Hallo,
vermutlich lautet die Grundform "Haß". Diese ein bisschen wie ein "h" und ein "s" aussehende Buchstabenkombination wurde häufiger für das "ß" verwendet. Ob sie auch für ein doppeltes "s" verwendet wurde, vermag ich nicht zu sagen. In Kanzleischriften sah das Doppel-s meist anders aus. Vgl.
http://www.suetterlinschrift.de/Lese/Kanzlei1.htm In jedem Fall war der Name phonetisch kurz Haß oder Hass. Mangels in der fraglichen Zeit generell fehlender einheitlicher Rechtschreibung kommt der Frage "ß" oder "ss" praktisch keine Bedeutung zu.
Viele Grüße
Christian