Thema: Krankenakte
Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 11.05.2017, 10:25
Benutzerbild von scheuck
scheuck scheuck ist offline weiblich
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2011
Beiträge: 4.370
Standard

Hallo, Adina!

Ganz abgesehen von der Schwierigkeit, das richtige Heim zu finden, fürchte ich, dass man dort 30 Jahre nach Tod des Bewohners/Patienten nichts mehr finden wird.
Krankenhäuser sind verpflichtet, 30 Jahre zu archivieren, ob das bei Heimen genauso ist, weiß ich nicht, denke aber, dass diese Frist da auf keinen Fall länger sein wird.

Der Datenschutz beträgt meines Wissens 30 Jahre nach Tod, das sollte also kein Problem sein, aber ...
__________________
Herzliche Grüße
Scheuck
Mit Zitat antworten