Hallo zusammen,
vor einigen Tagen rief ich im Stadtarchiv Halle an und
erkundigte mich über Meldekarten für den Zeitraum 1938 - 1950.
Man bejahte teilweise die Archivierung der alten Meldekarten, doch blieb meine Freude
jäh im Hals stecken. Nach Auskunft des Mitarbeiters bekommt man selber keinen Einblick
in die Meldekartei! Das bedeutet, man muss einen schriftlichen Antrag stellen und bekommt
dann entsprechende Angaben heraus geschrieben und das zu einer sehr hohen Bearbeitungsgebühr / pro 1/2 Std.
Angeblich würden auch Infos auf den Karten enthalten sein, die nicht für Familienmitglieder / Außenstehende /
Öffentlichkeit bestimmt sind.
Nur verstehe ich das alles nicht, in vielen Bundesländern hat man persönliche Einsichtnahme und man darf
diese sogar auch kopieren.
Gibt es hierzu generell gesetzliche Regelungen oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
Bei "Google" habe ich schon geschaut, doch finde ich immer nur Infos, was alles auf einer Meldekarte enthalten ist.
Viele Grüße Mariolla
vor einigen Tagen rief ich im Stadtarchiv Halle an und
erkundigte mich über Meldekarten für den Zeitraum 1938 - 1950.
Man bejahte teilweise die Archivierung der alten Meldekarten, doch blieb meine Freude
jäh im Hals stecken. Nach Auskunft des Mitarbeiters bekommt man selber keinen Einblick
in die Meldekartei! Das bedeutet, man muss einen schriftlichen Antrag stellen und bekommt
dann entsprechende Angaben heraus geschrieben und das zu einer sehr hohen Bearbeitungsgebühr / pro 1/2 Std.
Angeblich würden auch Infos auf den Karten enthalten sein, die nicht für Familienmitglieder / Außenstehende /
Öffentlichkeit bestimmt sind.
Nur verstehe ich das alles nicht, in vielen Bundesländern hat man persönliche Einsichtnahme und man darf
diese sogar auch kopieren.
Gibt es hierzu generell gesetzliche Regelungen oder ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
Bei "Google" habe ich schon geschaut, doch finde ich immer nur Infos, was alles auf einer Meldekarte enthalten ist.
Viele Grüße Mariolla
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