Der Vorgang heißt juristisch "Einbenennung". Der Vater erteilt seinen FN ohne eine Vaterschaftsanerkennung. Eine Einbenennung steht einer Adoption nicht im Sinne des BGB gleich.
Randvermerk Geburtsurkunde allgemeine Frage
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Hallo, wie hier schon angedeutet wurde : der StA Heiratseintrag des Kindes von 1913 incl. Kopie von sämtlichen Aufgebotsunterlagen dazu könnte eventuell weiterhelfen. - War zumindest bei mir so, im identischen Zeitraum, in einem ähnlich gelagerten Fall, die Aufgebotsunterlagen waren ergiebig.
Grüße, Nebelmond
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