Hallo,
um zu einem Schluß der Diskussion zu kommen:
- Eine Namensänderung ist heutzutage nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
Das Wunschdenken reicht allein nicht aus, vor allem, wenn man sich von den übrigen Namensträgern abgrenzen möchte.
.
- Falls einer Namensänderung von "Bach" in "ahn der Bach" oder vielleicht auch zusammengeschrieben "Ahnderbach" aus "wichtigem Grund" stattgegeben würde, stelle man sich den damit verbundenen eigenen Aufwand vor, um auch sämtliche damit verbundenen Änderungen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen
(hat man auch niemanden und nichts vergessen?).
Zeit und Geld stehen dabei wohl in keinem vernünftigen Verhältnis zur Bestätigung der persönlichen Eitelkeit.