so ein Fall ist mir schon bei einem Großonkel vorgekommen. Er wurde am 14.6.1876 geboren und ohne VN eingetragen. Beim Standesamt wurde im Formular (Fließtext mit Ergänzungslücken) statt des Vornamens "noch nicht" (... Kind .... welches ... Vornamen noch nicht erhalten habe). Der Vater - mein Urgroßvater - erschien dann erst am 8.8. und teilte dem Standesbeamten den Vornamen Felix mit (sein eigener Rufname). Das ganze passierte also fast genau 23 einhalb Jahre vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

          Leider habe ich keine Ahnung, was da grade in der Familie los war. Ich weiß auch nicht, ob Felix junior nach seinem Vater benannt wurde oder nach dem Paten. Den kenne ich nicht.
          Grüße
          Gisela
          Ruths, Gillmann, Lincke,Trommershausen, Gruner, Flinspach, Lagemann, Zölcke, Hartz, Bever, Weth, Lichtenberger, von der Heyden, Wernborner, Machwirth, von Campen/Poggenhagen, Prüschenk von Lindenhofen, Reiß von Eisenberg, Möser, Hiltebrandt, Richshoffer, Unger, Tenner, von Watzdorf, von Sternenfels

          Kommentar

          • DoroJapan
            Erfahrener Benutzer
            • 10.11.2015
            • 2510

            #20
            Hallo,

            Zitat von sommereiche111 Beitrag anzeigen
            Hallo DoroJapan,

            "Geburtsbescheinigung mit Sterbevermerk".

            Viele Grüße

            Reinhard
            Ich glaube das sah damals so aus:
            https://szukajwarchiwach.pl/45/770/0...hl_7FF3PNvsoAg, oder ist das was ganz anderes (das ist eine Sterbeurkunde - auch da hat das Kind "noch keinen Vornamen" bekommen und ist auch verstorben)

            Zitat von GiselaR Beitrag anzeigen
            Hallo,
            Beim Standesamt wurde im Formular (Fließtext mit Ergänzungslücken) statt des Vornamens "noch nicht" (... Kind .... welches ... Vornamen noch nicht erhalten habe).

            Gisela
            ... mit dem Namen "noch nicht", dass hab ich auch schon in einer Geburtsurkunde gesehen. Daneben allerdings ein Randvermerk mit dem Namen.


            Liebe Grüße
            Doro
            Brandenburg: Lehmann: Französisch Buchholz; Mädicke: Alt Landsberg, Biesdorf; Colbatz/Kolbatz: Groß Köris; Lehniger, Kermas(s), Matzke: Schuhlen-Wiese(Busch)
            Schlesien: Neugebauer: Tschöplowitz+Neu-Cöln (Brieg); Gerstenberg: Pramsen; Langner, Melzer, Dumpich: Teichelberg (Brieg); Kraft: Dreißighuben (Breslau), Lorankwitz
            Pommern-Schivelbein: Barkow: Falkenberg; Bast: Bad Polzin
            Böhmen-Schluckenau: Pietschmann: Hainspach, Schirgiswalde; Kumpf: Alt Ehrenberg 243, 28; Ernst: Nixdorf 192

            Kommentar

            • assi.d
              Erfahrener Benutzer
              • 15.11.2008
              • 2676

              #21
              Bei mir steht das wie folgt in der Ahnentafel z.B. NN Loidl

              NN = no name
              Ich mache es genauso NN1 Müller. Ein weiteres, totgeborenes Geschwisterchen ist dann NN2 Müller.

              Geburts und Sterbedatum ist dann meist identisch. Der Geburtsort/Sterbeort ebenfalls. Alle weiteren Infos gebe ich unter "Zusatzinformationen" ein.

              Gruss
              Astrid

              Kommentar

              • Dunkelgraf

                #22
                genau genommmen ist eigentlich NN für sowas falsch, weil NN nicht für no name steht sondern für das lateinische nomen nominandum (Name noch zu nennen) und nicht wie viele meinen non nomen (kein Name)

                NN sollte also nur für Personen verwendet werden, die einen Namen haben, den man/ frau aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht kennt, und den man/frau später nachtragen kann. Bei Totgeborenen und ungetauften wird das wohl selten der Fall sein.

                Und wer jetzt sagt, ist doch egal, bei mir heißt NN nunmal no name, den muss man sicher auch fragen, ob z.B. bei ihm dann ziemlicher Blödsinn heißt und nicht zum Beispiel?



                Gruß
                Dunkelgraf

                Kommentar

                • Andrea1984
                  Erfahrener Benutzer
                  • 29.03.2017
                  • 2547

                  #23
                  Hallo Dunkelgraf.

                  Interessant, das habe ich so nicht gewusst, bezogen auf das NN.

                  Ich verwende es auch teilweise als Platzhalter z.B. (zum Beispiel), wenn ich den Namen einer Person nicht lesen kann oder weil der Name nicht im Kirchenbuch eingetragen ist.
                  Je weiter ich beim Forschen zurückgehe, desto weniger steht im Kirchenbuch drinnen.
                  Nur das allernotwendigste: Vorname und Familienname des Bräutigams, Vorname der Braut, allgemeine Anschrift also ein Ort bzw. ein Ortsteil ohne genaue Hausnummer, fertig.

                  HG = Herzliche Grüße

                  Andrea
                  Mühsam nährt sich das Eichhörnchen. Aufgeben tut man einen Brief.
                  Wenn man lange genug Ahnenforschung macht, bekommt man zu dem Ahnenschwund und den Toten Punkten eine Generationsverschiebung gratis dazu.

                  Kommentar

                  • AKocur
                    Erfahrener Benutzer
                    • 28.05.2017
                    • 1371

                    #24
                    Hallo,

                    ich kannte bisher von N.N. nur die Langform "Nomen nescio" (lat. für "Ich kenne den Namen nicht").

                    Hier mal der Link zur Wikipedia-Seite mit allen Langform-Varianten und der Entstehungsgeschichte (römisches Recht).

                    Wichtig ist, wie Dunkelgraf ja schon geschrieben hat, dass N.N. nicht "kein Name" bedeutet, sondern zusammengefasst in etwa "der Name wird nicht genannt". Es impliziert aber immer, dass es einen Namen gibt!

                    Wer unbedingt bei ein lateinisches Kürzel nutzen möchte, dem würde ich wohl eher zu "s.n." (= sine nomine = ohne Namen) raten.

                    LG,
                    Antje

                    Kommentar

                    • Asphaltblume
                      Erfahrener Benutzer
                      • 04.09.2012
                      • 1500

                      #25
                      Zitat von sommereiche111 Beitrag anzeigen

                      [...]


                      Ein anderes Thema ist der Missbrauch der Vornamen. Unter der NS-Herrschaft mussten alle Juden den Vornamen Sara (Frauen) oder Israel (Männer) tragen. Der bisherige Vorname wurde hintenangestellt. Ist das jemandem von Euch in seinen Unterlagen begegnet?

                      [...]

                      Viele Grüße

                      sommereiche111
                      In meinem eigenen Stammbaum nicht, aber in Geburtenbüchern hab ich das tatsächlich schon öfter gesehen. Für die Zwangsvornamen gab es tatsächlich Stempel, dazu gab es ebenfalls gestempelte Randvermerke mit von Hand ausgefüllten Leerstellen. Mir wird immer ganz kalt, wenn ich so etwas sehe.
                      Gruß Asphaltblume

                      Kommentar

                      • sommereiche111
                        Erfahrener Benutzer
                        • 24.11.2006
                        • 172

                        #26
                        Staatliche Zwangsnamen während der NS-Zeit

                        Zitat von Asphaltblume Beitrag anzeigen
                        In meinem eigenen Stammbaum nicht, aber in Geburtenbüchern hab ich das tatsächlich schon öfter gesehen. Für die Zwangsvornamen gab es tatsächlich Stempel, dazu gab es ebenfalls gestempelte Randvermerke mit von Hand ausgefüllten Leerstellen. Mir wird immer ganz kalt, wenn ich so etwas sehe.

                        Ich mag dieses Thema eigentlich gar nicht weiter ausführen. So schlimm finde ich das. Was mag wohl ein Jude empfunden haben, wenn er sich bei irgendeinem "Arier" mit seinem Zwangsnamen vorstellen musste? Welche Erniedrigung! Diese und weitere Vorstellungen erscheinen mir auch gruselig. Es ist ein großer Unterschied, wenn man lediglich darüber liest, als wenn man einem solchen Vorgang in der Realität begegnet.
                        Unabhängig davon wäre es für mich wertvoll ein solches Zeitzeugnis zu besitzen. Wer mag kann es mir gerne auch per PN schicken.

                        Ich weiche etwas vom Thema ab: Kürzlich erhielt ich einen sogenannten Personalbogen aus der DDR-Zeit. Ich war erschüttert, wie rücksichtslos intime Details und sogar die politische Einschätzung der eigenen Eltern abgefragt wurde! Wir können mehr als froh und dankbar sein, dass wir in einer anderen Welt leben.

                        Viele Grüße

                        sommereiche111
                        Ich suche nach Beyreuther, Birke, Boy, Gutte, Voigt und Wagner aus Merkwitz oder Umgebung + Brüllke, Klemke, Sandke und Vollmer - aus und um Crossen/Oder.

                        Kommentar

                        • Mr. Black
                          Erfahrener Benutzer
                          • 12.08.2009
                          • 760

                          #27
                          Ich habe einige dieser Fälle in den Standesamtsunterlagen gesehen und sogar in weit entfernten Seitenzweigen meiner Familie kam das vereinzelt vor; wenn eine evangelische Person eine jüdische ehelichte – allerdings nicht in allen Fällen. Ich habe im graphischen Ausdruck einen entsprechenden Vermerk eingefügt – aber übernommen habe ich diesen Unfug mit den "neuen Namen" natürlich nicht.

                          Alles Gute

                          Marcus
                          Just a drop of water in an endless sea. All we are is dust in the wind.
                          http://ahnensuche.wordpress.com/

                          Kommentar

                          • Verano
                            Erfahrener Benutzer
                            • 22.06.2016
                            • 7819

                            #28
                            Zitat von sommereiche111 Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            heute stieß ich bei den Todesfällen unter Nr. 25 auf einen Eintrag:

                            "ungetaufter Sohn ....
                            Wie bezeichnet Ihr solche Frühverstorbene?

                            Hallo,

                            ich schreibe Sohn Nachname, oder Tochter Nachname, bzw. wenn kein Geschlecht dabei steht, Kind und der Familienname.
                            Viele Grüße August

                            Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

                            Kommentar

                            • Phil53
                              Erfahrener Benutzer
                              • 09.06.2014
                              • 400

                              #29
                              Hallo,
                              ich schreibe anonymus / anonyma / anonymum (je nach er / sie / unbekannt) plus Familiennamen für Kinder, die keinen Namen bekommen haben, in der ergänzenden Notiz ob Totgeburt, 10 Minuten oder auch etwas älter geworden,
                              filius / filia / infans, wenn sie einen Namen bekommen haben - ich ihn aber nicht kenne.
                              Die abweichende Kleinschreibung, weil eben kein Name, sondern nur Platzhalter.


                              Zu dem zeitgeschichtlichen Thema: Die Stempel in den Standesamtsunterlagen sind mir auch schon wiederholt in den Eheurkunden aufgefallen, sie füllen je Ehepartner 1/4 der Seite!
                              Mitunter findet man aus der Nachkriegszeit ganz dezent einen kleinen weiteren Eintrag, der den vorgenannten Zusatz für ungültig erklärt...
                              Zuletzt geändert von Phil53; 30.10.2019, 20:21.
                              Freundliche Grüße
                              Bernward


                              immer auf der Suche nach weiteren HÜNERMUNDs
                              hier:
                              http://gedbas.genealogy.net/person/database/40584

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X