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Alt 01.02.2017, 21:43
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scheuck scheuck ist offline weiblich
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Hallo, zusammen!

Diese unehelichen Kinder sind mir ein ewiges Rätsel - Bei der Vielzahl an unehelichen Kindern, die ich in meiner direkten Linie aufzuweisen habe, kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass jemand "schief angesehen" wurde.

Ich nenne mal nur zwei Beispiele:

eine 1806 geborene Frau hat FÜNF uneheliche Kinder; *1829, *1833, *1835, *1838 und *1840; offenbar haben alle das Kindesalter überlebt.
Sämtliche Einwohnerlisten liegen mir vor, es heißt darin immer, die Mutter sei ohne Stand und Gewerbe. Kein einziger Hinweis darauf, dass sie als Magd usw. Geld verdient hat. - Ihre Schwestern sind alle verheiratet, demnach kann es doch auch nicht sein, dass man sich Heiraten "nicht leisten" konnte.
Die Mutter dieser 5 Kinder hat nie geheiratet; auf welche Weise sie die Kinder "durchgebracht" haben mag, ist mir unverständlich. - Vielleicht war dafür die zweite Ehefrau ihres Vaters "zuständig"?

Aber ...

Aus der zweiten Ehe des Vaters gibt es einen weiteren "Fall"; dabei geht es um DREI uneheliche Kinder; *1839 (Zwillinge), *1844 und *1847, wobei das letzte Kind eine Totgeburt war. - Dasselbe "Spiel"; keine Arbeit, keine spätere Heirat.

Die dritte uneheliche Mutter ist eine Schwester, ebenfalls aus der zweiten Ehe ihres Vaters; da gibt es "nur" EIN uneheliches Kind, *1846. - Diese Mutter arbeitet als Magd und heiratet später.

Wie mag es damals mit "Alimenten" ausgesehen haben? Es ist doch unvorstellbar, dass eine 1789 geborene Witwe letztlich für zwei unverheiratete, "arbeitslose" Töchter mit zusammen mindestens ACHT unehelichen Kindern "zuständig" war, oder? - Soweit aber nur der "praktische Aspekt" ...

Bei "Unschicklichkeit" oder "schiefem Gucken" hätte sich diese Familie doch gar nicht mehr aus dem Haus trauen dürfen
DAS ist aber nur der absolute "Rekord", ein bis zwei uneheliche Kinder habe ich zu der Zeit reichlich!
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Herzliche Grüße
Scheuck
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