29.10.2019, 20:25
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Benutzer
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Beiträge: 43
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Zitat:
Zitat von Niederrheiner94
Guten Abend!
Wahrscheinlich gar nicht. Die Sterbeurkunde befindet sich noch in der Sperrfrist (30 Jahre) beim Standesamt und Du hast kein Recht auf eine Auskunft, da Du nicht in direkter Linie mit ihr verwandt bist. Versuchen kannst Du es aber dennoch.
Viele Grüße
Fabian
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Danke trotzdem
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