Beruf: Artmann

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  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15113

    #16
    Arteisen = Pflugschar https://fwb-online.de/lemma/arteisen.s.2n?q=Art&page=1
    Artacker = pflügbares Feld https://fwb-online.de/lemma/artacker.s.0m?q=Art&page=1

    arthaft/arthaftig = pflügbar, landwirtschaftlich nutzbar
    Bedeutung, Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von arthaft auf fwb-online nachschlagen. Wörterbuch der frühneuhochdeutschen Sprache, des früheren, alten Deutsch.

    Bedeutung, Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von arthaftig auf fwb-online nachschlagen. Wörterbuch der frühneuhochdeutschen Sprache, des früheren, alten Deutsch.


    hier wird 1568 von Art-Lohn gesprochen:
    Bedeutung, Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von artlon, artlohn auf fwb-online nachschlagen. Wörterbuch der frühneuhochdeutschen Sprache, des früheren, alten Deutsch.
    Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 07.12.2017, 14:46.
    Viele Grüße

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    • henrywilh
      Erfahrener Benutzer
      • 13.04.2009
      • 11784

      #17
      Ein Lob für die fleißige Arbeit.
      Allein - ich sehe noch keinen Durchbruch zur wirklichen Klärung.
      Schöne Grüße
      hnrywilhelm

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      • Anna Sara Weingart
        Erfahrener Benutzer
        • 23.10.2012
        • 15113

        #18
        Zitat aus Thüringen im 16. Jht.:

        "Der Hofmann soll hiermit schuldig und pflichtig sein, alles erwachsen Getreide zum Kulm an Körnern dem Amte zuständig, gen Saalfeld ins Amt, dazu jedes Jahr über 30 Fuder Mist für die Weinberge zu führen, und was man darüber mehr in die Weinberge bedürftig, soll ihm verlohnet werden. So viel er aber auf die Artäcker jährlich führen thut, davon pflegt man ihm nichts zu geben."

        Quelle: O. Kius: Die thüringische Landwirthschaft im 16. Jahrhundert. In: Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik. 1864
        Viele Grüße

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        • Huber Benedikt
          Erfahrener Benutzer
          • 20.03.2016
          • 4650

          #19
          Naja im Eifer , möglichst viele Art- gerechte Worte zu finden geht halt leicht die Fragestellung verloren.

          Zurück zum topic

          Artmann = Ackersmann / Ackerer

          Handwörterbuch der Dt. Sprache A-K Seite 81
          Angehängte Dateien
          Zuletzt geändert von Huber Benedikt; 07.12.2017, 15:14.
          Ursus magnus oritur
          Rursus agnus moritur

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          • Anna Sara Weingart
            Erfahrener Benutzer
            • 23.10.2012
            • 15113

            #20
            Arthmann

            "Arthmann" in: "Die Landwirtschaftsgesetze des Herzogthums Gotha" (Thüringen, 1847)
            Siehe:
            Angehängte Dateien
            Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 07.12.2017, 16:09.
            Viele Grüße

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            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 15113

              #21
              Der Arthmann ist - in dem Text von 1847 - nicht Acker-Besitzer oder Pächter, sondern jemand der den Acker eines Anderen pflügt u. bestellt.
              Ob das Wort 1600 noch anders zu verstehen war weiß ich nicht.
              Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 07.12.2017, 16:14.
              Viele Grüße

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              • henrywilh
                Erfahrener Benutzer
                • 13.04.2009
                • 11784

                #22
                Nach all dem darf man wohl sagen, dass

                1. der GenWiki-Artikel zu "Artmann" richtig schlecht ist und
                2. nach dem Maßstab der Wahrscheinlichkeit der thüringische "Artmann" ein "Ackerer", "Ackersmann" o.ä. war.

                Nachtrag: In 17. Jh. (nach dem gefragt ist) ist das durchaus ein Bauer, wenn auch ein "kleiner".
                Zuletzt geändert von henrywilh; 07.12.2017, 16:12.
                Schöne Grüße
                hnrywilhelm

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                • henrywilh
                  Erfahrener Benutzer
                  • 13.04.2009
                  • 11784

                  #23
                  Lustig:
                  ASW und ich haben gleichzeitig noch einmal etwas hinzugefügt und uns dadurch - quasi angenähert.
                  Schöne Grüße
                  hnrywilhelm

                  Kommentar

                  • Huber Benedikt
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.03.2016
                    • 4650

                    #24
                    zu 1) Zustimmung (es war halt das was ich auf Anhieb fand;-(((
                    zum Nachtrag: siiehe #2 ....Kleinbauer
                    Ursus magnus oritur
                    Rursus agnus moritur

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                    • Anna Sara Weingart
                      Erfahrener Benutzer
                      • 23.10.2012
                      • 15113

                      #25
                      Wieso interpretiert Ihr es als KLEINbauer ???

                      Ackersmann/Artmann bedeutete früher doch wohl einfach Bauer, oder?
                      Viele Grüße

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                      • henrywilh
                        Erfahrener Benutzer
                        • 13.04.2009
                        • 11784

                        #26
                        Du hast recht, dass es zu dieser Spezifizierung keine Begründung gibt.

                        Wirklich schade, dass wir keine Textstelle aus dem 17. Jh. (am besten noch aus Thüringen) über einen "Artmann" haben.

                        Wie schwierig die Sache ist, liebe/r AWS, siehst du auch daran, dass du in dem Artmann des 17. Jh. etwas ganz anderes siehst als in #21 im Artmann des 19. Jh.
                        Zuletzt geändert von henrywilh; 07.12.2017, 17:37.
                        Schöne Grüße
                        hnrywilhelm

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                        • Anna Sara Weingart
                          Erfahrener Benutzer
                          • 23.10.2012
                          • 15113

                          #27
                          Ludwig Hertel (1895): Thüringer Sprachschatz. Sammlung mundartlicher Ausdrücke aus Thüringen
                          darin:
                          Artmann = der fremdes Feld um Lohn beackert
                          Artlohn = Lohn für die Bestellung eines fremden Ackers
                          Angehängte Dateien
                          Viele Grüße

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                          • Anna Sara Weingart
                            Erfahrener Benutzer
                            • 23.10.2012
                            • 15113

                            #28
                            Zitat von Huber Benedikt Beitrag anzeigen
                            ... Artmann = Ackersmann / Ackerer
                            Handwörterbuch der Dt. Sprache A-K Seite 81
                            Diese Gleichsetzung steht so nicht in der angegebenen Quelle.
                            Daher muss man stattdessen - Stand unseres Wissens - interpretieren:
                            Artmann = der fremdes Feld um Lohn beackert
                            Viele Grüße

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                            • henrywilh
                              Erfahrener Benutzer
                              • 13.04.2009
                              • 11784

                              #29
                              1) Ja, die Stelle im "Thüringischen Sprachschatz" ist eindeutig.

                              2) Die Stelle im "Handwörterbuch der Deutschen Sprache", die HB anführt, setzt die Wörter "Artmann", "Ackersmann", "Ackerer" zweifellos in die gleiche Bedeutung. Was gewisse Probleme macht, weil man auch "Ackerer" im Sinne von "Bauer" findet.

                              (Eine Katastrophe wieder bei GenWiki:
                              "Ackermann
                              Berufsbezeichnung
                              Bedeutung
                              "Landwirt, Knecht in der Landwirtschaft [...], alte Bezeichnung des ackernden Bauern im Dienste eines Grundherrn"
                              Zitat Ende.
                              Katastrophe, weil es absurd ist, >Landwirt<,>Bauer im Dienste eines Grundherren< (was fast alle Bauern über Jahrhunderte waren) und >Knecht< alles in einen Topf zu werfen. Das ist keine Erklärung, sondern Mist.)

                              3) Die Stelle aus den "Landwirthschaftsgesetzen" spricht auch für den Artmann als Lohn-Ackerer auf fremdem Boden.

                              Alle Stellen sind aus dem 19. Jh., so dass wir keine absolute Gewissheit über die Wortbedeutung im 17. Jh. haben, aber die einhelligen Stellen sind immerhin aus Thüringen.

                              Also: Punktsieg für
                              "Artmann = der fremdes Feld um Lohn beackert" - oder?
                              Zuletzt geändert von henrywilh; 08.12.2017, 00:06.
                              Schöne Grüße
                              hnrywilhelm

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                              • Friedrich
                                Moderator
                                • 02.12.2007
                                • 11326

                                #30
                                Moin Henry,

                                Zitat von henrywilh Beitrag anzeigen
                                Also: Punktsieg für
                                "Artmann = der fremdes Feld um Lohn beackert" - oder?
                                Du kommst aber jetzt hoffentlich nicht auf die Idee, daß ich als Moderator dieses Forum im vorliegenden Fall Schiedsrichter spielen soll... Bin juristisch unbewandert.

                                Friedrich
                                "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                                (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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