Randvermerk Geburtsurkunde allgemeine Frage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Opa98
    Erfahrener Benutzer
    • 26.04.2017
    • 1120

    #16
    Der Vorgang heißt juristisch "Einbenennung". Der Vater erteilt seinen FN ohne eine Vaterschaftsanerkennung. Eine Einbenennung steht einer Adoption nicht im Sinne des BGB gleich.
    ~Die Familie ist das Vaterland des Herzens~
    Guiseppe Mazzini

    Kommentar

    • marsen81
      Erfahrener Benutzer
      • 07.02.2018
      • 162

      #17
      Danke euch für die Einschätzungen dieser Sache. Mal sehen was daraus wird.
      Nippert - Schlesien
      Reibeholz - Schlesien
      Böhm - Sudetenland
      Kreutgen - Rheinland
      Bittlinsky - Rheinland

      Kommentar

      • Nebelmond
        • 03.09.2019
        • 535

        #18
        Hallo, wie hier schon angedeutet wurde : der StA Heiratseintrag des Kindes von 1913 incl. Kopie von sämtlichen Aufgebotsunterlagen dazu könnte eventuell weiterhelfen. - War zumindest bei mir so, im identischen Zeitraum, in einem ähnlich gelagerten Fall, die Aufgebotsunterlagen waren ergiebig.

        Grüße, Nebelmond

        Kommentar

        • marsen81
          Erfahrener Benutzer
          • 07.02.2018
          • 162

          #19
          Danke. Klingt Vielversprechend. Genau das war auch mein Gedanke bei der Frage. Danke nochmal an alle die geholfen haben.
          Nippert - Schlesien
          Reibeholz - Schlesien
          Böhm - Sudetenland
          Kreutgen - Rheinland
          Bittlinsky - Rheinland

          Kommentar

          Lädt...
          X