Hallo,
auf der mir vorliegenden Geburtsurkunde aus dem Jahr 1831 für den Ort Eschweiler steht schon als Vordruck:
welcher mir ein Kind ................. Geschlechts vorzeigte und mir erklärte, daß dies Kind den ........................ geboren ist.
Für Bitburg lautet der Vordruck: Das Geschlecht des mir vorgezeigten Kindes ist für ............. anerkannt worden.
War es in anderen Gegenden auch Pflicht, das Kind vorzuzeigen?
Viele Grüsse und einen schönen Ostersonntag
Marlies
auf der mir vorliegenden Geburtsurkunde aus dem Jahr 1831 für den Ort Eschweiler steht schon als Vordruck:
welcher mir ein Kind ................. Geschlechts vorzeigte und mir erklärte, daß dies Kind den ........................ geboren ist.
Für Bitburg lautet der Vordruck: Das Geschlecht des mir vorgezeigten Kindes ist für ............. anerkannt worden.
War es in anderen Gegenden auch Pflicht, das Kind vorzuzeigen?
Viele Grüsse und einen schönen Ostersonntag
Marlies
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