Testament 1747

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  • Scherfer
    Moderator
    • 25.02.2016
    • 2512

    [gelöst] Testament 1747

    Quelle bzw. Art des Textes: Testament
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1747
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Stralsund (Testament geschrieben in Danzig)
    Namen um die es sich handeln sollte: Wraatz bzw. Wratz


    Guten Tag zusammen,

    ich habe das Testament von 1747 meines direkten Vorfahren Martin Wraatz aus Stralsund vorliegen. Leider komme ich mit dem Entziffern an einigen Stellen nicht richtig weiter und möchte den Text deshalb gerne mit Bitte um Hilfe hier nach und nach einstellen.

    Martin Wraatz war Gewürzhändler in Stralsund, er hatte aber wohl auch so etwas wie eine Dependence in Danzig, denn später taucht im Text auch eine Tabakfabrik in Danzig auf.
    Das Testament richtet sich wohl in erster Linie an seinen ältesten Sohn Martin Ludwig (geboren ca. 1732, also zum Zeitpunkt des Testamentes 15 Jahre alt – mein Vorfahr), fünf weitere Kinder (geboren zwischen 1737 und 1747) sind mir bekannt. Martin Ludwig stammte aus der 1. Ehe, die anderen Kinder aus der 2. und 3. Ehe. Für die Kinder wurden wohl mehrere Vormünder bestellt, die später im Testament genannt werden.

    Hier der Text des ersten Teiles (eine Art Vorrede zum eigentlichen Testament), den ich meine entziffern zu können, der aber zugegebenermaßen an einigen Stellen noch keinen rechten Sinn ergeben mag:

    „Nachdem einige Zeit Ich kränklich und [an jetzo ?] in Dantzig sehr schwächlich da niederliege, so weiß nicht ob je mahlen vor die Meinigen wieder zu sehen […] will also meiner Hochwohlgeboren Obrigkeit und die Hoch Ehr [Weisen ?] Herrn, in […] die erwähnten Herrn Vor Münder diese […] gebehten haben, mein letzten Willen […] die Kinder so zu verfahren wie oben [angeführt ?], den der erste Sohn ist, wurde geschickt die Handlung meist vor zu stehn, aber wurde nicht […], die klein [… …] und […] mit […] zu [verlieren ?], den die Handlung so jetzo bey dem Hauß ist mehr [wehrt ?] als mein Capital.
    geschrieben in Dantzig d. 13 July 1747. Martin Wraatz“


    Per Zufall fand ich kürzlich den (vermutlichen) Begräbniseintrag des Martin Wraatz als indexierten Eintrag auf Ancestry. Ein Kaufmann Martin Wratz wurde am 25. August 1747 in Krummin-Netzelkow, Pommern, begraben. Warum gerade dort? Ich könnte mir vorstellen, dass er auf der Rückreise von Danzig nach Stralsund verstarb. Aber wie könnte man das nachweisen?

    https://www.ancestry.de/interactive/61456/as911d_00226/7087579

    Ich bedanke mich vorab für jede Hilfestellung!
    Zuletzt geändert von Scherfer; 16.05.2018, 22:05.
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 19713

    #2
    Hallo,
    2. Wort: Gleichen
    3.: dienstlich.
    Nach Hauß: "ist, ist mehr wehrt.."
    Krencklich und
    schwechlich.
    Elste Sohn.
    Hoch-Edle weißen Herrn
    Zuletzt geändert von Horst von Linie 1; 14.05.2018, 21:16.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 3968

      #3
      Hallo,
      im Zusammenhang etwa so:


      „Nachdehm einige Zeit sehr krencklich und an jetzo in Dantzig sehr schwechlich da niederliege, so weiß nicht ob je mahlen von die Meinigen wieder zu sehen krige? will also Meiner Hochwohlgebohren Obrigkeit und die Hoch Edle Weisen Herrn, in Gleichen die erwähnten Herrn Vor Münder dienstlich gebehten haben, mein letzten Willen mit die Kinder so zu verfahren wie oben angeführt , den der Elste Sohn ist würdig geschickt die Handlung meist vor zu stehn, ebens würdig anicht guht sein, die klein weißen Guht und bluht mit eines zu verlieren , den die Handlung so jetzo bey dem Hauß ist mehr wehrt als mein Capital.

      geschrieben in Dantzig d. 13 July 1747. Martin Wraatz“

      VG
      mawoi
      Zuletzt geändert von mawoi; 14.05.2018, 21:59.

      Kommentar

      • Scherfer
        Moderator
        • 25.02.2016
        • 2512

        #4
        Danke euch beiden für die Lesehilfe! Noch zwei Rückfragen dazu:

        1) Wer könnte mit der "hochwohlgeborenen Obrigkeit" und den "Hochedlen weisen Herrn" gemeint sein? Richtet sich ein Testament nicht eher an die Angehörigen?

        2) Und was bedeutet der Abschnitt "ebens würdig anicht guht sein, die klein weißen Guht und bluht mit eines zu verlieren"? Das verstehe ich gar nicht. Könnten mit "weißen" "Waisen" gemeint sein?

        Kommentar

        • mawoi
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2014
          • 3968

          #5
          Ja, ich denke, es sind die Waisen gemeint, die jüngeren Geschwister des Ältesten, der das ihnen Zustehende (guht) und die verwandtschaftlichen Beziehungen (bluht) nicht gefährden würde.
          Vielleicht gibt es ja noch andere Deutungen?

          VG
          mawoi
          Zuletzt geändert von mawoi; 15.05.2018, 20:52.

          Kommentar

          • Verano
            Erfahrener Benutzer
            • 22.06.2016
            • 7819

            #6
            Zitat von Scherfer Beitrag anzeigen

            1) Wer könnte mit der "hochwohlgeborenen Obrigkeit" und den "Hochedlen weisen Herrn" gemeint sein? Richtet sich ein Testament nicht eher an die Angehörigen?
            Hallo,

            Hochwohlgeborne Obrigkeit = die Herrschaften, die das Sagen über ihre Untertanen hatten.

            Hochedle weise Herrn = Titulatur



            Punkt 2 hat Mawoi gut erklärt.
            Viele Grüße August

            Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

            Kommentar

            • Scherfer
              Moderator
              • 25.02.2016
              • 2512

              #7
              Danke nochmals! Hier kommt die nächste Seite des Testaments mit einer Aufzählung einiger Ratschläge und Verfügungen. Ich beginne wieder mit dem, was ich selbst meine, entziffern zu können. Wörter/Abschnitte, bei denen ich mir unsicher bin, setze ich erneut in eckige Klammern:

              „Mein Sohn Martin nach dehm ich Spühr das der Herr mit dir ist so gebe der Höchste dass ich in Mein Gedanken nicht Irre, will dir mit diesen wenigen, eine [ver?] Mahnung und anleitung geben, so das Nie mahlen aus deinen Augen […] solst. So wird dieses kleine Papier dir mehr […] bringen als […].

              1. Fürchte deinen Gott und behte aus treuen hertzen, halte seine Geboht, so weit dir deiner Möglich
              2. Ehre deine Mutter und die Obrigkeit, und laß an […], ein Aufrichtiger […] gemacht. Hüthe dich aber für falsche und […] in Handel wohl die [betrüger ?] Handel nie mahlen umb das du ein Großen Nahm willst haben. Hüthe duch für große […] Halte deiner Sachen alle mahl accoraht [akkurat?] ein. […] und da bey geheim und verschwiegen, Sey nicht Faul und träge.
              3. Hüthe [dich ?] ja für ein ge[…]
              4. Habe jeder Zeit ein absehen für […] und ihrer Gleichen den es hengt an diese, wer […]dein zeitlich und ewige […]
              5. Gewehre dir nicht zum Spiel, […]
              6. So lange deine Mutter in [Ehre ?] und sich nicht ver [ändert ?] diene ihr mit aller Auf Richtigkeit, Liebe und Ehr erbietung, wen du 17 Jahr alt bist, soll sie dir ein Ehren Kleidt geben und für ein Gesellen […] das Erste Jahr soll sie dir 20 […] das andere 25 […] und so bis […] Sellarum geben [Ich entnehme daraus, „sellarum“ ist so etwas wie ein Stipendium? Oder ein echter Lohn - vgl. "salary"?], im Gleichen sol sie dir […] den Anfang ge macht, ferner ein Klein […] so in ihrer Handlung […] Frey geben, wo zu du dir schon […] verdient hast.
              7. Sollte deine Mutter sich [versorgen ??!] mit ein getreuen Freundt und das sie sich also wieder in Ehestand begeben…“

              Erneut bin ich euch dankbar für alle Ideen und Hinweise zu den Lücken!
              Zuletzt geändert von Scherfer; 16.05.2018, 22:05.

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              • Verano
                Erfahrener Benutzer
                • 22.06.2016
                • 7819

                #8
                Hallo Scherfer,

                besser wäre es, du fängst ein neues Thema an.

                Hier der Anfang:

                „Mein Sohn Martin nach dehm ich Spühre das der Herr mit dir ist
                so gebe der Höchste das ich in Mein Gedanken nicht Irre, will
                dir mit diesen wenigen, eine ver Mahnung und anleitung
                geben, so dir? Nie mahlen aus deinen Augen setzen solst. So
                wird dieses kleine Papier dir mehr Früchte bringen
                alß wohl Goldt.


                Zuletzt geändert von Verano; 15.05.2018, 16:22.
                Viele Grüße August

                Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                • Verano
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.06.2016
                  • 7819

                  #9
                  Noch ein Stückchen:

                  1. Fürchte* deinen Gott und behte aus treuen hertzen, halte
                  seine Geboht, so viel dir Immer Muglich
                  2. Ehre deine Mutter und die Obrigkeit, und laß an dir bey
                  jeden ein Auffrichtiges rehdliches genucht spühren, Hüthe
                  dich aber für falsche und Merke in Handel wohl die betrigers
                  Handel nie mahlen umb das du ein Großen Nahm wilst haben.
                  Hüthe dich für große weit leuffig keitten Halte deine Sachen
                  alle mahl accoraht [akkurat] ins Enge. und da bey geheim und
                  verschwiegen, Sey nicht Faul und träge. (trage?)


                  * Buchstabendreher? Es sieht so aus wie Früchte.
                  Zuletzt geändert von Verano; 15.05.2018, 20:31.
                  Viele Grüße August

                  Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                  • Verano
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.06.2016
                    • 7819

                    #10
                    3. Hüthe dir ja für ein gesoff für Nemblich Br: wein
                    4. Habe jeder Zeit ein absehen für huhren und ihres Gleichen
                    den es hengt an diese, ver mahnig dein zeitlich und ewige wohlfahrt
                    5. Gewehne dir nicht zum Spiel, hohe Spiel stelle dich
                    alle mahl alß ein Glüen eisern,
                    6. So lange deine Mutter in Ehestandt sich nicht ver Endert
                    diene ihr mit aller Auf Richtigkeit, Liebe und
                    Ehr erbietung, wen du 17 Jahr alt bist, soll sie dir ein
                    Ehren Kleidt geben und für ein Gesellen erkennen
                    das Erste Jahr soll sie dir 20 Reichsthaler das andere 25 Rthl
                    und so bis 50 Rthl Sellarum geben [Ich entnehme daraus, „sellarum“ ist so etwas wie ein Stipendium? Oder ein echter Lohn - vgl. "salary"?], im Gleichen sol sie
                    dir wie schon den Anfang ge macht, ferner ein Klein handel
                    so in ihrer Handlung* nicht feldt Frey geben, wo zu du
                    dir schon etliche? Rthlverdient hast.
                    7. Sollte deine Mutter sich versorgen mit ein getreuen
                    Freundt und das sie sich solte wieder in Ehestand begeben…“

                    * sieht aus wie ein ü.
                    Zuletzt geändert von Verano; 15.05.2018, 20:31.
                    Viele Grüße August

                    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                    • mawoi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 22.01.2014
                      • 3968

                      #11
                      Hallo,
                      bei 2. lese ich nicht genucht, sondern gemuht (=Gemüt)

                      VG
                      mawoi

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                      • Verano
                        Erfahrener Benutzer
                        • 22.06.2016
                        • 7819

                        #12
                        Zitat von mawoi Beitrag anzeigen
                        Hallo,
                        bei 2. lese ich nicht genucht, sondern gemuht (=Gemüt)

                        VG
                        mawoi
                        Ja, das passt besser.
                        Ich nehme auch an, gemüht. Die ü sind immer so geschrieben.
                        Dann habe ich weiter oben einen Fehler, und es heißt Müglich
                        Viele Grüße August

                        Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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                        • ChrisvD
                          Erfahrener Benutzer
                          • 28.06.2017
                          • 1100

                          #13
                          Zitat von Verano Beitrag anzeigen
                          Hallo,

                          Hochwohlgeborne Obrigkeit = die Herrschaften, die das Sagen über ihre Untertanen hatten.

                          Hochedle weise Herrn = Titulatur



                          Punkt 2 hat Mawoi gut erklärt.
                          Weisen Herrn = Waisenherren = Herren des Waisenrats / der Waisencammer.
                          Gruß Chris

                          Kommentar

                          • Scherfer
                            Moderator
                            • 25.02.2016
                            • 2512

                            #14
                            Super, ganz herzlichen Dank für die Hilfe, August!


                            Das Testament geht noch weiter und ich hoffe, daraus noch etwas mehr für die Familienforschung Verwertbares zu erfahren, z.B. über jene Danziger Tabakfabrik, die ihm offenbar gehörte.
                            Wunderbar wäre es, darüber etwas zur Herkunft des Martin Wraatz zu erfahren, denn aus Stralsund stammte er nicht.



                            Soll ich wirklich jede einzelne Seite als neues Thema einstellen?

                            Kommentar

                            • Verano
                              Erfahrener Benutzer
                              • 22.06.2016
                              • 7819

                              #15
                              Zitat von Scherfer Beitrag anzeigen


                              Soll ich wirklich jede einzelne Seite als neues Thema einstellen?
                              Guten Morgen,

                              ja, auf jeden Fall. Achte auf die Angabe im gelben Kasten.
                              Das lesen auch andere, die hier nicht mit dabei waren.

                              Über die Herkunft Wraatz, vor allem ob es eine geänderte Schreibweise gab, bin ich auch gespannt.
                              Viele Grüße August

                              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

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