Quellengaben aus Familienstammbuch - Wie erfassen?

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  • sandberm
    Benutzer
    • 31.03.2014
    • 27

    Quellengaben aus Familienstammbuch - Wie erfassen?

    Ich habe erst vor kurzem mit der Erforschung meiner Familie begonnen. Der Ausgangspunkt war der Fund eines Familienstammbuches.

    Ich beginne damit die Angaben aus dem Familienstammbuch, die bis ca. 1780 zurückgehen, in mein Genealogieprogramm (Ages) zu übertragen und dort auch die Quellen zur erfassen.
    Meine Frage:
    Als Quelle für die jeweiligen Angaben kann ich nun das Familienstammbuch selbst samt Seitenzahl übernehmen. Bei den jeweiligen Einträgen zu Geburt, Taufe und Tod sind im Familienstammbuch aber auch die Registereinträge der Standesämter bzw. Kirchenbücher zu diesen Ereignissen aufgeführt. Ist es sinnvoll diese zwei Fundstellen als jeweils zwei Quellen einzutragen oder diese zu einem Quelleneintrag zu vereinen?

    Meine Überlegung: Die Hinterlegung von jeweils zwei separaten Quellen würde eine spätere Verifizierung der Angaben (Suche in den Original Quellen, z.B. Kirchenbüchern) sicher erleichtern, da ich bei der Primärquelle (z.B. das im Familienstammbuch referenzierte Geburtenregister) hinterlegen kann, wo ich diese Originalquelle finden kann (Archiv oder Verwahrstelle des Kirchenbuches).

    Denke ich (als Anfänger) zu kompliziert oder bin ich auf der "richtigen" Fährte?
    FN Sandberg: Crossen/Oder, Giekau (Holstein), Plön (Holstein), Lütjenburg (Holstein), Eckernförde, Bochum / FN Litzenberg: Plön (Holstein) / FN Klugert, FN Fleck: Crossen/Oder / FN Abert, FN Vorndran, FN Reinhard/Reinhart, FN Grünewald, FN Enders: Unterfranken, speziell Oberweissenbrunn (Grabfeld) / FN Steingaß, FN Patten: Gräfrath und Wald (Solingen), Köln, Westerwald / FN Tietz: Woldegk, Sophienwalde (Neumark)
  • Schubi
    Benutzer
    • 26.02.2009
    • 12

    #2
    Hallo sandberm!
    Ich denke ganz falsch liegst du da nicht. Streng genommen besteht die Möglichkeit, dass beim Erstellen des Familienbuches Fehler unterlaufen sind (davon gehe ich aber nicht aus). So wäre es korrekt wenn du das Familienbuch mit Seite als Quelle hinterlegst (die dort eingetragenen Registernummern könntest du als Notiz mit übernehmen) und später z.B. noch eine Kopie aus dem Geburts-/Taufregister o.ä. als extra Quelle nennst.
    Also du denkst zumindest nicht komplizierter als ich...

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    • holsteinforscher
      Erfahrener Benutzer
      • 05.04.2013
      • 2491

      #3
      Hallo aus Kiel,
      letzlich wird eine Genealogie dann wertvoll, wenn man zu den
      Ereignissen auch die genaue Quelle/n, Fundort/e usw. benennen kann.
      Je nach Programm kann man dann zielgerichtete Auswertungen vor-
      nehmen.
      Hinsichtlich einer späteren Abgabe in ein Archiv sind diese Angaben oft-
      mals eine unverzichtbareVoraussetzung.
      LG. Roland
      Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
      Roland...


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      • Acanthurus
        Erfahrener Benutzer
        • 06.06.2013
        • 1657

        #4
        Hallo, ich würde für die übernommenen Angaben ausschließlich das Stammbuch als Beleg angeben. Die Angaben kannst du um Hinweise zur den im Stammbuch angegebenen Quellen ergänzen. Aufgabe sollte es dann sein, die Stammbuchangaben zu überprüfen und durch Originalquellen zu ergänzen/zu ersetzen.

        Eine direkte Angabe von nicht eingesehen Primärquellen würde ich unterlassen. Das ist einerseits formal unsauber und wird praktisch zu Problemen führen, wenn die tatsächlich eingesehene Primärquellenangabe mit der nicht eingesehen konkurriert.

        Du solltest im Übrigen bis zum Beweis des Gegenteils davon ausgehen, dass bei der Erstellung des Stammbuches Fehler unterlaufen sind. Das haben solche Dokumente so an sich ...

        Grüße, Acanthurus

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        • Xtine
          Administrator
          • 16.07.2006
          • 28326

          #5
          Hallo Sandberm,

          Du kannst ja das Familienstammbuch als Hauptquelle angeben und dann bei jedem Ereignis als Textauszug die Angaben der Standesamtsregister eintragen.
          Wenn Du die Angaben dann bestätigt hast, nimmst Du das StA Register als eigene Quelle auf.
          Viele Grüße .................................. .
          Christine
          sigpic .. .............
          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
          (Konfuzius)

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          • fbehse
            Erfahrener Benutzer
            • 18.04.2011
            • 725

            #6
            Hallo,

            ich denke auch, man sollte die Quellenangabe nur für persönlich eingesehene und verifizierte Quellen nutzen und die anderen ungeprüften Quellen als Notiz hinterlegen. Ich persönlich versehe solche Angaben dann immer noch mit dem Präfix TV: (To Validate), dann kann ich später gezielt danach suchen.
            Viele Grüße,
            Florian
            -----------------------------------------------------------------------------------------------
            Meine private Ahnenforschungswebseite: www.florian-behse.de
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            • M. Lützeler
              Erfahrener Benutzer
              • 16.11.2009
              • 214

              #7
              Stammbücher, Quellenangaben in Listen und Büchern, selbst Randvermerke behördlicher Registereinträge weisen IMMER WIEDER mal Fehler auf: Von Zahlendrehern über falsche Jahres-/ Ortsangaben bis zu falschen Zuweisung von Eltern(teilen)!!

              Es ist definitiv ein Fehler, davon auszugehen, so etwas sei fehlerfrei ;-)

              Grüße

              Matthias

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              • Gertrud Dinse
                Erfahrener Benutzer
                • 09.02.2013
                • 981

                #8
                Ich habe einen ähnlichen Fall. Es gibt nur noch das Familienbuch als Quelle. Alle entsprechenden Bücher sind im Krieg verschollen. Ich hab mich jetzt entschlossen hinter die Namen Fragezeichen zu setzen.

                Nebenbei- auch der Pfarrer/Beamte ist nur ein Mensch und kann Fehler machen. Und wenn er von Angehörigen bei der Aufnahme des entsprechenden Falles falsche bzw. unzureichende Angaben bekommt, dann kann er auch nur dieses fehlerhafte vermerken.
                Ergo: Sicher ist nix.

                Gertrud

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                • rigrü
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.01.2010
                  • 2559

                  #9
                  Einfache Lösung (Beispiel):

                  "Pfarrarchiv ..., Sterberegister Nr. 1/1800, laut Familienstammbuch ..., S. ..."

                  Da steckt alles drin, was man wissen muss. Die bloße Angabe des Familienstammbuchs als Quelle hilft ja nur, wenn man das Buch auch vorliegen hat.
                  rigrü

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                  • Schubi
                    Benutzer
                    • 26.02.2009
                    • 12

                    #10
                    Hm, die Lösung gefällt mir!

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