Übersetzungshilfe

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  • ForscherBernd
    • Heute

    [gelöst] Übersetzungshilfe

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt:
    Ort und Gegend der Text-Herkunft:
    Namen um die es sich handeln sollte:




    Guten Abend zusammen,
    hier habe ich einen Eintrag im Geburtsregister, der Jahre danach einen Nachtrag einer erfolgten Adoption mit Namensänderung erhalten hat.
    Ich kann da einiges nicht lesen, was ich habe:

    Lt. Mitteilung des Standesamtes (?) Neusalz lt. 18.11.35 ............ .............
    Kind Ingeborg Faulhaber vom 2. März 1935 ab den ................... "Kuschke" infolge ................... .............. ............ Schiffer Paul Bernhard Alfred Kuschke in Neusalz ........str. 9 ............... Neusalz den 19.3.1935

    Sieht nicht viel aus, aber ich bedanke mich schon mal im voraus
    und wünsche noch ein schönes Wochenende
    Bernd
    Angehängte Dateien
  • Delilah
    Erfahrener Benutzer
    • 15.02.2011
    • 312

    #2
    Hallo,

    leider ist der Ausschnitt etwas undeutlich, aber ich probiere es mal.

    Lt. Mitteilung des Standesamtes (?) Neusalz lt. 18.11.35 FÜHRT DAS NEBENBEZEICHNETE ............ .............
    Kind Ingeborg Faulhaber vom 2. März 1935 ab den ...FAMILIENNAMEN............... "Kuschke" infolge ....NAMENSERTEILUNG? DURCH DEN SCHLOSSER Paul Bernhard Alfred Kuschke in Neusalz ...BERKHAUSER?.....str. 9 ............... Neusalz den 19.3.1935

    LG Delilah

    Kommentar

    • ForscherBernd

      #3
      Gute Hilfe

      Vielen Dank Delilah,
      ich denke, es kommt schon gut hin.
      Das Original ist kam zu lesen, da es aus einer Kopie herauskopiert ist. Ich habe es etwas geschärft damit Buchstaben unterschieden werden können.

      Aber toll von Dir
      Gruß Bernd

      Kommentar

      • Horst von Linie 1
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2017
        • 19752

        #4
        Ich lese:
        Breslauer Straße 7
        Berichtigt
        Petruschke
        Küster
        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

        Und zum Schluss:
        Freundliche Grüße.

        Kommentar

        • ForscherBernd

          #5
          Danke Horst

          Kommentar

          • mabelle
            Erfahrener Benutzer
            • 09.10.2017
            • 722

            #6
            Zitat von ForscherBernd Beitrag anzeigen
            Quelle bzw. Art des Textes:
            Jahr, aus dem der Text stammt:
            Ort und Gegend der Text-Herkunft:
            Namen um die es sich handeln sollte:


            Guten Abend zusammen,
            hier habe ich einen Eintrag im Geburtsregister, der Jahre danach einen Nachtrag einer erfolgten Adoption mit Namensänderung erhalten hat.
            Ich kann da einiges nicht lesen, was ich habe:

            Lt. Mitteilung des Standesamtes (?) Neusalz lt. 18.11.35 ............ .............
            Kind Ingeborg Faulhaber vom 2. März 1935 ab den ................... "Kuschke" infolge ................... .............. ............ Schiffer Paul Bernhard Alfred Kuschke in Neusalz ........str. 9 ............... Neusalz den 19.3.1935

            Sieht nicht viel aus, aber ich bedanke mich schon mal im voraus
            und wünsche noch ein schönes Wochenende
            Bernd
            Hallo Bernd,

            da ist keine Rede von einer Adoption. Eine Namensänderung in dieser Form kommt in meiner Familie auch ein paar Mal vor, auch bei meiner Mutter. Hier handelt es sich in der Regel um Kinder aus nichtehelichen Beziehungen, die entweder durch die spätere Ehe der leiblichen Eltern den Familiennamen erhielten, oder durch eine spätere Heirat mit anderen Person. Mir hatte man das als Kind wohl der Einfachheit halber auch als Adoption erklärt, aber das hat sich im Nachhinein als nicht zutreffend erwiesen. Der wesentliche Unterschied ist, dass der leibliche Vater weiterhin seiner Unterhaltspflicht nachkommen muss, Erbansprüche gegenüber dem neuen Familienvater bestehen nicht.

            Das Verfahren ist bis heute weitgehend unverändert im BGB definiert.

            Viele Grüße
            mabelle
            Axinger: Michelsneukirchen, Aipoln, Pittsburgh, Pennsylvania, USA
            Bezold: Eckenhaid/Eckental, Eschenbach, Tirschenreuth, Moosburg, Ebersberg, Kitzingen, Landshut, Halle-Saale, Duisburg, Hudson, New Jersey, USA
            Krömer: Bieskau, Schweidnitz, Schlesien
            Meißner: Lauterbach, Großkonreuth
            Rother: Königszelt, Költschen, Schweidnitz, Schlesien
            Thamm: Peterwitz, Saarau, Schlesien

            Kommentar

            • ForscherBernd

              #7
              Danke mabelle

              Guten Morgen mabelle und hallo an alle,

              diesen Ausdruck "Adoption" habe ich von mir aus verwendet mabelle, weil ich eben den Vorgang wie Du ihn beschrieben hast nicht kenne. Habe in der kompletten Großfamilie auch nur diesen einen Fall und lesen kann ich da sowieso nicht alles.

              Danke marbelle für die Aufklärungen und ich werde in meinem Familienbuch dies in meinem Text korrigieren.

              Danke marbelle und danke an alle.
              Bernd

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