Hallo Zusammen,
ich habe wirklich keine Ahnung ob mir jemand hier weiterhelfen kann, dennoch versuche ich mein Glück. Kurz zum Sachverhalt:
Von 1949 bis Ende 1950 erschien auf Veranlassung des Zentral-Justizamtes für die Britische Zone (Besatzungsbehörde) in der britischen und amerikanischen Besatzungszone die "Verschollenheitsliste für die britische und amerikanische Besatzungszone und die Länder Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzoller"
Darin wurden alle Todeserklärungsverfahren und Beschlüsse in dieser Zeit veröffentlicht. Da diese Listen auch sehr interessante genalogische Quellen sind, kam der Gedanke nach einer Digitalisierung und Indexierung auf.
Nach Kontaktaufnahme mit der Bayerischen Staatsbibliothek in München war man dort durch aus bereit, die Listen zu digitalisieren. Als eigentlich "amtliches Werk" wäre dies auch kein Problem. Nun kam leider das Problem auf, dass man die Rechtsnatur des "Zentral-Justizamt" nicht beurteilen kann als Urheber der Listen und auch auf welcher Grundlage man diese veröffentlicht hat.
Nachfolgend ein Auszug aus der E-Mail hierzu:
Ich weiß in dieser Thematik dürften sich nur wenig auskennen, aber sieht jemand einen Kniff oder eine gute fundierte Begründung wie man der Bibliothek hier weiterhelfen kann?
Die Grundlage sehe ich in dem "Gesetz über die Bekanntmachung in Fällen der Kriegsverschollenheit" die in jeweiligen Ländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten erlassen wurde (siehe Anhang 1). Als Beispiel das diese Todeserklärungen im dem o. g. Werk veröffentlicht werden musste, siehe Anhang 2, der angefügt der Gesetzestext aus Bayern. Dieser dürfte gleichlautend in den anderen Ländern erlassen worden sein.
Ich hoffe ihr habt auch noch einige gute Argumente. Auch zur Rechtsnachfolge vom Zentral-Justizamt und auch dem Urheberrecht für Besatzungsbehörden.
Danke!!
Gruß Alex
ich habe wirklich keine Ahnung ob mir jemand hier weiterhelfen kann, dennoch versuche ich mein Glück. Kurz zum Sachverhalt:
Von 1949 bis Ende 1950 erschien auf Veranlassung des Zentral-Justizamtes für die Britische Zone (Besatzungsbehörde) in der britischen und amerikanischen Besatzungszone die "Verschollenheitsliste für die britische und amerikanische Besatzungszone und die Länder Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzoller"
Darin wurden alle Todeserklärungsverfahren und Beschlüsse in dieser Zeit veröffentlicht. Da diese Listen auch sehr interessante genalogische Quellen sind, kam der Gedanke nach einer Digitalisierung und Indexierung auf.
Nach Kontaktaufnahme mit der Bayerischen Staatsbibliothek in München war man dort durch aus bereit, die Listen zu digitalisieren. Als eigentlich "amtliches Werk" wäre dies auch kein Problem. Nun kam leider das Problem auf, dass man die Rechtsnatur des "Zentral-Justizamt" nicht beurteilen kann als Urheber der Listen und auch auf welcher Grundlage man diese veröffentlicht hat.
Nachfolgend ein Auszug aus der E-Mail hierzu:
Wir teilen Ihre fachlich-historischen Erwägungen vollkommen und danken Ihnen für die aufschlussreichen Informationen auch zur rechtlichen Einordnung.
Wir mussten die Frage aber unserem Justiziariat vorlegen. Sie haben recht, heute würde eine solche Veröffentlichung als "amtliches Werk" nach § 5 Abs. 2 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
Die hier in Rede stehende Verschollenheitsliste wurde aber vom "Zentral-Justizamt der Britischen Zone" herausgegeben, dessen Funktionen bereits 1950 vom Bundesministerium der Justiz übernommen wurden (zur Behördengeschichte: <https://www.deutsche-digitale-biblio...FLE5F64DSOI7DV>).
Auch wenn nach allgemeiner Einschätzung die heutige Rechtslage auf die Publikation von 1949/50 übertragbar scheint, ist es uns ohne tiefere rechtshistorische Recherche nicht möglich, zu bestimmen, welche Rechtsnatur das "Zentral-Justizamt der Britischen Zone" hatte und auf welcher Grundlage es die Verschollenheitsliste veröffentlicht hat. Unser Justiziariat hat uns daher leider keine Freigabe für die Digitalisierung erteilt.
Ich bedaure sehr, Ihnen in diesem Fall vorerst keinen positiven Bescheid geben zu können. Sollten Sie selbst noch mehr in Erfahrung bringen können, das unsere Bedenken möglicherweise zerstreut oder auch wir zu weitergehenden Recherchen kommen, sind wir gern bereit, den Faden wieder aufzunehmen.
Wir mussten die Frage aber unserem Justiziariat vorlegen. Sie haben recht, heute würde eine solche Veröffentlichung als "amtliches Werk" nach § 5 Abs. 2 UrhG keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
Die hier in Rede stehende Verschollenheitsliste wurde aber vom "Zentral-Justizamt der Britischen Zone" herausgegeben, dessen Funktionen bereits 1950 vom Bundesministerium der Justiz übernommen wurden (zur Behördengeschichte: <https://www.deutsche-digitale-biblio...FLE5F64DSOI7DV>).
Auch wenn nach allgemeiner Einschätzung die heutige Rechtslage auf die Publikation von 1949/50 übertragbar scheint, ist es uns ohne tiefere rechtshistorische Recherche nicht möglich, zu bestimmen, welche Rechtsnatur das "Zentral-Justizamt der Britischen Zone" hatte und auf welcher Grundlage es die Verschollenheitsliste veröffentlicht hat. Unser Justiziariat hat uns daher leider keine Freigabe für die Digitalisierung erteilt.
Ich bedaure sehr, Ihnen in diesem Fall vorerst keinen positiven Bescheid geben zu können. Sollten Sie selbst noch mehr in Erfahrung bringen können, das unsere Bedenken möglicherweise zerstreut oder auch wir zu weitergehenden Recherchen kommen, sind wir gern bereit, den Faden wieder aufzunehmen.
Die Grundlage sehe ich in dem "Gesetz über die Bekanntmachung in Fällen der Kriegsverschollenheit" die in jeweiligen Ländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten erlassen wurde (siehe Anhang 1). Als Beispiel das diese Todeserklärungen im dem o. g. Werk veröffentlicht werden musste, siehe Anhang 2, der angefügt der Gesetzestext aus Bayern. Dieser dürfte gleichlautend in den anderen Ländern erlassen worden sein.
Ich hoffe ihr habt auch noch einige gute Argumente. Auch zur Rechtsnachfolge vom Zentral-Justizamt und auch dem Urheberrecht für Besatzungsbehörden.
Danke!!
Gruß Alex
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