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Alt 02.06.2018, 10:22
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consanguineus consanguineus ist offline männlich
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Zitat:
Zitat von Alter Mansfelder Beitrag anzeigen
ein zwingender Beweis für die Großelternschaft ist das aber nicht.
Genaugenommen ist ja noch nicht einmal ein Stück Papier ein "zwingender Beweis". Noch nicht einmal der Augenzeugenbericht von der Zeugung (no pun intended), wenn es denn so etwas gäbe, wäre das.

Laut Kirchenbucheinträgen haben mein 3xUrgroßvater und seine Frau einige Monate nach der Geburt meines 2xUrgroßvaters geheiratet. Auffälligerweise sieht dieser vollkommen anders aus als seine vier Geschwister, die nach der Eheschließung geboren wurden. Es ist ganz offensichtlich, daß meine 3xUrgroßmutter ein Kind mit in die Ehe gebracht hat, was von einem anderen Mann stammte. Darüber wurde mündlich natürlich nichts überliefert. Und schriftlich schon gar nicht! Nach der "heiligen und unantastbaren Aktenlage" ist mein 2xUrgroßvater der Sohn meines 3xUrgroßvaters. Also, ich bin inzwischen weit davon entfernt, Kirchenbucheinträge als "Beweis" für irgendetwas anzusehen...
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Joh. Christian KROHNFUSS, Jäger, * um 1790
Carl KRÜGER, Amtmann in Bredenfelde, * um 1700
Georg Melchior SUDHOFF, Pächter in Calvörde, * um 1680
Ludolph ZUR MÜHLEN, Kaufmann in Bielefeld, * um 1650
Dorothea v. NETTELHORST a. d. H. Kapsehden, * um 1600
Thomas SCHÜTZE, Bürgermeister in Wernigerode 1561
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