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Alt 26.07.2020, 12:43
Kai M Kai M ist offline
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Hallo Edith,

auf der Seite der evangelisch-lutherischen Landeskirche Sachsen kannst du es nachlesen:

https://www.evlks.de/service/landesk...hiv/benutzung/

Zitat:
Eintragungen in Kirchenbüchern ab dem 1. Januar 1876 haben nicht mehr den Charakter von Personenstandsdaten, sondern beurkunden ausschließlich kirchliche Amtshandlungen. Für Anträge betreffend Personenstandsdaten ab diesem Zeitpunkt verweisen wir daher auf die Zuständigkeit der Standesämter bzw. Kommunalarchive.
Leider gibt sich das Archiv wirklich alle Mühe diesem Grundsatz nachzukommen. Selbst in den Indices werden die Namen ab 1876 unkenntlich gemacht.

Viele Grüße
Kai
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